Versicherungspolice übernehmen bei anderen Versicherung?
moin
sorry für die etwas merkwürdige überschrift, weiss aber nicht wie ich das sonst beschreiben soll.
folgendes:
ich bin 34jahre alt, habe seit dem 18 lebensjahr permanent den führerschein. einige jahre hatte ich auch selbst ein auto angemeldet, die meiste zeit lief das aber über die versicherungen meiner eltern.
derzeit fahre ich mit der police meiner mutter, welche nicht mehr lebt. die police gehört meinen vater und hat schadensfreiheitsklasse 23. somit ist der versicherungsnehmer mein vater, ich aber der halter des fahrzeuges. versichert ist das auto bei der itzehoer versicherung, welche ich auch für sehr gut halte. allerdings ist der preis echt happig.
ich zahle für meinen A3 bj2001 inkl vollkasko satte 550€ im jahr (sf23). ich habe das auto vom bekannten bekauft der mit sf12 und vollkasko bei der huk auf unter 400€ kam.
der hauptgrund für die hohen kosten ist der tatsache geschuldet, das fahrzeughalter und versicherungsnehmer nicht 1 person ist (kostet über 100€ ! ).
das umschreiben der versicherung auf meinen namen, also das ich die prozente direkt übernehmen kann funktionierte nie so richtig. ich bekomme für jedes jahr, welches ich eindeutig in den letzten jahren gefahren bin 1 sf dazu gerechnet. da ich vor 8jahren 1 jahr mal nich ganz eindeutig ein fahrzeug hatte (ich fuhr nur ab und anmal mit den pkw meiner mutter ohne direkter fahrermeldung), bekomme ich demzufolge nur sf8 angerechnet. das ist mir aber bischel wenig für 15+ jahre autofahren.
nun meine frage, kann ich mit der police meiner verstorbenen mutter auch direkt bei einer anderen versicherung einsteigen? vielleicht gibt es versicherungen die nicht so hohe strafen reinwürgen für halter =|= versicherungsnehmer ?!
ich suche nicht die billigste versicherung, ich möchte nur nicht so übern tisch gezogen werden. was kann man hier machen ?!
die police hat mir mein vater "geschenkt", er braucht sie nicht und ich kann damit machen was ich will. er würds dann unterschreiben wenn er irgendwas übertragen müßte.
18 Antworten
Geh doch mal bei CHECK 24 gucken und vergleiche.......bin damit sehr gut gefahren....hatte vorher auch 20 Jahre einer anderen VS die Treue gehalten...nur..habe auch doppelt soviel bezahlt-bei gleicher Leistung.
Dein vater müsste seine Versicherung mitteilen,das er dir die Prozente übergeben will....einfach so schenken..geht nicht....die schauen trotzdem darauf,wieviel Jahre du gefahren bist.
Frage nach und sage direkt,das du die VS wechselts,wenn Sie dir nicht entgegen kommen.meist wirkt das.
Aber schaue trotzdem mal bei Check24 nach..........
Gruss herby01011
Klar ist, dass Du max. SF17 übernehmen kannst (je nach Datum des Führerscheines, 1. oder 2. Halbjahr ausgehändigt).
Das Problem, was ich bei Dir vermute ist, dass bereits (wenn auch unter einem Jahr) für Dich eine KFZ Versicherung bestanden hat.
Verschweigst Du diese in der vorvertraglichen Anzeigepflicht und im Nachherein kommt das raus (Datenbank GDV, HIS), kannst Du mit wesentlich mehr Kosten rechnen.
Aus diesem Grund, bietet Dir die Itzehoer wohl auch nur SF8 an.
ich kenne die versicherungskauffrau aus unseren dorf und bin für solche sachen auch vor ort. also nix internet und so. klar muss sowas bezahlt werden.
ich habe mit ihr auch schon gesprochen wegen überschreiben usw, trotzdem bekomme ich dort nur die 8-9 jahre angerechnet, weil ich irgendwas bei 2005 rum kein fahrzeug gefahren habe. ich selber hatte die ersten 5jahre selber ein fahrzeug versichert, bis ich wegen studium 2004 mein auto verkauft habe. 2005 verstarb meine mutter und ich fuhr ihr auto und ihre versicherung weiter. wegen diesen einen jahr (2004-2005) will man mir nun nicht die vollen 17sf geben, da ich in dieser zeit auf keiner kfz versicherung als fahrzeughalter vermerkt war (zb bei meinen vater oder mutter).
