Versicherungswechsel

Hallo,

was das einer von Euch?

Habe Ende des Jahres geschlafen und meine PW-Versicherung nicht gekündigt, obwohl eine andere Versicherung ca. 220 Euro im Jahr günstiger ist.

Naja mir wurde gesagt, da es ein Saisonkennzeichen ist, kann ich auch noch später die Versicherung kündigen, was wohl falsch ist

Mir wurde gesagt ich soll meinen Wagen abmelden und mit der neuen Versicherung anmelden.

Geht das? Welche Nachteile entstehen? Muss der Brief bzw. Schein geändert werden, d.h ein weiterer Besitzer?
Welche Kosten entstehen durch Ab- und Anmeldung?

Tausend Dank

Beste Antwort im Thema

Gehe mal davon aus, dass dir hier Leute geantwortet haben, die wissen, wovon sie sprechen bzw. schreiben.

Wenn es eine Möglichkeit gäbe, so wäre sie dir aufgezeigt worden.

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Bei Saison-Verträgen liegt der Ablauftermin meist "zum Saison-Beginn". Schau mal in Deinen Vertrag nach der Laufzeit, Beginn, Ablauf, Hauptfälligkeit.

Abmelden und wieder anmelden geht nicht, außerdem verlierst Du damit die Ruheversicherung, die außerhalb der Saison gilt.

Letzter Weg, wenn garnichts geht, wäre der Halterwechsel. Ruheversicherung ist dann auch weg. Das sollte aber nicht erforderlich sein.

erstmal vielen dank, auch wenn die hlfte nicht verstanden habe.

vertragslaufzeit war 01.03. bis 31.12.2010

sachbearbeiter am telefon meinte zu spät zum kündigen, aber sein tipp ich soll ihn abmelden und anmelden.

was ist denn die ruheversicherung?

Halterwechsel geht nicht, da es ein Geschäftswagen ist.

Ab- und Anmelden ist Unsinn. Der Vertrag bleib ja bestehen.
Die Ruheversicherung in der Kraftfahrt-Versicherung stellt sicher, dass auch für stillgelegte Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht. Sofern das Fahrzeug unbefugt – z. B. durch Entwendung – benutzt und ein Haftpflichtschaden verursacht wird, leistet der Versicherer Schadenersatz. Ruheversicherung gibt es auch für Teil- und Vollkasko.
Bei Saisonkennzeichen ist das der Zeitraum außerhalb der Saison.
Fahrzeuge im Ruheversicherungszeitraum (das gilt auch bei Saisonkennzeichen außerhalb der Saison) dürfen nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden.
Gruß
Frank, für den immer Saison ist. 😉

aber dann hätte versicherungsende 28.02. sein müssen, weil sonst die zeit zwischen 31.12. und 01.03. nicht versichert ist...
fälligkeit für die neue rechnung ist ja auch der 01.03.

die eigentliche neue versicherung meinte auch, dass man die versicherungen mit saisonkennzeichen auch später kündigen kann. nur meine alte versicherung sieht das als einzige anders.

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Das wird unterschiedlich gehandhabt. Es kann sein, dass z.B. eine Versicherung im 1. Jahr vom 01.03 bis 31.12. geht und ab dann immer vom 01.01 bis 31.12. geht. Das kann im Kleingedrucktem nachgelesen werden.
Rechnung im März kann besagen, dass deine Saison erst im März beginnt. Somit wird die Versicherung nicht schon im Januar abbuchen.
In deiner aktuellen Police sollte Beginn und Ablauf stehen. Und Ablauf ist der Zeitpunkt zu dem gekündigt werden muss.

Da du jetzt schon 1x eine falsche Aussage bekommen hast (Ab- und Anmelden) lass dir einfach schriftlich, von der Versicherung, den nächst möglichen Kündigungstermin mitteilen.
Für dieses Jahr wird es zu spät sein, selbst wenn es der 01.03 sein sollte, weil du ja in diesem Fall 3 Monate Frist einhalten musst.
Aber für 2012 weist du dann wann du kündigen musst.

Gruß
Frank, der sich nicht auf telefonische Aussagen verläßt. 😉

shit, aber danke

frage mich nur warum der typ meiner alten versicherung mir den tipp mit dem an und abmelden gegeben hat???

Zitat:

Original geschrieben von nnik


shit, aber danke

frage mich nur warum der typ meiner alten versicherung mir den tipp mit dem an und abmelden gegeben hat???

Fehlendes Wissen? Das funktinuiert nur wenn sich auch der Halter ändert.

Gruß

Frank, Eigentümer, Halter, VN und Fahrer. 😉

Zitat:

Original geschrieben von nnik



frage mich nur warum der typ meiner alten versicherung mir den tipp mit dem an und abmelden gegeben hat???

Weil er ganz offensichtlich nicht die leiseste Ahnung hatte!

Mit wem hast du denn da gesprochen?

Mit dem Hausmeister von der Versicherung oder einer Reinigungskraft?

Das würde zumindest eine solche Aussage noch erklären können!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Weil er ganz offensichtlich nicht die leiseste Ahnung hatte!
Mit wem hast du denn da gesprochen?
Mit dem Hausmeister von der Versicherung oder einer Reinigungskraft?
Das würde zumindest eine solche Aussage noch erklären können!

Da ist heute aber wieder einer bissig. 😁

Ist doch wahr......................😠

😁😁😁

@ Frank, der immer noch was dazuschreibt ->Ist die Kündigungsfrist bei Kfz nicht 1 Monat ?

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


@ Frank, der immer noch was dazuschreibt ->Ist die Kündigungsfrist bei Kfz nicht 1 Monat ?

Nicht unbedingt. Bei "Unterjährigen" Verträgen kann sie auch 3 Monate sein. Nicht Verwechseln mit den Abläufen zum 31.12.

Gruß

Frank, mit Versicherungsablauf zum Jahresende.

Aber was könnte ich machen, wenn ich sage, dieses Jahr bleibt das Cabrio in der Garage und ich will es gar nicht fahren und somit anmelden.

dann muss ich ihn doch abmelden, oder?

Und wenn ich in ein paar wochen sage, ich habe doch Lust ihn zu fahren, kann ich ihn doch anmelden.

dann würde es doch gehen, auch ohne halterwechsel...

nein, geht so nicht.
die versicherung ruht dann nur und wird bei anmeldung wieder aktiviert.

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