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Versicherungsfragebogen - wie richtig ausfüllen?

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 22:25

Hallo liebe MTler, mein Auto (nicht ich, meine Freundin ist gefahren) war in einen Unfall verwickelt. Es ist wer anders hinten auf sie draufgefahren, nachdem der Vordermann meiner Freundin (und entsprechend auch sie selbst) gebremst hat. So weit, so gut, niemandem was passiert, Unfallverursacherin hat den Schaden gemeldet, ein paar Tage später (heute) habe ich den Versicherungsfragebogen im Briefkasten. Nun habe ich das Gefühl, da ein Minenfeld zu betreten: Gebe ich eine falsche Antwort, sehe ich keinen Cent oder deutlich zu wenig. Daher hier einfach mal die Fragen mit Kommentaren, was ich dazu wissen will. Mittendrin habe ich einige Fragen zu technischen Einzelheiten des Autos ausgelassen, die ergeben sich ja von selbst.

1) Wie können wir sie tagsüber erreichen?

- Captain Obvious, to the rescue. Soweit kein Problem.

2) Schadentag

- Den habt ihr Elche schon, steht im Anschreiben. Aber gut, auch klar, was hierhin kommt.

3) Schadenort

- Auch klar.

4a) Wie hat sich der Schaden ereignet? bitte schildern Sie den Hergang ausfhrlich und fügen sich möglichst eine Skizze bei.

- Ich bin Adressat, meine Freundin ist gefahren. Wer füllt aus?

4b) Wer hat nach Ihrer Auffassung den Schaden verursacht?

- Die Drauffahrerin...

5a) Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?

- Nein, ist so...

5b) Wer wurde gebührenpflichtig verwarnt?

- Meine Freundin nicht, Unfallgegnerin? Keine Ahnung, vermutlich nicht? Was schreiben?

6) Wer hat den Unfall beobachtet (Zeugen)?

- Zeugen sind natürlich einfach ausgeschert und weitergefahren... Was tun?

7c) Ist Ihnen die Höhe des Schadens bekannt?

- Meister hat mal draufgeguckt und 'ne Zahl gesagt. Das ist vermutlich ein "Nein", oder?

7d) Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?

- Fahrbereit: ja. Verkehrssicher: Wie soll ich das beurteilen?

7e) Wurde das Fahrzeug bereits von einem Sachverständigen besichtigt?

- Nein.

Falls nein, sollen wir Ihr Fahrzeug besichtigen lassen?

- Tretmine? Wenn ich ja ankreuze, kommt dann automatisch der Gutachter der VErsicherung? Wenn ich nein ankreuze, verfällt mein Anspruch auf Kostenübernahme?

Wenn ja, wo kann Ihr Fahrzeug tagsüber besichtigt werden?

- ist schon klar, hängt halt mit der vorherigen Frage zusammen.

f) Hat Ihr Fahrzeug Vorschäden?

- Ja, aber...

Falls ja, welche?

- Was zählt als Vorschaden? Am liebsten würde ich da gar nichts angeben und das mit dem Gutachter persönlich machen, da ich auch sicher einen Teil der Schäden bei der Aufzählung vergessen würde und die Schäden zum anderen vor mir sehen möchte.

Wurden diese repariert?

- Was zählt als repariert? Lack habe ich zB gemacht, Dichtungen wegen Ölverlust auch mal.Beulen sind noch drin., einige Kratzer auch...

g) Möchten Sie abrechnen nach...

- Kostenvoranschlag bzw. Gutachten statt Werkstattrechnung, oder? Ich will das Geld haben und die Schäden selbst richten.

8) Sind Sie vorsteuerabzusgberechtigt?

- Das wäre ich, wenn ich gewerbetreibend wäre, oder? Dann nein.

Wie verwenden Sie Ihr Fahrzeug?

- Klar, privat.

9) Wurde Ihr Fahrzeug []geleast []finanziert []sicherungsübereignet?

- nichts davon, Barkauf. Was schreiben?

10) Wie lautet Ihre Bankverbindung?

- Muss ich die jetzt schon rausgeben?

11a) Wo war Ihr Fahrzeug am Schadentag versichert?

- Schon klar.

11b) Bestand eine Kaskoversicherung?

- Ebenfalls klar

Aber wozu brauchen die Frage 11? Präventiv? Standardvordruck halt? Muss ich das angeben?