die hohe versicherungssumme kommt wie gesagt nur durch unterschiedliche fahrzeughalter / versicherungsnehmer zustande. diesen zustand kann ich aber erst (finanziell sinnvoll) ändern wenn ich 1-2 unfälle mit meiner mutters police verursacht habe (bis ich dort ~ sf10-12 runtergestuft werde). dann wiederrum kostet der spass natürlich nochmals mehr.
ich habe bei check24.de geguckt und sehe eigentlich keinen allzugroßen unterschied. es gibt natürlich gewaltige unterschiede bei den versicherungssummen und wie schnell im schadensfall bezahlt wird usw...
wie bekomme ich denn die police mit sf 23 bei zu einer anderen versicherung geschoben? ich habe doch kein beleg wo diese sf draufsteht, ausser die jährliche rechnung. oder gibts bei kfz auch einen versicherungsschein wie zb bei haftpflicht und co ?! wenn dann müßte ich den eigentlich auch finden können 🙂
Ich seh da jetzt kein Problem... wenn ein Vertrag bestanden hat, gut. Aber deswegen hat man auch das recht einen anderen Vertrag zu übernehmen.
Grundsätzlich wechseln wir bei einer Übertragung doch recht gerne auch den Versicherer, da dann in den Tarifdaten nicht überprüft werden kann, wer wann als Fahrer eingetragen worden ist.
Es kann ja mal vorkommen, dass man vor x Jahren dachte der Sohn fährt das Auto nicht, hat ihn nicht angegeben, dann ist er doch gefahren und man hat dies erst zur nächsten Hauptfälligkeit gemeldet.
Bei einigen Versicherern gibt's dann Probleme.
Bei einem Versichererwechsel wird dies meist nicht geprüft.
Man gibt meist in dem Übertragungsformular an, von wann bis wann (maximal Datum Führerschein bis Abmeldung Auto) man das Auto tatsächlich gefahren hat. Dies wird dann auch noch mit der Kopie des Führerscheins verglichen und man bekommt die entsprechenden Jahre.
zum nächsten 01.01. (wenn entsprechende Hauptfälligkeit) kannst du dann mit deinem SFR wieder zu jeder beliebigen Versicherung wechseln ohne dass nach Problemen gesucht wird.
Mit der Itzehoer haben wir auch wirklich gute Erfahrungen gemacht. Und das eine oder andere Prozent Nachlass auf die Tarifprämie ist bei guten Kunden auch meist drin... Somit stehen die im Wettbewerb oft besser wie der einfache Tarifvergleichsrechner vermuten lässt. Nur die Versicherungsscheine sehen etwas altmodisch aus :-) sonst fällt mir aber nichts negatives ein.
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SFR Übertragung von einer Person, die bereits vor 8 Jahren verstorben ist ???
Mir ist derzeit kein Versicherer bekannt, der das macht.
Normal sind 6 - 12 Monate nach Sterbedatum, genaueres steht in den Bedingungen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
SFR Übertragung von einer Person, die bereits vor 8 Jahren verstorben ist ???Mir ist derzeit kein Versicherer bekannt, der das macht.
Normal sind 6 - 12 Monate nach Sterbedatum, genaueres steht in den Bedingungen.
VN ist sein Vater und somit kein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von XC60_XC60
VN ist sein Vater und somit kein Problem.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
SFR Übertragung von einer Person, die bereits vor 8 Jahren verstorben ist ???Mir ist derzeit kein Versicherer bekannt, der das macht.
Normal sind 6 - 12 Monate nach Sterbedatum, genaueres steht in den Bedingungen.
Sorry, hatte ich wohl falsch verstanden.
Zitat:
Original geschrieben von XC60_XC60
VN ist sein Vater und somit kein Problem.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
SFR Übertragung von einer Person, die bereits vor 8 Jahren verstorben ist ???Mir ist derzeit kein Versicherer bekannt, der das macht.
Normal sind 6 - 12 Monate nach Sterbedatum, genaueres steht in den Bedingungen.
Es gibt eine Handvoll Versicherer die das in der Praxis machen, und einen nennenswerte Anzahl, wenn der Vertrag aktiv ist.
Es gibt doch öfters den Fall, der Ehemann stirbt mit 65, die Frau fährt das Auto weiter, ändert aber nie etwas daran. Dann gibt das Auto doch den Geist auf und es wird nochmal ein neues Auto angeschafft. VN aber schon 8 Jahre verstorben... wär schon gemein wenn die Ehefrau jetzt neu beginnen müsste...
