@ben_s3:
Das ist lustig. Seit Jahren mache ich mir genau über dieses Verkehrsschild an dem Darmstädter Kreuz Gedanken. Und endlich Google ich mal um eine Erklärung und lande hier im Forum.
Und siehe da....auch du scheinst überlegt zu haben, ob man "durchstarten" kann, oder noch bis zum AS Weiterstadt mit 100 Km/h weiterfahren muss.
Die meisten Verkehrsteilnehmer, die vorher noch auf der A5 oder A67 gedrängelt und max. Speed gefahren sind, hat man dort nämlich auf der ganz linken (von 4!) Fahrspuren mit 110 Km/h rumzuckeln. Natürlich gehen sie meist nicht auf eine der rechten Spuren - das lässt ihr Ego nicht zu. 🙄
Dies ist ein eindeutiges Zeichen, dass dieses Verkehrschild/er für viele sehr verwirrend ist.
!Vielen Dank daher fürs Nachfragen bei Hessen Mobil!
P.S. Ich hoffe du hast den Namen des Sachbearbeiters und Datum/Uhrzeit für uns.
Der Horror wäre es wenn er/sie sich geirrt haben, und die Vekehrsüberwachung einem mal mit 160 Km/h ++ erwischt, und man dann vor Gericht mit leeren Händen dasteht.
Viele Grüße aus Südhessen,
Peter
Zitat:
@ben_s3 schrieb am 22. Mai 2019 um 06:34:47 Uhr:
So hier nun die Auflösung bzw Stellungnahme von Hessen Mobil:
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen der o.g. StVO-VZ-Kombination (100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw aus Lärmschutzgründen) im Zuge der BAB A5 zwischen Darmstädter Kreuz und Darmstädter Nordkreuz in Fahrtrichtung Norden gelten beide ausschließlich für die Nachtstunden (22 - 6 h).
Eine separate Ausführung wurde ausgeschlossen, um - trotz VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Pkt. III Ziff. 11a) (max. 3 VZ an einem Pfosten) -
· eine erhöhte Unübersichtlichkeit der gesamten StVO-Beschilderung (Anzahl Aufstellorte, Berücksichtigung bestehender Beschilderung);
· eine "Überinformation" am jeweiligen Standort (ZZ auch unterhalb des VZ 274-100 und somit insg. 5 VZ an einem Pfosten);
zu vermeiden.
Um die schnelle Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit der Beschilderung zu erhöhen, wurde die o.g. Beschilderung in Form von Trägertafeln angebracht. Das ZZ 1040-30 wurde unter der jeweiligen Trägertafel angebracht und gilt somit für den gesamten Trägertafelinhalt.