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Versicherungsleistung höher als Schaden. Anspruch beim Leasing.

Themenstarteram 6. November 2019 um 10:39

Hallo Community,

ich hatte einen Unfall mit meinem Leasing Fahrzeug (Gegner hat mir die Vorfahrt genommen).

ich habe vor einigen Wochen eine vorläufige Abrechnung (ohne Versicherungsleistung) bekommen da drin stand, dass noch ca. 10.000€ offen sind.

Die Versicherungsleistung ist nun bei der Bank angekommen und ist etwa 2.000€ höher als der offene Betrag.

Die Bank sagte nun, dass die die Differenz behalten und auch behalten dürfen. Ich ging aber davon aus, dass ich den betrag bekomme. Die haben ja schließlich ihr Geld bekommen und sind das Fahrzeug vorzeitig los.

Hat da jemand Erfahrung? macht es Sinn auf die Differenz zu bestehen? Oder lieber zum Anwalt?

Vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bulletproof00 schrieb am 6. November 2019 um 12:08:26 Uhr:

Die offene Summe (Listenpreis - (Raten + Restwert)) waren 10.000€. Die Bank hat allerdings 12.000€ bekommen d.h. die Bank macht durch meinen Unfall einen direkten Gewinn von 2.000€.

 

Es ist ja auch Ihr Auto.

Andere Beispiel.

Wenn du dein Auto (ohne Leasing sondern bezahlt) einem Kumpel leihst und der hat so einen Unfall, hätte er dann Anspruch auf die 2000€ weil er den Unfall hatte oder du als EIGENTÜMER von dem Auto?

MfG

Mike

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Gier frisst Hirn! In dem Fall ,denke schon!

Zitat:

@bulletproof00 schrieb am 6. November 2019 um 12:08:26 Uhr:

Die offene Summe (Listenpreis - (Raten + Restwert)) waren 10.000€. Die Bank hat allerdings 12.000€ bekommen d.h. die Bank macht durch meinen Unfall einen direkten Gewinn von 2.000€.

 

Es ist ja auch Ihr Auto.

Andere Beispiel.

Wenn du dein Auto (ohne Leasing sondern bezahlt) einem Kumpel leihst und der hat so einen Unfall, hätte er dann Anspruch auf die 2000€ weil er den Unfall hatte oder du als EIGENTÜMER von dem Auto?

MfG

Mike

Sei doch froh, das Du problemlos mit 0 aus der Sache kommst.

Ja, hat die böse Bank 2000,- € Gewinn gemacht.

Wenn Du Gewinn machen willst, musst halt n Auto kaufen und nicht leasen.

Zitat:

@Qnkel schrieb am 8. November 2019 um 11:41:58 Uhr:

Sei doch froh, das Du problemlos mit 0 aus der Sache kommst.

Ja, hat die böse Bank 2000,- € Gewinn gemacht.

Wenn Du Gewinn machen willst, musst halt n Auto kaufen und nicht leasen.

Hat sie das? Da zahlt eine Versicherung 20% mehr als für den Schadenersatz nötig? Ich habe da so meine Zweifel. Für eine Beurteilung dieser Behauptung sind die Angaben des TE aber schlicht zu dürftig. Hat sonst schon mal jemand ein derart üppiges Geschenk von einer Versicherung bekommen? Ich leider nicht.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 11. November 2019 um 12:03

Habe auf Anraten meines Anwalts die AGB's gelesen und darin steht, dass der Leasingnehmer (ich) Anspruch auf 75% der Überdeckung hat.

Zur Info falls jemand mal in der gleichen Situation ist!

Puh das man da ein Anwalt braucht um die AGB zu lesen ist schon großes Kino.

Weisst du denn was das bedeutet? Bzw was die uberdeckung Eig ist?

naja wenn er beim anwalt war, wird man ihn das wohl erzählt haben ^^

ne wahrscheinlich nicht, dazu bräuchte er noch nen anwalt

Zyniker... :D:D:D

Zitat:

@bulletproof00 schrieb am 11. November 2019 um 13:03:44 Uhr:

Habe auf Anraten meines Anwalts die AGB's gelesen und darin steht, dass der Leasingnehmer (ich) Anspruch auf 75% der Überdeckung hat.

Zur Info falls jemand mal in der gleichen Situation ist!

sagt er doch selbst

Zitat:

@bulletproof00 schrieb am 11. November 2019 um 13:03:44 Uhr:

Habe auf Anraten meines Anwalts die AGB's gelesen und darin steht, dass der Leasingnehmer (ich) Anspruch auf 75% der Überdeckung hat.

Zur Info falls jemand mal in der gleichen Situation ist!

Heißt das Du forderst nun mit Hilfe des Anwalts die 1500.- von der Leasingbank?

Zitat:

@bulletproof00 schrieb am 6. November 2019 um 11:39:25 Uhr:

ich habe vor einigen Wochen eine vorläufige Abrechnung (ohne Versicherungsleistung) bekommen da drin stand, dass noch ca. 10.000€ offen sind.

Die Versicherungsleistung ist nun bei der Bank angekommen und ist etwa 2.000€ höher als der offene Betrag.

Ich sehe hier nicht mal Infos, das es überhaupt eine Überdeckung gab.

Es gab eine vorläufige Abrechnung. Wenn da noch nicht alle Positionen drin waren oder die Bank noch weitere Kosten geltend gemacht hat, wird das wohl der weitere Betrag sein.

Würde gerne mal die Abrechnung der Versicherungsleistung sehen. Eine Versicherung leistet ja nicht aus Gutdünken, was denen gerade an Schaden einfällt sondern man muss seinen Schaden ja erstmal geltend machen.

In dem Fall wird die Bank ja wohl ihren Schaden (weil ihr Fzg) geltend gemacht haben und das hat die Versicherung geleistet.

Wüsste auch nicht, wie eine Überdeckung von satten 2000,- € zustande kommt ohne das es ein Irrtum gab.

Zitat:

@Qnkel schrieb am 12. Nov. 2019 um 22:37:32 Uhr:

Wüsste auch nicht, wie eine Überdeckung von satten 2000,- € zustande kommt ohne das es ein Irrtum gab

Dieses Phänomen konnte hier noch keiner erklären. Üblicherweise wird hier über Unterdeckung und kleinliche Versicherungen geklagt und dann gibt es hier plötzlich 20% geschenkt?

 

Grüße vom Ostelch

Es wird wohl die Differenz aus bisherigen Raten + Sonderzahlung + GAP-Leistung zum kalkulierten Leasingrestwert im Verhältnis zur Summe aus Regulierungsleistung und Restwert des Unfallers gemeint sein. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. November 2019 um 23:09:36 Uhr:

Es wird wohl die Differenz aus bisherigen Raten + Sonderzahlung + GAP-Leistung zum kalkulierten Leasingrestwert im Verhältnis zur Summe aus Regulierungsleistung und Restwert des Unfallers gemeint sein. ;)

Das ganze dann multipliziert mit dem Ölstand abzüglich Schuhgröße des Fahrers ergibt 2000 €. Verstehe! :D

Grüße vom Ostelch

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