Versicherungswechsel

Hallo,

was das einer von Euch?

Habe Ende des Jahres geschlafen und meine PW-Versicherung nicht gekündigt, obwohl eine andere Versicherung ca. 220 Euro im Jahr günstiger ist.

Naja mir wurde gesagt, da es ein Saisonkennzeichen ist, kann ich auch noch später die Versicherung kündigen, was wohl falsch ist

Mir wurde gesagt ich soll meinen Wagen abmelden und mit der neuen Versicherung anmelden.

Geht das? Welche Nachteile entstehen? Muss der Brief bzw. Schein geändert werden, d.h ein weiterer Besitzer?
Welche Kosten entstehen durch Ab- und Anmeldung?

Tausend Dank

Beste Antwort im Thema

Gehe mal davon aus, dass dir hier Leute geantwortet haben, die wissen, wovon sie sprechen bzw. schreiben.

Wenn es eine Möglichkeit gäbe, so wäre sie dir aufgezeigt worden.

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also keine chance oder hat jemand noch eine idee?

Gehe mal davon aus, dass dir hier Leute geantwortet haben, die wissen, wovon sie sprechen bzw. schreiben.

Wenn es eine Möglichkeit gäbe, so wäre sie dir aufgezeigt worden.

Also Halterwechsel wäre eine Option!

Ist es ein Halterwechsel, wenn man den Wagen von privar auf geschäftlich ummeldet, wobei die Adresse die selbe ist.

Vorher: Halter Peter Müller, Musterstr. 10, musterstadt

danach: Firma Müller, Musterstr. 10, Musterstadt

gute frage..
koennte mir vorstellen, dass dieses sogar noch von der gesellschaftsform der firma abhaengig sein koennte.

dazu wird sich evtl das finanzamt auch fragen, was das fuer eine aktion wäre 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von nnik


Also Halterwechsel wäre eine Option!

Ist es ein Halterwechsel, wenn man den Wagen von privar auf geschäftlich ummeldet, wobei die Adresse die selbe ist.

Vorher: Halter Peter Müller, Musterstr. 10, musterstadt

danach: Firma Müller, Musterstr. 10, Musterstadt

Ich würde sagen, auf Grund dessen, dass es zwei unterschiedliche jurischtischer Personen sind ist ein solcher Wechsel vollkommen legetim.

Gruß Ex

Hallo,

deine letzte Chance zum Versicherungswechsel ist, falls du die Beitragsrechnung für den 01.03. noch nicht hast oder in den letzten 4 Wochen erst erhalten hast, eine Kündigung wegen Beitragserhöhung. Fast alle GS haben die Beiträge für 2011 erhöht.

Oder du meldest dein Fzg. mit SFR-(Prozente)Übertrag auf deine Frau/Freundin/Betrieb um. Dann Kannst immer Wechseln. Kannst im Folgejahr dann die Übertragung wieder Rückgängig machen.

Denke dass die Rg. für Saison-Sommerfahrzeuge noch nicht lange draussen sind.

Wünsch dir Glück!

was ist das genau? SFR-(Prozente)Übertrag

doch die Rechnung habe ich schon länger, gekündigt hatte ich ich sie nicht, weil mir eine sachbearbeiterin am telefon gesagt hatte, weil es ein saisonvertrag ist kann ich auch noch später kündige.

leider hat sie das telefonisch gesagt und ich kann es nicht mehr nachweisen.

Zitat:

Original geschrieben von nnik


Also Halterwechsel wäre eine Option!

Ist es ein Halterwechsel, wenn man den Wagen von privar auf geschäftlich ummeldet, wobei die Adresse die selbe ist.

Vorher: Halter Peter Müller, Musterstr. 10, musterstadt

danach: Firma Müller, Musterstr. 10, Musterstadt

Da du in einem anderen Thread behauptest, Rechtsanwalt zu sein, scheidet diese Option aus.

Als Rechtsanwalt ist man freiberuflich tätig und hat keine Firma angemeldet.

Sollte das mit dem Rechtsanwalt stimmen, verabschiede dich bitte wieder von dem Gedanken (ausser du hättest noch eine weitere Firma laufen - was dann in Einklang mit der BGH-Rechtsprechung BGH 09.11.2009 - AnwZ (B) 83/08 zu bringen wäre, aber hier nicht das Thema ist).

Zitat:

Original geschrieben von nnik



.....leider hat sie das telefonisch gesagt und ich kann es nicht mehr nachweisen.

Als Rechtsanwalt sollte man schon wissen, daß nur das geschriebene Wort gilt ...... 😰

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi


Bei Saison-Verträgen liegt der Ablauftermin meist "zum Saison-Beginn". Schau mal in Deinen Vertrag nach der Laufzeit, Beginn, Ablauf, Hauptfälligkeit.

Abmelden und wieder anmelden geht nicht, außerdem verlierst Du damit die Ruheversicherung, die außerhalb der Saison gilt.

Letzter Weg, wenn garnichts geht, wäre der Halterwechsel. Ruheversicherung ist dann auch weg. Das sollte aber nicht erforderlich sein.

Ist so ein Halterwechsel auch Innerhalb der eigenen Familie möglich? Also ich meine, dass der Sohn z.B. das Auto an den Vater verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von stewe08


Ist so ein Halterwechsel auch Innerhalb der eigenen Familie möglich? Also ich meine, dass der Sohn z.B. das Auto an den Vater verkauft.

natuerlich, es aendert sich ja der eigentuemer von "sohn" auf "vater".

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