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Versicherungsmakler hat falsches Kennzeichen eingetragen

Themenstarteram 4. April 2015 um 10:04

Hallo ich habe am Gründonnerstag mein neues Auto bei der Versicherung angemeldet.

Ich habe BE-**-*** als Kennzeichen.Das ist das Altkennzeichen für Beckum im Kr. WAF

Als ich die Papiere überprüfte sah ich das dort WAF-**-*** stand.

Die Versicherung hat heute am Karsamstag zu und es ist keiner zu erreichen.

Ich wollte über die Tage wegfahren.Habe ich jetzt Fahrverbot ???

Gruß GolfRolf

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16 Antworten

Die Zulassungsstelle meldet das Kennzeichen automatisch, würde aber am Dienstag trotzdem hingehen.

Themenstarteram 4. April 2015 um 10:16

Ok werde ich sowieso machen, nur ärgerlich, weil ich eher Feierabend machen muss.

Ich hoffe ich darf noch fahren ???

Das weis ich nicht! Hat deine Versicherung ne Hotline? Wenn ja, dort anrufen. Die sinde meist 7 Tage die woche da!

Zitat:

@GolfRolf schrieb am 4. April 2015 um 12:04:44 Uhr:

Hallo ich habe am Gründonnerstag mein neues Auto bei der Versicherung angemeldet.

Ich habe BE-**-*** als Kennzeichen.Das ist das Altkennzeichen für Beckum im Kr. WAF

Als ich die Papiere überprüfte sah ich das dort WAF-**-*** stand.

Die Versicherung hat heute am Karsamstag zu und es ist keiner zu erreichen.

Ich wollte über die Tage wegfahren.Habe ich jetzt Fahrverbot ???

Gruß GolfRolf

Ich weiß nicht, was du meinst.

Ein Fahrzeug meldet man bei der Zulassungsstelle und nicht bei der Versicherung an.

Welche Papiere meinst du.

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sollten mit dem gestempelten Kennzeichen übereinstimmen.

Ich gehe von den Versicherungsunterlagen aus!

Themenstarteram 4. April 2015 um 10:33

Es geht um die Versicherungspapiere.Alles andere ist ok.Die Tante in der Versicherung hat anstatt BE für Beckum (Altkreis Kennzeichen), WAF (Warendorf) in den Computer getippt.Im Kreis Warendorf hat man die Auswahl zwischen BE und WAF.

Darf ich nun fahren oder nicht ?

Der Tante schmeiss ich dat sowieso wieder vor die Füsse

Es gibt eine Hotline aber dort ist nur ein Callcenter dran, was nix für mich tuen kann.

Hauptsache es ist richtige Auto , Dreher im Kennzeichen kommen mal vor, werden aber beim Dokumentieren des Vertrages durch die Versicherung i.d.R festgestellt

am 4. April 2015 um 12:22

das passt so.

Zitat:

@GolfRolf schrieb am 4. April 2015 um 12:04:44 Uhr:

Hallo ich habe am Gründonnerstag mein neues Auto bei der Versicherung angemeldet.

Ich habe BE-**-*** als Kennzeichen.Das ist das Altkennzeichen für Beckum im Kr. WAF

Als ich die Papiere überprüfte sah ich das dort WAF-**-*** stand.

Die Versicherung hat heute am Karsamstag zu und es ist keiner zu erreichen.

Ich wollte über die Tage wegfahren.Habe ich jetzt Fahrverbot ???

Gruß GolfRolf

Ich habe immer gedacht und es auch so erlebt, dass man Dinge beim Versicherungsmakler unterschreibt.

War das hier nicht der Fall, und wenn doch, warum liest man sich nicht mal durch, was man unterschreibt?

am 4. April 2015 um 14:14

Zitat:

@trouble01 schrieb am 4. April 2015 um 16:04:05 Uhr:

Ich habe immer gedacht und es auch so erlebt, dass man Dinge beim Versicherungsmakler unterschreibt.

War das hier nicht der Fall, und wenn doch, warum liest man sich nicht mal durch, was man unterschreibt?

Tja falsch gedacht :-)

Offtopic, da die Frage des Te nicht beantwortend:

Beim Makler unterschreibt unterschreibt man - sowie bei RA - nur eines; den Maklervertrag. Der Makler darf dann kraft Vollmacht für den VN (seinen Kunden) vertretend tätig werden; also auch einen Antrag auf Kfz-Versicherung stellen / vertretend unterschreiben, sofern notwendig.

So nochmal kurz und bündig zum Thema: Die Fahrgestellnummer ist maßgeblich. Kennzeichnet man auf grund eines Wohnortwechsels um, erlischt die Versicherung ja auch nicht....

Richtig gedacht, bzw. immer so richtig gehandelt. Das ist meine Devise. Und so handhabe ich es.

am 4. April 2015 um 16:01

wozu brauche ich ein makler, wenn ich alles selber mache ?

Im Schein und im Brief sollte ja das richtige Kennzeichen drinnen stehen.

Sonst hätte es die Zulassungstelle beim aufkleben der Plaketten gemerkt.

Das falsche Kennzeichen im Antrag wird automaitsch korrigiert.

Zitat:

@GolfRolf schrieb am 4. April 2015 um 12:33:24 Uhr:

...

Darf ich nun fahren oder nicht ?

...

Ja!

Wenn du die Versicherungspolice in Händen hast, dann vergleiche alle Angaben, insbesondere auch die Fahrgestellnummer und wenn dann etwas nicht korrekt sein sollte, dann teile das der Versicherung mit.

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