Versicherungsfragen
Abend,
kleine Frage. was ist wenn ich in einer Polizeikontrolle nur den Versicherungsschein vorweisen kann, Führerschein, aber nicht die Betriebserlaubnis?
Muß ich die eigentlich auch bei diesen neuen Versichrungskarten mitführen. Ich finds irgendwie doof,
den Originalbrief mitzuführen. Weil wenn der mal mit dem Roller verschwindet, steht man ja doch doof da.
mfg
DaXus
10 Antworten
Mach ne Kopie von der Betriebserlaubnis, nimm die mit und laß das Original z. H.
jo,genau so habe ich es auch gemacht.nur habe ich es ein laminiert .mfg fritz
Das Original ist mitzuführen!
Die Kopie lässt man zu Hause, dann kann man bei Verlust schneller eine Neue bekommen.
Fahr doch mal zur Polizei oder einer (freundlichen) anderen Amtsstelle und frage nett (und erkläre warum), ob die Dir die Kopie amtlich beglaubigen (bestätigen). Das darf aber längst nicht jeder Beamter machen bzw. haben üblich nur wenige Zugang zum Siegelstempel. Dann kannst Du legal die Kopie mit Dir herum führen und bei einer Kontrolle dürfte keiner etwas dagegen sagen. Einfacher für den Beamten wäre es, wenn er die Kopie selbst macht und seinen Siegelstempel darauf setzt. Dann braucht er die Kopie nicht mit dem Original abzugleichen.
So fahre ich mittlerweile auch. 🙂 War aber nicht bei der Polizei, da ich jemanden mit Siegelberechtigung in der Familie habe.
Gruß
Andreas
P.S.: Nicht zum Gerichtsvollzieher gehen. Wenn der seinen Kuckuck darauf setzt, ist das nicht so nützlich. 😁 😁 😉
Sorry, aber eine beglaubigte Kopie ist immer noch kein Original.
Es muß deswegen das Original sein, weil es ja auch eingezogen/vernichtet sein/werden könnte (ähnlich Führerschein, Reisepaß, Fahrzeugschein/-brief, usw.). Nicht nur die Daten sind interessant, sondern auch die Existenz an sich.
Eine (beglaubigte) Kopie bestätigt nur, was _damals_ war.
Damals war die BE noch gültig. Nach Tuning und erwischt werden muß er erst mal wieder zum TÜV und eine neue beantragen. Da fährt er lieber mit einer Kopie der alten...
Damals hat der Suffkopf noch einen Führerschein gehabt, nun zeigt er eine Kopie vor...
Schwer vorstellbar. Ich könnte ja sonst sagen ich hätte meinen Führerschein verloren und einen neuen beantragen. Schon hätte ich ein Original, welches ebenfalls nicht mehr gültig ist. Vermutlich geht das genauso mit der BE, das weiss ich jetzt nicht, darum das Beispiel mit dem Führerschein.
Mag ja sein, aber in der Praxis habe ich noch bei keiner Kontrolle eine Beanstandung der beglaubigten Kopie erlebt. Im Gegenteil, einige Polizisten die ich darauf ansprach hatten auch genau das vorgeschlagen.
Genauso gut könnte man ja auch den Wisch gar nicht mit sich herum führen, auch dann könnte das Original nicht vor Ort eingezogen werden. Oder man könnte bei einem drohenden Einzug behaupten die Papiere wären unauffindbar.... Möglichkeiten gibt es genug.