Zitat:
Original geschrieben von tomtom1980
Ich seh da jetzt kein Problem... wenn ein Vertrag bestanden hat, gut. Aber deswegen hat man auch das recht einen anderen Vertrag zu übernehmen.Grundsätzlich wechseln wir bei einer Übertragung doch recht gerne auch den Versicherer, da dann in den Tarifdaten nicht überprüft werden kann, wer wann als Fahrer eingetragen worden ist.
Es kann ja mal vorkommen, dass man vor x Jahren dachte der Sohn fährt das Auto nicht, hat ihn nicht angegeben, dann ist er doch gefahren und man hat dies erst zur nächsten Hauptfälligkeit gemeldet.
Bei einigen Versicherern gibt's dann Probleme.
Bei einem Versichererwechsel wird dies meist nicht geprüft.
Man gibt meist in dem Übertragungsformular an, von wann bis wann (maximal Datum Führerschein bis Abmeldung Auto) man das Auto tatsächlich gefahren hat. Dies wird dann auch noch mit der Kopie des Führerscheins verglichen und man bekommt die entsprechenden Jahre.
zum nächsten 01.01. (wenn entsprechende Hauptfälligkeit) kannst du dann mit deinem SFR wieder zu jeder beliebigen Versicherung wechseln ohne dass nach Problemen gesucht wird.
Mit der Itzehoer haben wir auch wirklich gute Erfahrungen gemacht. Und das eine oder andere Prozent Nachlass auf die Tarifprämie ist bei guten Kunden auch meist drin... Somit stehen die im Wettbewerb oft besser wie der einfache Tarifvergleichsrechner vermuten lässt. Nur die Versicherungsscheine sehen etwas altmodisch aus :-) sonst fällt mir aber nichts negatives ein.
nur damit ich das nun richtig verstehe:
für das nächste auto, bzw im oktober/november melde ich mein auto bei einer anderen versicherung an und gebe die police meiner mutter mit sf 23 an und sage das ich die police auf mich überschreiben lassen möchte mit ~ sf17 (ausstelldatum führerschein isz 16.6.98 (nicht 99, nochmal nachgeguckt).
wie beweise ich nun das ich berechtigt bin diese police umzuschreiben? mit einen vordruck oder ähnlichen den mein vater dann unterschreibt?
welche versicherungen prüfen das eher nicht (wie wird das überhaupt geprüft?). am besten wäre ja eine versicherung die eine ladenfiliale hat, damit man das persönlich und schnell durchquatschen könnte (wir haben hier zb huk) und man auch gleich weiss woran man ist. wenn ich die police umschreiben lasse und bekomme am ende nur 8-9 jahre gutgeschrieben würde ich das widerrufen. online könnte ich mir bei sowas probleme vorstellen.
oder wie läuft das genau ab ?
1 jahr später könnte ich theoretisch wieder zurück zur itzehoer? weil dann bekomme die ja meine sf klasse von der vorherigen versicherung?!
was fürn hickhack, eigentlich könnte mir die itzehoer auch gleich alle jahre gutschreiben....
Also was ich jetzt noch nicht umrissen habe ist wem der Rabatt nun gehört, deiner Mutter, dann ist sie aber eigentlich auch VN oder deinem Vater.
Bei "lebenden" muss die abgebende Person auf der Übertragung meist 2 mal unterschreiben und so die Zustimmung zu der Übertragung geben, bei verstorbenen wird eine entsprechende Sterbeurkunde benötigt. Unterschrift der Erben/Erbengemeinschaft wird gewöhnlich nicht angefordert.
Geprüft wird welche Zeit du lt. Formular das Auto gefahren bist und wie die Führerscheindaten ausfallen... Mehr wird wohl bei einem neuen VR nicht möglich sein.
Wenn du 6/98 den Führerschein gemacht hättest, dann wärst du mit SF0 gestartet. Nachdem zum 01.01.99 der Vertrag ein halbes Jahr bestanden hat, wärst du meist in die SF1/2 gekommen, bei wenigen in die SF1. Zum 01.01.2000 wärst du dann in der SF1 (bei wenigen in SF2) usw. Sollte ein Schaden vorgefallen sein, wird auch entsprechend dieser Rechnung zurückgestuft.
