Versicherungswechsel/-umstellung von 48PS auf 100+PS
Hey Leute,
meine Situation ist folgende: Ich darf nächstes Jahr (im Juli) endlich meinen Führerschein von A2 auf A erweitern. Nun möchte ich natürlich meine CBR600RR auch entdrosseln und da stellen sich mir ein paar Fragen bezüglich der Versicherung. Die Versicherung ist aktuell bei gedrosselten 48PS relativ günstig, deswegen habe ich die Maschine das ganze Jahr zugelassen. Ich werde aber vermutlich zu einem Saisionkennzeichen wechseln, wenn ich die Drossel entferne (einfach günstiger und ich fahre nur bei gutem Wetter).
Jetzt zu meiner Frage: Wie mache ich das am besten mit der Versicherung/den Versicherungen?!
Ich denke ich werde nicht bei meiner aktuellen Versicherung bleiben, da die ja mehr oder weniger freie Hand hätten beim Umstellen des Vertrags und ich dann vermutlich richtig blechen darf. Also wechsel ich die Versicherung jetzt zum Jahresanfang? Zu einer Versicherung die einen guten Kurs für die ungedrosselten 120PS bietet? Würde die mir überhaupt garantieren, dass ich dann auch zu dem Kurs umstellen kann (im Juli)? Weil wäre dann ja dort versichert und dann sagen die sowas wie: neee, dieses Angebot gibts nur für Neuverträge.....blabla. Kann ich schon zum Jahresanfang (bzw. dann März, wegen Saisonkennzeichen) für 120PS versichern, aber nur 48PS fahren? Wäre ja theoretisch eine Falschangabe im Vertrag?! Oder soll ich einfach das Motorrad abmelden bevor ich meinen Führerschein erweitere, dann wird die Versicherung ja automatisch gekündigt und ich könnte sie ein paar Tage später wieder neu anmelden mit neuer Versicherung. Ich muss ja sowieso zum Straßenverkehrsamt, wegen dem Wechsel zum Saisonkennzeichen. Darf man das einfach so? Oder gibt es irgendwelche Richtlinien, die verbieten, dass man direkt nach Abmeldung wieder anmelden darf? Weil so könnte ja jeder ganz einfach aus seinem Versicherungsvertrag raus, einfach abmelden, neu anmelden, fertig. Bin echt etwas ratlos.... Hat jemand eventuell schon Erfahrungen damit?
Vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben bis hier hin zu lesen und mir hoffentlich gute Tipps geben können.
Ride safe 🙂
PS: Wer Rechtschreib- oder Grammatikfehler findet, darf sie behalten :P
12 Antworten
Soviel Text... ich empfehle deine Versicherung anzurufen und zu fragen was es kostet sie ungedrosselt zu versichern. Dabei ganz nebenbei fragen ob es ein Neuvertrag wäre. Was es woanders kostet kannst du im Netz schauen.
Weder die Änderung auf Saisonkennzeichen noch die Enddrosselung berechtigen den Versicherer zu wechseln.
Solltest DU dein Fahrzeug abmelden, musst Du es falls es in den nächsten 18 Monaten wieder angemeldet wird, bei Deiner alten Versicherung versichern. Die haben die älteren Rechte! 😉
Wenn DU die Versicherung wechseln möchtest, dann ist nur eine Ablaufkündigung möglich.
Solange die Maschine gedrosselt ist, musst Du nichts machen. Wird die aufgemacht, wird die Versicherung von der Zulassungsstelle automatisch informiert und damit teurer, da Motorad-Versicherung nach KW geht.
Du stellst auf Saison 04-10 oder so um. Dafür benötigst Du eine eVB von Deiner alten Versicherung.
Gleichzeitig kannst DU die Kündigung zum Ablauf an die Versicherung schicken.
Zum Datum dass Dir in der Kündigungsbestätigung geschickt wird, kannst Du einen Vertrag mit einer neuen Versicherung machen.
Sobald die Drosselung weg fällt, wird der dann gültige Versicherer benachrichtigt.
Danke für die Antworten. Das bedeutet Versicherung einfach durch Abmeldung wechseln funktioniert nicht. Die einzige Möglichkeit wäre also zum Jahresende zu Kündigen und eine Versicherung zu suchen, die mir einen guten Preis für ungedrosselt macht... aber da dann auch die erste Jahreshälfte noch mit 48 PS versichern. Ich werde erstmal bei meiner aktuellen Versicherung anfragen und hoffen, dass es nicht zu unverschämt teuer ist 🙂
Eine andere Möglichkeit rauszukommen ist, wenn jemand anderes Versicherungsnehmer wird. Halter kann derselbe bleiben 🙂 Ist dann halt nur die Frage, inwiefern die SF-Klassen entweder übertragen oder vom anderen Versicherungsnehmer selber benutzt werden können.
