Versicherungsschaden Abwicklung schwierig

Ich habe einen Wildunfall gehabt. Das Auto ist Vollkasko versichert. Der Abschlepper hats in eine Karosserie Werkstatt gebracht, die einen Kostenvoranschlag gemacht haben der einen Totalschaden deklariert. Ich habe die Versicherung nun benachrichtigt. Diese meldet sich aber nun seit Wochen nicht. Das Auto steht und steht. Sollte ich Klage gegen die Versicherung einreichen damit das Ganze nicht verjährt? Wie lange habe ich Zeit?

31 Antworten

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Januar 2023 um 14:26:09 Uhr:


In der Geschichte passt für mich nichts zusammen.

Hm, ich sehe da erstmal keine Unstimmigkeiten.

Kann so oder ähnlich jeden Tag vorkommen. Schadensbearbeitung bei der Versicherung unterbesetzt, krank, weiß der Geier.

Dass der TE nicht erwähnt ob er eine Schadensnummer hat oder nicht, ob die Versicherung einen Gutachter schicken möchte oder nicht, um welche Beträge es ungefähr geht, was genau ihm am Telefon erzählt wird, wie lange genau er schon wartet und was er bis jetzt genau unternommen hat: Foren-Standard und geschenkt.

Dass man ihm nicht vernünftig helfen kann wenn er alles wesentliche nicht mitteilt merkt er vielleicht noch. 🙂

"eMail werden vor Gericht nicht als Beweis anerkannt"

Nicht richtig, nur muss man deren Zugang beweisen. Ist bei Versicherungen aber einfach, wenn die den Eingang automatisch bestätigt haben.

Ob eine Frist von einer Woche ausreicht, wage ich allerdings zu bezweifeln. Vielleich mal in die Versicherungsbedingungen schauen, was da zu dem Thema steht.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 8. Januar 2023 um 15:41:38 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Januar 2023 um 14:26:09 Uhr:


In der Geschichte passt für mich nichts zusammen.
Hm, ich sehe da erstmal keine Unstimmigkeiten.

Kann so oder ähnlich jeden Tag vorkommen. Schadensbearbeitung bei der Versicherung unterbesetzt, krank, weiß der Geier.

Dass der TE nicht erwähnt ob er eine Schadensnummer hat oder nicht, ob die Versicherung einen Gutachter schicken möchte oder nicht, um welche Beträge es ungefähr geht, was genau ihm am Telefon erzählt wird, wie lange genau er schon wartet und was er bis jetzt genau unternommen hat: Foren-Standard und geschenkt.

Dass man ihm nicht vernünftig helfen kann wenn er alles wesentliche nicht mitteilt merkt er vielleicht noch. 🙂

Moin,

ja das ist in diesen Threads immer das Problem, das zu wenig Daten angegeben werden...

Hat dann meist zur folge, das diese Threads unendlich lang werden,
und sich dann noch dabei an die "Gurgel" gegangen wird.

Bei der angegebenen Lage, ist die beste Auskunft:

Ab zum Rechtsanwalt!

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 8. Januar 2023 um 15:46:28 Uhr:


Ab zum Rechtsanwalt!

Vermutlich das beste.
Denn der TE scheint eh selber keine Ahnung von der Materie zu haben.

Sonst hätte er den Schaden sofort der Versicherung gemeldet und nicht der Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Es sei allerdings noch darauf hingewiesen, dass man vorher noch klären muss, wer die Kosten für den Anwalt bezahlt.

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Eigentlich gibt es da nur zwei Möglichkeiten:
Der TE selbst oder seine RS-Versicherung. Die Kaskoversicherung wird sich jedenfalls auf irgendwelche Begründungen/Ausreden zurück ziehen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Januar 2023 um 15:45:00 Uhr:


"eMail werden vor Gericht nicht als Beweis anerkannt"

Nicht richtig, nur muss man deren Zugang beweisen. Ist bei Versicherungen aber einfach, wenn die den Eingang automatisch bestätigt haben.

Ob eine Frist von einer Woche ausreicht, wage ich allerdings zu bezweifeln. Vielleich mal in die Versicherungsbedingungen schauen, was da zu dem Thema steht.

Und woher weißt du, das alle Versicherungen den Eingang automatisch bestätigen?
Und wie willst du nachweisen, was du da geschgreiben hast?
Und was ist mit der Unterschrift?
Richtig, wird alles nicht vor Gericht anerkannt!

Wenn du einen Anwalt hast, dann frag ihn mal danach!

"Und woher weißt du, das alle Versicherungen den Eingang automatisch bestätigen?"

Weiß ich nicht, deshalb steht bei mir auch "wenn" die den Eingang automatisch bestätigt haben.

"Und wie willst du nachweisen, was du da geschrieben hast?"

Vorlage der Mail, die beim Ausdruck übrigens den Sendevermerk trägt. Und nun lass die Versicherung mal behaupten (und beweisen), dass in meiner Mail was anderes stand.
Wie beweist du denn, was in dem Briefumschlag (als Einschreiben abgesandt) ist? Wenn du auf 200% Sicherheit gehen willst, musst du einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.

"Und was ist mit der Unterschrift?"

Ist die zwingend erforderlich? Zur Not musst du eine qualifizierte Signatur verwenden. Hättest dann auch die Beweiserleichterung des 371a I ZPO. Und da die Parteien vor Gericht der Wahrheitspflicht unterliegen, dürfte es auch sehr selten sein, dass eine Versicherung trotz Eingangsbestätigung den Erhalt und den Inhalt der Mail bestreitet.