Bei einem VR Wechsel fallen alte Schäden aber auch mal gerne unter den Tisch, was für dich ja besser ist. Darauf hast du aber keinen Einfluss, da du dazu keine Angaben machst und der neue Versicherer nur die Angaben die er von der Vorversicherung erhält "auswertet"
Das mit dem Rücktritt sehe ich kritisch. Ist der SFR mal abgerufen wird das schwer rückgängig zu machen. Außerdem dürfte, bis die Bestätigung vom Vorversicherer da ist und die Einstufung gemacht wurde die Rücktrittsfrist verstrichen sein. Nur weil der Vorversicherer einen anderen SF bestätigt wie du angegeben hast, bzw. ggf die Angaben über die Nutzung in der Übertragungserklärung von dir falsch beantwortet wurden, steht dir kein zusätzliches Rücktrittsrecht aus meiner Sicht zu.
Du musst also etwas "pokern".
Grundsätzlich musst du aber natürlich immer korrekte Angaben machen, da sich das sonst, z.B. im Schadenfall, rächen könnte. Aber der Fall, dass man nicht als Fahrer eingetragen war, aber tatsächlich gefahren ist, bekommt man so in den Griff.
Man sollte doch mal klären wer denn nun der VN ist. Die Tote Mutter oder der Vater.
Ist es der Vater, hat er ja 2005 die Versicherung übernommen, somit kann nur der Rabatt ab 2005 auf den Sohn übertragen werden, also max SF 9.
Ist es die Mutter (dann müsste der Sohn seit 2005 das gleiche Auto fahren), wer weiß, das die Mutter Tod ist??
Auf dem Übertragungsformular, muss der Übertragende einmal unterschreiben und wenn der Vertrag wirklich noch auf die Mutter läuft, soll halt der Vater nur mit dem Nachnamen unterschreiben.
Somit kannst du max SF 14 od. 15 übernehmen.
Solange die Versicherung nicht weiß das die Mutter (VN) Tod ist, müsste dies funktionieren.
Verschenken kann man einen SF Rabatt nicht, nur übertragen.
Grüße
Klaus
also:
die police, bzw die schadensfreiheitsjahre hat meine mutter erfahren. nach ihren tod 2005 bekam mein vater (verheiratet) diese police automatisch zugerechnet (erbe), zudem war zu diesen zeitpunkt ein auto (polo) auf ihren namen angemeldet und versichert.
im jahr 2006 wurde diese police auf meinen vater umgeschrieben(gleiche versicherung, beidemale itzehoer), er wurde halter und versicherungsnehmer des fahrzeuges meiner mutter (polo). ich war als fahrer eingetragen, da ich ein auto gebrauchen konnte und der restwert eh lächerlich gewesen wäre.
bis 2011 fuhr ich das auto (polo) alleine, halter und versicherungsnehmer war mein vater über die ehemalige police(erfahrende sf jahre) meiner mutter.
5.2011 habe ich mir ein eigenes auto (audi a3) gekauft, der polo wurde verkauft. ich wurde halter (tickets gehen direkt zu mir), mein vater wurde versicherungsnehmer (mit der police meiner mutter)weil es seine police ist.
mein vater hat eine weitere eigene police mit seinen eigenen erfahrenden jahren!
soweit alles klar?
ich möchte die police meines vaters(ehemals meiner mutter) übernehmen und mir in schadensfreie jahre umrechnen lassen. mein vater ist damit einverstanden, da er mir diese police "geschenkt" hat (er braucht sie nicht). ich kann damit machen was ich möchte, er unterschreibt alles was dafür irgendwie notwendig ist.
im jahr 2012 gab es einen vollkasko schaden (jemand fuhr mir auf den parkplatz rein und machte die biege), welcher über den rabattschutz der versicherung nicht hochgestuft wurde. im jahr 2001 hatte ich mit meiner eigenen versicherung (halter und versicherungsnehmer = ich selbst) einen verschuldeten unfall (mit hochstufung).
seit 8.2004 hatte ich selbst KEIN auto selber versichert. seit 5.2011 habe ich selber wieder ein auto als halter.
die billigste methode ist klar, mein vater wird halter und versicherungsnehmer meines fahrzeuges. es möchte nicht halter sein, die tickets sollen wenn auch direkt an mich gehen.
eine überschreibung macht wenn überhaupt nur sinn, wenn ich alle jahre seit führerschein angerechnet bekomme. wenn ich am ende nur 7-8-9 jahre bekomme, ist ein umschreiben völlig ineffektiv (8 vs 23), auch wenn dann die strafgebühr für halter =|= versicherungsnehmer wegfallen würde. bei sf17 dürfte es sich locker lohnen, zumal ich dann ja auch mal anfange meine eigenen sf jahre zu erfahren.(was ich indirekt jetzt auch mache, da ich alle jahre seit 2005 bekomme)
Hallo, es gibt ja auch noch nicht Möglichkeit, das du den Rabatt von deinem Vater (sein jetziges Auto)
übernehmen kannst und er den Mutterrabatt auf sein Auto überträgt.