Wäre halt doof, wenn du selber SF 3 hast und derjenige, der für dich bei einer anderen Gesellschaft Versicherungsnehmer wird, mit SF 1/2 z.B. anfangen würde.
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Kündige einfach ganz normal zum Ablauf, wenn die Gesellschaft so teuer ist.
Im neuen Jahr, dann einfach entdrosseln und von Dauer- auf Saisonkennzeichen wechseln.
Fertisch ist die Worscht.
Eine Versicherung ist nicht wie der araba um die Ecke. Diese haben mir ihre Tabellen und dessen Werte. Ab und zu parr tolle Angebote sonst nichts. Daher ist die Angst von wegen abzocke, unberechtigt.
Sie wissen genau, dass jeder wechselt wenn es zu teuer wird.
Daher wirst du klassisch einfach anders eingestuft, aber nichts unlegitimes.
Ich würde erstmal die Vertragsbestimmungen lesen, wann du kündigen könntest und dann vergleichen. Aber setz dich erstmal mit deiner Versicherung auseinander. Oft ist das Ergebnis dort garnicht so negativ.
Hmm, ich habe mal vor vielen vielen Jahren ein KFZ von 110 auf 160 PS getunt. Dabei hat mir der Makler gesagt dass es sich dabei um eine Wagnisänderung handelt und somit ähnlich sei wie ein neues Auto anzumelden. Also keine Vertragsbindung...
Ob das aktuell noch so ist, weiß ich leider nicht.
Früher war es bei Motorrädern allerdings so, dass die gedrosselte Version teurer in der Versicherung war als die ungedrosselte, weil alle Newbies die gedrosselten fuhren und sonst niemand. Vielleicht ist es ja immer noch so?
Zitat:
@steini111 schrieb am 11. August 2017 um 09:16:30 Uhr:
Hmm, ich habe mal vor vielen vielen Jahren ein KFZ von 110 auf 160 PS getunt. Dabei hat mir der Makler gesagt dass es sich dabei um eine Wagnisänderung handelt und somit ähnlich sei wie ein neues Auto anzumelden. Also keine Vertragsbindung...Ob das aktuell noch so ist, weiß ich leider nicht.
dann hatte der Makler wenig Ahnung :-) .
Du hast eigentlich eine Gefahrstandspflicht (23 I VVG).
Der Versicherer kann die Prämie anpassen. Bei mehr als 10% hat der VN ein SoKü-Recht (§25 II VVG).
Von diesen kann Vorschriften kann darf nicht vertraglich abgewichen werden. (§32 VVG). Ein abweichender Passus in den AKB wäre unzulässig bzw. unwirksam.
Insofern keep cool. Läuft.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 11. August 2017 um 14:44:31 Uhr:
Früher war es bei Motorrädern allerdings so, dass die gedrosselte Version teurer in der Versicherung war als die ungedrosselte, weil alle Newbies die gedrosselten fuhren und sonst niemand. Vielleicht ist es ja immer noch so?
Das wird heute über das Fahreralter geregelt. Ab 70 KW wird es progressiv teurer meiner Erfahrung nach.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 11. August 2017 um 16:48:23 Uhr:
dann hatte der Makler wenig Ahnung :-) .
Vielleicht hatte er doch Ahnung und hat mir einfach weitere Details erspart, da die Vergleichsprämie eben um mehr als 10% erhöht wurde. Jedenfalls konnte ich damals (ca 1990) unproblematisch wechseln 🙂
Grüße
Steini
kann in der Tat sein, dass im Beratungsprozess ergebnisorientiert erklärt wurde. Kann sein, dass 1990 auch noch anderes Recht galt :-) Wer weiß das schon.
Auf jeden Fall gibt es einen elementaren Unterschied: Denn ein Kündigungsrecht gibt es erst einmal nicht. Erst dann, wenn es zu einer Prämienerhöhung kommt und dann nur, wenn diese mehr 10% beträgt.
D.h. und das ist an der Stelle vielleicht noch einmal wichtig klar hervorzuheben:
ein "kalter" Wechsel des Versicherers funktioniert nicht.
Zuerst in der Versicherer am Zug: der Vertrag läuft mit einem VR-seitigen Anpassungs- / Kündigungsrecht erst einmal weiter. Wenn dieser anpasst und das um mehr als 10% erlangt der VN - und erst dann - das Kdg.Recht nach §23 II VVG.
An einem Beispiel zeige Dir, dass durch aus Praxisrelevanz haben kann: Ich habe mal zu einem Camping mitgeteilt bekommen, dass das Fahrzeug nun als LKW zu gelassen ist. Der Vertrag liegt mit 600€ seit 9 Jahren bei uns schadenfrei. Was glaubst, was ich vereinbart habe, was wir mit dem Vertrag machen. Richtig, genau nichts, er blieb so wie er war.