Das wärs erstmal. Hilfe :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von self

Es gibt nur eins was Du falsch machen kannst: Unwahre oder bewusst unvollständige Angaben machen. Das führt u.U.  tatsächlich dazu, dass Du kein Geld siehst.

Wenn Du die Fragen -die alle so eindeutig formuliert sind, dass jeder, der einen Führerschein machen konnte, sie auch beantworten kann- nach bestem Wissen und gewissen beantwortest, passiert Dir nix.

 

1) Wie können wir sie tagsüber erreichen?

- Captain Obvious, to the rescue. Soweit kein Problem.

 

2) Schadentag

- Den habt ihr Elche schon, steht im Anschreiben. Aber gut, auch klar, was hierhin kommt.

 Zerbrich Dir nicht den Kopf der Elche. Die Frage hat ihre Berechtigung. Was meinst Du, wieviele Clowns sich schon nach einer Woche nicht mehr sicher sind, wann der Unfall war...

3) Schadenort

- Auch klar.

 

4a) Wie hat sich der Schaden ereignet? bitte schildern Sie den Hergang ausfhrlich und fügen sich möglichst eine Skizze bei.

- Ich bin Adressat, meine Freundin ist gefahren. Wer füllt aus?

Du bist Adressat. Du füllst aus.

4b) Wer hat nach Ihrer Auffassung den Schaden verursacht?

- Die Drauffahrerin...

 

5a) Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?

- Nein, ist so...

 ???

5b) Wer wurde gebührenpflichtig verwarnt?

- Meine Freundin nicht, Unfallgegnerin? Keine Ahnung, vermutlich nicht? Was schreiben?

Also doch Polizei oder was? Wen Deine Freundin nicht verwarnt wurde, wäre die richtige Antwort: "Meine Freundin nicht".

6) Wer hat den Unfall beobachtet (Zeugen)?

- Zeugen sind natürlich einfach ausgeschert und weitergefahren... Was tun?

Kannst Du Zeugen namentlich benennen: ja oder nein. Mann, das ist doch wirklich nicht so schwer...

7c) Ist Ihnen die Höhe des Schadens bekannt?

- Meister hat mal draufgeguckt und 'ne Zahl gesagt. Das ist vermutlich ein "Nein", oder?

Das ist: "Von WS grob geschätzt XXX EUR."

7d) Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?

- Fahrbereit: ja. Verkehrssicher: Wie soll ich das beurteilen?

Kannst Du blinken, bremsen, lenken?

7e) Wurde das Fahrzeug bereits von einem Sachverständigen besichtigt?

- Nein.

 

Falls nein, sollen wir Ihr Fahrzeug besichtigen lassen?

- Tretmine? Wenn ich ja ankreuze, kommt dann automatisch der Gutachter der VErsicherung? Wenn ich nein ankreuze, verfällt mein Anspruch auf Kostenübernahme?

Mach Dich doch mal von diesem albernen Tretminenquatsch frei. Wenn die Werkstatt gesagt hat: X tausend EUR, da brauchen wir einen SV, kannst Du jetzt veranlassen, dass die Versicherung einen schickt oder du suchst selbst einen. Ist es nur ein kleiner Schaden, baruchst Du keinen.

Mehr steckt da nicht drin.

Hast Du das Begleitschreiben gelesen?

Wenn ja, wo kann Ihr Fahrzeug tagsüber besichtigt werden?

- ist schon klar, hängt halt mit der vorherigen Frage zusammen.

 

f) Hat Ihr Fahrzeug Vorschäden?

- Ja, aber...

 

Falls ja, welche?

- Was zählt als Vorschaden? Am liebsten würde ich da gar nichts angeben und das mit dem Gutachter persönlich machen, da ich auch sicher einen Teil der Schäden bei der Aufzählung vergessen würde und die Schäden zum anderen vor mir sehen möchte.

"Siehe Gutachten"

Wurden diese repariert?

- Was zählt als repariert? Lack habe ich zB gemacht, Dichtungen wegen Ölverlust auch mal.Beulen sind noch drin., einige Kratzer auch...

Hattest Du schon mal einen Unfall? Wurde der repariert oder nicht?

g) Möchten Sie abrechnen nach...

- Kostenvoranschlag bzw. Gutachten statt Werkstattrechnung, oder? Ich will das Geld haben und die Schäden selbst richten.