Ich habe das Drama erlebt (und habe es immer noch), als ich bei einem Umzug einen Karton mit Unterlagen von all meinen Fahrzeuge verloren habe. Darunter waren zulassungspflichtige Fahrzeuge, aber ein Teil davon war nie auf mich zugelassen (Sammlerstücke oder für den Motorsport). Neun Monate später habe ich immer noch nicht alle neuen Papiere dafür, da die mir die Daten von den zuletzt eingetragenen Vorbesitzern nicht geben dürfen, die Kaufverträge natürlich mit den Unterlagen weg sind und ich natürlich nicht Namen, Anschrift, Tel-Nr. etc. von all den Vorbesitzern kenne... 🙄
Dazu sind die hier beim örtlichen STVA nicht nur strunzdumm, sondern auch noch faul, teils sehr unfreundlich und beleidigend. Ich bin dort nett angekommen und habe meine Problematik erklärt. Darauf kam zuerst ein "verschrotten sie doch die alte Kiste", danach ein "tja, wenn sie den Vorbesitzer nicht kennen und der ihnen den Kauf nicht bestätigt, dann können sie das Fahrzeug nie mehr zulassen" und nachdem ich gefragt hatte was wäre, wenn ich den Vorbesitzer ausfindig machen müsste kam ein "dann müssen sie dahin fahren wo das Fahrzeug zuletzt zugelassen war, die Person muss mitkommen und das beglaubigen". Der Kaufort ist eine Tagesreise entfernt! Ich habe mich anschließend selbst informiert und das Gequatsche von der STVA-Tante war von vorn bis hinten blödsinniges, völlig inkompetentes Gelaber. Wusste ich zum größten Teil bereits vor dem Gespräch, aber die Frau ließ sich mit nett vorgetragenen Argumenten nicht überzeugen (anders habe ich es auch nicht versucht).
Bei den nicht zulassungspflichtigen Kisten (Mokicks etc.) ist das teils ähnlich blöd. Das ist ne Gaudi, für Zündapp und Co neue Papiere zu bekommen. Von den Kosten für knapp 10 Fahrzeuge mal abgesehen. *Wand*
Bis jetzt fehlen mir immer noch Papiere von einem Auto und zwei LKR... 😠 Aber ich hab auch weder Nerven, Zeit noch Lust da noch zehn mal hin zu rennen. Wenigstens habe ich mit Eigeninitiative die Bescheinigung, dass ich auch bei anderen STVA einen neuen Brief für den Pkw ausstellen lassen darf / die das bei mir vor Ort bearbeiten dürften, sofern die dazu willens und fähig wären. *frust* Wenigstens die Tagesreise hätte ich mir so gespart. :-s Wuah...ich mag gar nicht mehr daran denken, sonst bekomm ich alter Mann noch nen Schlaganfall oder so, weil ich mich schon wieder darüber aufreg...
Gruß
Andreas
EDIT wg. Ergänzung:
Hast Du beim Pkw denn immer deinen Kfz-Brief dabei? 😕 Den könnten die ja sonst auch nicht vor Ort einziehen und das Original liegt genauso bei mir zuhause wie ein Kfz-Brief bzw. Zulassungsbeschenigung Teil bla.
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
EDIT wg. Ergänzung:
Hast Du beim Pkw denn immer deinen Kfz-Brief dabei? 😕
Mitführungspflicht Führerschein: FeV §4 (2)
Mitführungspflicht Zulassungsbescheinigung Teil I: FZV §11 (5)
...
Aber eben nicht für Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II!
Thomas, das ist schon klar. Es geht sich aber darum, dass dieser bei einer Stilllegung ebenso wenig vor Ort eingezogen werden könnte. Und auch mit dem Brief könnte man weiter fahren, wenn der Schein eingezogen werden würde.
Und ebenso können die Beamten (etwas eingeschränkt) prüfen, ob das Fahrzeug z. B. aufgrund technischer Mängel bereits still gelegt wurde. Aber dann hätte man wohl auch nicht seit längerem ein gültiges Versicherungskennzeichen dafür inkl. Versicherungsbestätigung/-vertrag. Den hat man ja auch im Original dabei. Das Argument ist also meiner Meinung nach haltlos.
Gruß
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
Thomas, das ist schon klar. Es geht sich aber darum, dass dieser bei einer Stilllegung ebenso wenig vor Ort eingezogen werden könnte. Und auch mit dem Brief könnte man weiter fahren, wenn der Schein eingezogen werden würde.
Können schon, aber dürfen (ohne Kfz-Schein) nicht.
Das Gesetz wird nicht perfekt sein und alle Eventualitäten abdecken, man hat eher einen praktischen Kompromiß gewählt.
Aber klar ist, Führerschein etc. sind mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.