Die Frage ist nur, welche SF hat er(vielleicht hat er ja weniger als die SF 23) und warst du in diesem Vertrag als berechtigter Fahrer eingetragen, (Halter muss man nicht sein um einen Rabatt zu übernehmen)
also Fahrerkreis (VN und Kinder)
Da es beim Mutterrabatt zu einem Vollkaskoschaden kam, wird der beim Versichererwechsel angerechnet.
Der Rabattschutz gilt nur solange man nicht die Versicherung wechselt (zumindest ist es bei der HUK so)
Was für einen SF du mal hattest (2001) ist eh egal.
Grüße
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von PayDay
also:die police, bzw die schadensfreiheitsjahre hat meine mutter erfahren. nach ihren tod 2005 bekam mein vater (verheiratet) diese police automatisch zugerechnet (erbe), zudem war zu diesen zeitpunkt ein auto (polo) auf ihren namen angemeldet und versichert.
im jahr 2006 wurde diese police auf meinen vater umgeschrieben(gleiche versicherung, beidemale itzehoer), er wurde halter und versicherungsnehmer des fahrzeuges meiner mutter (polo). ich war als fahrer eingetragen, da ich ein auto gebrauchen konnte und der restwert eh lächerlich gewesen wäre.bis 2011 fuhr ich das auto (polo) alleine, halter und versicherungsnehmer war mein vater über die ehemalige police(erfahrende sf jahre) meiner mutter.
5.2011 habe ich mir ein eigenes auto (audi a3) gekauft, der polo wurde verkauft. ich wurde halter (tickets gehen direkt zu mir), mein vater wurde versicherungsnehmer (mit der police meiner mutter)weil es seine police ist.
mein vater hat eine weitere eigene police mit seinen eigenen erfahrenden jahren!soweit alles klar?
Den oberen Fers hätte man gleich abkürzen können, in dem man geschrieben hätte, dass die Police der verstorbenen Mutter 2006 der SFR auf dem Vater übertragen wurde und der Vater bis jetzt VN ist.ich möchte die police meines vaters übernehmen und mir in schadensfreie jahre umrechnen lassen. mein vater ist damit einverstanden.
Ich habe jetzt mal den Vers gekürzt, zum besseren Verständnisim jahr 2012 gab es einen vollkasko schaden (jemand fuhr mir auf den parkplatz rein und machte die biege), welcher über den rabattschutz der versicherung nicht hochgestuft wurde.
So 2012 war ein VK Schaden, der SFR wurde nicht gekürzt, da Rabattschutz.
Betrifft aber nur VK, dieser Schaden wird i.d.R. bei einer SFR Übertragung angerechnet, da der Rabattschutz nur für den Vertrag Deines Vaters gilt.im jahr 2001 hatte ich mit meiner eigenen versicherung (halter und versicherungsnehmer = ich selbst) einen verschuldeten unfall (mit hochstufung).
Die im Antrag gestellte Frage nach einer Vorversicherung sollte Wahrheitgemäß beantwortet werden (Vorvertragliche Anzeigepflicht)seit 8.2004 hatte ich selbst KEIN auto selber versichert. seit 5.2011 habe ich selber wieder ein auto als halter.
Halterschaft ist unerheblich für die SFR Übertragung.die billigste methode ist klar, mein vater wird halter und versicherungsnehmer meines fahrzeuges. es möchte nicht halter sein, die tickets sollen wenn auch direkt an mich gehen.
Unerheblich für eine SFR Übertragung.eine überschreibung macht wenn überhaupt nur sinn, wenn ich alle jahre seit führerschein angerechnet bekomme. wenn ich am ende nur 7-8-9 jahre bekomme, ist ein umschreiben völlig ineffektiv (8 vs 23), auch wenn dann die strafgebühr für halter =|=
Das ist keine Strafgebühr, dass ist eine ganz normale Beitragsberechnung, wenn ein anderer als VN der Halter ist (Ausnahme Lebenspartner)
versicherungsnehmer wegfallen würde. bei sf17 dürfte es sich locker lohnen, zumal ich dann ja auch mal anfange meine eigenen sf jahre zu erfahren.(was ich indirekt jetzt auch mache, da ich alle jahre seit 2005 bekomme)
Es sollte erstmal geklärt werden, in welcher SF Klasse sich Vertrag derzeit befindet in VK und KH.