"Fiktiv" oder "Nach Gutachten"

8) Sind Sie vorsteuerabzusgberechtigt?

- Das wäre ich, wenn ich gewerbetreibend wäre, oder? Dann nein.

 Richtig

Wie verwenden Sie Ihr Fahrzeug?

- Klar, privat.

 

9) Wurde Ihr Fahrzeug []geleast []finanziert []sicherungsübereignet?

- nichts davon, Barkauf. Was schreiben?

 Wie wär´s mir "Barkauf"

10) Wie lautet Ihre Bankverbindung?

- Muss ich die jetzt schon rausgeben?

Musst Du nicht. Aber wenn Du Geld willst, ist die Angabe einer Bankverbindung meist von Vorteil:rolleyes:

11a) Wo war Ihr Fahrzeug am Schadentag versichert?

- Schon klar.

 

11b) Bestand eine Kaskoversicherung?

- Ebenfalls klar

 

Aber wozu brauchen die Frage 11? Präventiv? Standardvordruck halt? Muss ich das angeben? Ja

 

Das wärs erstmal. Hilfe :-)

Gerne.

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26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von cube01

ich habe das Recht auf einen Anwalt. Wenn DU keinen brauchst, ok. ich schon.

Das "Recht auf einen zu haben" muss aber nicht zwingend bedeuten, dass man dies auch unbedingt in Anspruch nehmen muss.

Insbesondere, wenn es hierbei um so eine Lapalie geht wie beim TE.

Oder wozu würdest du an dieser Stelle bereits einen Anwalt einschalten? es gibt doch (noch) gar nix zu klagen. :confused:

Themenstarteram 5. Januar 2010 um 0:48

Hurra.

Ich habe heute mit der gegnerischen Versicherung telefoniert, die Gegnerin hat da denn Unfallhergang geschildert. Details ihrer Schilderung kenne ich zwar nicht, Quintessenz war aber: "Ich (Unfallgegnerin) bin ihr (meiner Freundin) an einer Ampel hintendraufgefahren." Es gibt noch ehrliche Menschen :) Ich war dann heute beim Gutachter, der hat noch Schäden gefunden, die mir nicht aufgefallen waren. Rahmenschaden kann aber ausgeschlossen werden, die Flansche zwischen Quer- und Längsträger hatten noch ihre Luftspalte :)

Der Gutachter hat das Auto jetzt in die Restwertbörse gestellt, er meinte, dabei würden vermutlich um die 50 € rumkommen. Gut für mich, blöd für die gegnerische Versicherung :) Den Schaden werde ich nach und nach beheben: Erstens sieht es doof aus, zweitens stört es zum Teil erheblich, drittens würde es mich echt wurmen, wenn da nochmal einer drauffährt und es dann heisst: "Jaaa aber sie haben ja einen nicht reparierten Vorschaden!"

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Mein Gott: Ihr könnt alle wählen, autofahren und Kinder zeugen!!!

Wenn ich die Wahlbeteiligung sehe, werte was hier so gepostet wird, und die demographische Entwicklung sehe, habe ich an der zitierten Aussage so meine Zweifel

Zitat:

.

Gelöscht!

 

O.

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 13:43

So, ich habe jetzt das Gutachten als Email zugeschickt bekommen.

Mir erscheint der veranschlagte Wiederbeschaffungswert (750 €)zu gering. Ist das Gutachterbüro da in irgendeiner Weise in der Pflicht, mir Angebote vorzuweisen? Mein Auto hat nämlich sowohl den Zahnriemen neu als auch die aktuell montierten Winterreifen, allein diese beiden Sachen kosten in einer Werkstatt an die 350-400 €.

Nach dazu hat der Sachverständige von den ausgebesserten Lackschäden an den verschiedensten Fahrzeugstellen gerade mal eine(!) entdeckt. Schwache Leistung. Oder ich sollte doch Lackierer werden :D

Edit sagt: Ohne Mehrwertsteuer wären die Reparaturkosten quasi 129,4 % vom Wiederbeschaffungswert. Danke, Mehrwertsteuer :(

Zitat:

Original geschrieben von self

So, ich habe jetzt das Gutachten als Email zugeschickt bekommen.

