Versicherungsleistung höher als Schaden. Anspruch beim Leasing.

Hallo Community,

ich hatte einen Unfall mit meinem Leasing Fahrzeug (Gegner hat mir die Vorfahrt genommen).
ich habe vor einigen Wochen eine vorläufige Abrechnung (ohne Versicherungsleistung) bekommen da drin stand, dass noch ca. 10.000€ offen sind.
Die Versicherungsleistung ist nun bei der Bank angekommen und ist etwa 2.000€ höher als der offene Betrag.

Die Bank sagte nun, dass die die Differenz behalten und auch behalten dürfen. Ich ging aber davon aus, dass ich den betrag bekomme. Die haben ja schließlich ihr Geld bekommen und sind das Fahrzeug vorzeitig los.

Hat da jemand Erfahrung? macht es Sinn auf die Differenz zu bestehen? Oder lieber zum Anwalt?

Vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bulletproof00 schrieb am 6. November 2019 um 12:08:26 Uhr:
Die offene Summe (Listenpreis - (Raten + Restwert)) waren 10.000€. Die Bank hat allerdings 12.000€ bekommen d.h. die Bank macht durch meinen Unfall einen direkten Gewinn von 2.000€.

Es ist ja auch Ihr Auto.

Andere Beispiel.

Wenn du dein Auto (ohne Leasing sondern bezahlt) einem Kumpel leihst und der hat so einen Unfall, hätte er dann Anspruch auf die 2000€ weil er den Unfall hatte oder du als EIGENTÜMER von dem Auto?

MfG
Mike

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Die Versicherung zahlt an den Leasinggeber, WBP -Restwert+ GAP wenn notwendig und versichert

Im Kaskofall, ja. Das hier ist aber ein Haftpflichtfall.

Bei Leasing bekommst du nur Schmerzensgeld und evtl. Nutzungsausfall bezahlt. Mehr ist da nicht.

Gab es ein Schmerzensgeld bei dir bereits?
Bei einem Unfall mit Totalschaden hat‘s doch bestimmt irgendwo weh getan, oder?

Ist ja bei Leasing sicherlich kein 25 Jahre alter Corsa, der nach einem Kratzer an der Stoßstange schon wirtschaftlich Totalschaden ist. Da muss es ordentlich gekracht haben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. November 2019 um 17:00:43 Uhr:


Im Kaskofall, ja. Das hier ist aber ein Haftpflichtfall.

Die Gap-Deckung macht es ja zum Kasko-Fall 😉

Haftpflicht zahl Wiederbeschaffung abzüglich Restwert.
Damit Du nicht auf den Rest sitzen bleibst, forderst Du von deiner Vollkasko die Differenz zum Leasingrestwert an, den die Vollkasko dann übernimmt.

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Die GAP Deckung spielt im HP-Fall halt für die gegnerische HP-Leistung keine Rolle ... und das kann auf der Finanzierungsseite manchmal zur Überdeckung führen. 😉

Zitat:

@Qnkel schrieb am 13. November 2019 um 21:07:57 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. November 2019 um 17:00:43 Uhr:


Im Kaskofall, ja. Das hier ist aber ein Haftpflichtfall.

Die Gap-Deckung macht es ja zum Kasko-Fall 😉

Haftpflicht zahl Wiederbeschaffung abzüglich Restwert.
Damit Du nicht auf den Rest sitzen bleibst, forderst Du von deiner Vollkasko die Differenz zum Leasingrestwert an, den die Vollkasko dann übernimmt.

Wie kann es dann zu den behaupteten 2000 € (20%) "Überdeckung" kommen? Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers. GAP-Deckung die eigene Vollkasko. Das sind doch zwei paar Schuh.

Grüße vom Ostelch

Der Leasingnehmer hat schon viel bezahlt

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. November 2019 um 21:17:48 Uhr:


Wie kann es dann zu den behaupteten 2000 € (20%) "Überdeckung" kommen? Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers. GAP-Deckung die eigene Vollkasko. Das sind doch zwei paar Schuh.

Grüße vom Ostelch

Unabhängig von der Aufteilung der Zahlungen, weiß das wohl keiner hier, außer der OT vielleicht.

Die Gap-Deckung zahlt ja nicht pauschal, sondern möchte mit Sicherheit den Leasingrestwert des Leasinggebers sehen und die Hapftpflichtleistung der gegn. Versicherung.

wie setzt sich denn der von der Versicherung gezahlte Betrag zusammen?

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