Versicherungsschade mit privater Haftpflicht
Hallo,
mir hat ein Handwerker beim Beladen seines Lieferwagens die Heckwand meines Fahrzeuges verkratzt. So nun möchte der gute Mann den Schaden über seine private Haftplflichtversicherung abwickeln. Kostenvoranschlag liegt bei 1200€ +/-. Nun sagt seine Versicherung das ich den Wagen reparieren lassen soll auf Rechnung. Der Handwerker würde mir dann die Kosten vorstrecken und ihm dann die Auslagen zurück erstatten.
So. Ich möchte nun a) erst mal nicht in Vorkasse gehen und b) mir die Reperaturkosten netto auszahlen lassen. Bei nem KFZ Haftpflichtfall vor 2 Jahren war dieses kein Problem. Ist dieses bei privaten Haftpflichtversicherungen auch möglich.
Ich wollte kommende Woche mal direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Jemand einen Tipp, ohne gleich die große Keule mit dem Rechtsanwalt raus zu holen?
Gruß
Ard
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Damit Du hier wenigstens eine etwas vernünftige Antwort auf Deine Frage bekommst, ohne wieder gleich verwiesen zu werden...
1.) Es ist jawohl Sache der privat Haftpflicht-schließlich hat der Handwerker als aktive Person den Schaden verursacht.Ist das selbe als wenn Dir einer mit einem Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz ins Auto fährt.Das ist auch Sache der privaten Haftpflicht.
2.)Bedenke , wenn Du Dir den Betrag auszahlen lässt rechne gleich die 19 % MWST ab, die bezahlt keine Versicherung der Welt aus.....also schon mal ein Nachteil !
3.)Die Geschichte mit dem Vorstrecken ist so eine Sache....Was ist wenn der gute Mann als Zahler ausfällt ? Mal drüber nachgedacht? Da würde ich mich garicht drauf einlassen !!!!!
4.) Bring das Auto zum 🙂 oder wo auch immer, Daten etc. hast Du ja hoffentlich auch von der gegnerischen Versicherung und dann lass das Autohaus das abwickeln.Du brauchst ja schlieslich auch einen Ersatzwagen oder ? ODER willst Du nur die Kohle und dann mit einem Lackstift die Heckklappe selber verschönern ?????😁😁😁
Gruß und schönes Wochenende
the Trooper XXX
20 Antworten
Jungs, was das mit dem Parkrempler mit Einkaufswagen auf dem Parkplatz angeht, seid Ihr auf dem Holzweg, dafür wird manchmal auch die Haftpflicht des KFZ mit dem Ihr auf dem Parkplatz seid zur Rechenschaft gezogen, nicht nur eine private Haftpflicht, welche ja auch keine Pflichtversicherung darstellt. Googelt das mal Ihr werdet Augen machen😉. Und wenn jetzt der Einwand kommt, ich bin garnicht mit dem Auto da, kommt die Frage : Was machst Du denn dann mit deinen Einkäufen im Einkaufswagen auf dem Parkplatz?
Und was die Auszahlung des Schadens betrifft geht dies nur unter Abzug der Mwst.
Mahlzeit,
so nun geht es in die zweite Runde.
Nachdem der Handwerker Xmal zugesichert habe er würde den Schaden übernehmen ich aber auf den direkten Kontakt mit seiner Versicherung gedrängt habe heute morgen die SMS. ................ich arbeiten nicht mehr für die Firma XYZ rufen Sie mich nie wieder an .....ich habe mit dem Schaden nichts mehr zu tun......
Meine Reaktion.....
Rechtsschutz übernimmt, Termin mit Anwalt noch diese Woche. Welche Versichernug nun einspringt ist mir egal. Da bei mir nun Schluss mit Lustig, ziehe ich das ganze Programm durch. Was ist drinn?
Muss die Schadenshöhe vorher definiert werde. Würde ggf. noch ein Gutacher einschalten da noch ein minimal Kratzer auf dem Seitenteil ist (gleiche Ursache) welch mich nun wahnsinnig stört-
Kann ich die Kosten für einen Mietwagenersatz in Anspruch nehmen auch bei fiktiver Abrechnung
Kann ich die 150€ Selbstbeteiligung vom Verursacher geltend machen sofern ich Recht gesprochen bekomme?
Da hier ja keine Rechtsbratungen erlaubt sind gerne auch ne PN
In diesem Sinne
schönen Restdienstag
Ard
Mit Deiner Selbstbeteiligung hat das überhaupt nichts zu tun, die ist ja nur zu zahlen, wenn DEINE Versicherung bezahlt.
Ganz einfach ausgedrückt: Der Verursacher (bzw. sein Arbeitgeber oder dessen Versicherung) hat die kompletten Kosten für die Wiederinstandsetzung zu übernehmen. Natürlich sind darin auch Mietwagenkosten oder Ausfallgebühr und u.U. auch Wertminderung enthalten.
Da Du bereits diese Woche noch einen Termin bei einem "Profi" hast, wären dort Deine Fragen am besten platziert.
Aus dem Bauch heraus bin ich der Meinung, dass Du bei fiktiver Abrechnung keinen Anspruch auf Mietwagenersatz hast.
Wenn Du Recht bekommst, dann muss Dein "Gegner" die Kosten für Deinen Rechtsanwalt in voller Höhe übernehmen und Deine Rechtschutzversicherung dafür gar nicht aufkommen.
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Kuck bloß nicht im Versicherungsforum - hast bestimmt schon gemerkt, dass deine Frage hier vollständig und kompetent beantwortet wird. Dauert vielleicht - aber dafür kannst du hier rauslesen, was du gerne möchtest. 😉
Mahlzeit,
hier ein kurzer Zwischenstand.
Mein RA hat die Verursacher Firma schriftlich aufgefordert den Schaden zu begleichen:
Antwort: Die Angelegenheit wurde der Haftpflichtversicherung vorgelegt......
Rückfrage bei der Haftpflicht durch den RA. Die PKW Haftpflicht sei zuständig. Am 07.02 läuft nun die Frist ab.
In diesem Sinne die Mühlen mahlen langsam aber stetig