"Richtig, wird alles nicht vor Gericht anerkannt!"

Nö. Unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts.

"Wenn du einen Anwalt hast, dann frag ihn mal danach!"

Kann ich mir nicht leisten, bin Armutsrentner und Anwälte sind schweineteuer 🙄.

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 8. Januar 2023 um 14:32:51 Uhr:



Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 8. Januar 2023 um 12:24:37 Uhr:


Erstmal: keine Panik, Verjährung droht erstmal nicht, Du kannst das ganz entspannt angehen.
Wie man mal wieder sieht: anrufen bringt gar nichts.
Lass' es, Zeitverschwendung.
Eine (kurze) Frist per Mail setzen (eine Woche), mit dem Hinweis, dass Dein Anwalt nach deren fruchtlosem Ablauf übernimmt.
Dann kommen die in Wallung.
Anwaltskosten müssen die zahlen.
Falls Du ADAC-Mitglied bist und bei den meisten Rechtschutzvers. hast Du kostenlose Erstberatung.

Ein Frist per eMail setzen ist wohl der unklugste Tipp.

eMail werden vor Gericht nicht als Beweis anerkannt.

Einschreiben mit Rückschein oder ein klassisches FAX wären da angebrachter!

Oh jeh...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Januar 2023 um 17:17:20 Uhr:


"Und woher weißt du, das alle Versicherungen den Eingang automatisch bestätigen?"

Weiß ich nicht, deshalb steht bei mir auch "wenn" die den Eingang automatisch bestätigt haben.

"Und wie willst du nachweisen, was du da geschrieben hast?"

Vorlage der Mail, die beim Ausdruck übrigens den Sendevermerk trägt. Und nun lass die Versicherung mal behaupten (und beweisen), dass in meiner Mail was anderes stand.
Wie beweist du denn, was in dem Briefumschlag (als Einschreiben abgesandt) ist? Wenn du auf 200% Sicherheit gehen willst, musst du einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.

"Und was ist mit der Unterschrift?"

Ist die zwingend erforderlich?

"Richtig, wird alles nicht vor Gericht anerkannt!"

Nö.

"Wenn du einen Anwalt hast, dann frag ihn mal danach!"

Kann ich mir nicht leisten, bin Armutsrentner und Anwälte sind schweineteuer 🙄.

Du hast Recht, und ich habe meine Ruhe...

Zurück zum Thema.

Ich hab es extra für dich noch ein wenig ergänzt.

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 8. Januar 2023 um 15:46:28 Uhr:



Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 8. Januar 2023 um 15:41:38 Uhr:



Dass man ihm nicht vernünftig helfen kann wenn er alles wesentliche nicht mitteilt merkt er vielleicht noch. 🙂

Bei der angegebenen Lage, ist die beste Auskunft:

Ab zum Rechtsanwalt!

Nö, bei der Faktenlage ist auch das fraglich.

Das einzige, was man hier raten könnte, sofern tatsächlich 2 + x Wochen ohne jede Reaktion vergangen sind: Fristsetzung nach den üblichen Spielregeln, was für mich ein Einschreiben bedeutet, und bei erfolglosem Verstreichen der Frist zum Anwalt.

Dessen Kosten sollten dann zum Verzugsschaden gehören.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 9. Januar 2023 um 09:30:34 Uhr:



Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 8. Januar 2023 um 15:46:28 Uhr:


Bei der angegebenen Lage, ist die beste Auskunft:

Ab zum Rechtsanwalt!

Nö, bei der Faktenlage ist auch das fraglich.

Das einzige, was man hier raten könnte, sofern tatsächlich 2 + x Wochen ohne jede Reaktion vergangen sind: Fristsetzung nach den üblichen Spielregeln, was für mich ein Einschreiben bedeutet, und bei erfolglosem Verstreichen der Frist zum Anwalt.

Dessen Kosten sollten dann zum Verzugsschaden gehören.

Einschreiben?

Da meckert hier PeterBH, der will alles per eMail erledigen....😁

Und ja, das gute alte FAX ( Journalausdruck) wird vor Gericht anerkannt, eMail = nein!

Im übrigen wiedersprichst du dich ja hier selbst.
Erst schreibst du Anwalt = nö, dann schlägst du selbst Anwalt und Einschreiben vor...
Da stimmt doch was nicht!

Anwalt ja / nein: Beachte die Reihenfolge.

Zustellung der Fristsetzung: Was das Spalten von Haaren angeht bringen die Teilnehmer hier Rekorde fertig. Da würde mancher es schaffen die Atome vom radioaktiven Restmüll noch 3 x zu spalten solange er nur meint Recht zu haben.

Aber da soll jeder die Grenzen der eigenen Peinlichkeit sebst finden. Wirklich unstrittig ist nur dass die 100% sichere Zustellung die durch einen Gerichtsvollzeher ist da dort der Inhalt protokolliert wird.

Wenn jemand meint das so machen zu müssen, warum nicht. Bisschen Bewegung braucht so ein Gerichtsvollzieher ja auch mal.

Und unstrittig ist auch, dass dem Gericht die Würdigung obliegt und nicht dem Forum. Insofern bin ich hier bei PeterHB.

Und ja, das gute alte FAX ( Journalausdruck) wird vor Gericht anerkannt, eMail = nein!

Unfug!

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 9. Januar 2023 um 10:23:53 Uhr:


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Und ja, das gute alte FAX ( Journalausdruck) wird vor Gericht anerkannt, eMail = nein!

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Unfug!

Humbug!

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