 

Mir erscheint der veranschlagte Wiederbeschaffungswert (750 €)zu gering. Ist das Gutachterbüro da in irgendeiner Weise in der Pflicht, mir Angebote vorzuweisen? Mein Auto hat nämlich sowohl den Zahnriemen neu als auch die aktuell montierten Winterreifen, allein diese beiden Sachen kosten in einer Werkstatt an die 350-400 €.

 

Nach dazu hat der Sachverständige von den ausgebesserten Lackschäden an den verschiedensten Fahrzeugstellen gerade mal eine(!) entdeckt. Schwache Leistung. Oder ich sollte doch Lackierer werden :D

 

Edit sagt: Ohne Mehrwertsteuer wären die Reparaturkosten quasi 129,4 % vom Wiederbeschaffungswert. Danke, Mehrwertsteuer :(

Ohne jetzt dein Auto genau zu kennen kann man schlecht etwas dazu sagen, ob der WBW richtig ermittelt wurde. Aber der SV muss dir schon erläutern können wie er auf diesen Wert kommt.

 

Zu deinen Investitionen:

 

Du musst unterscheiden zwischen Wertverbessernden Investitionen (das wäre z.B die Nachrüstung einer Klimaanlage oder das Nachrüsten einer Gasanalage) und Werterhaltenden Investitionen, (wie z.B neue Reifen oder neue Bremsen und auch ein neuer Zahnriemen). Diese Investitionen sind nun einmal notwendig und das Fahrzeug betriebs- und Verkehrssicher zu halten. Deswegen wird das Auto nun mal nicht "mehr Wert" 

 

Selbstverständlich kann man das ein wenig mit berücksichtigen, aber ganz bestimmt nicht in der Höhe der Investitionen.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 14:24

Ok, das heisst, eventuell werde ich dem einfach nochmal eine Mail schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Selbstverständlich kann man das ein wenig mit berücksichtigen, aber ganz bestimmt nicht in der Höhe der Investitionen.

Natürlich nicht.

 

130-%-Grenze: Wenn ich fiktiv abrechne, bekomme ich ja die veranschlagten Reparaturkosten abzüglich der Mehrwertsteuer. Hierbei läge ich unter den 130 %, mit MwSt. deutlich drüber. Greift die Grenze, oder muss ich in den nicht ganz so süßen Apfel beissen?

 

Ach, noch was vergessen: Im Gutachten steht sinngemäß "Zu erwartender Restwert 0 €, veranschlagter Gebrauchswert 200 €". Bekomme ich nun 550 € (750-200), oder 750 € (750-0)? VOm Gebrauchswert kann ich mir ja nix kaufen, erstmal.

Gebrauchswert ist in deinem Fall der Restwert. Du bekommt also 550 Tacken ausgezahlt.

 

zur 130% Grenze:

 

Die reparaturkosten incl. Mehrwertsteuer dürfen den (Steuerneutralen) WBW um nicht mehr als 30% übersteigen.

 

Also 750 Euro plus 30% wären 975 Euro. Bis dahin ginge die Reparatur, was darüber geht ist Ritze...

 

Alles Klaro ? ;)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 14:33

Na suuuuuper :(

UNd es hilft nichmal, dass ich ja auszahlen lassen würde, sprich ohne MwSt. Fein :(

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 17:48

So, gerade mal mit der Versicherung telefoniert, Klartext:

Für die Berücksichtigung der 130-%-Grenze sind die Reparaturkosten inklusive der Mehrwertsteuer maßgeblich.

Aber immerhin: Mir steht Ausfallentschädigung für die Zeit der Wiederbeschaffung :rolleyes: zu.

Zitat:

Original geschrieben von self

So, gerade mal mit der Versicherung telefoniert, Klartext:

 

Für die Berücksichtigung der 130-%-Grenze sind die Reparaturkosten inklusive der Mehrwertsteuer maßgeblich.

Hab ich dir doch schon geschrieben.......:confused:

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 18:13

Ja, ich hatte die leise Hoffnung, dass es ein Schlupfloch wegen der fiktiven Abrechnung gibt. Und weil ich sowieso noch Fragen hatte, habe ich das gerade mal mitgefragt. ;)

Nun habe ich Gewissheit, zumindest diesbezüglich. Allerdings kam der Dame der angesetzte Restwert von 200 € auch seltsam vor (Verwertergebote von 1-21 €...).

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