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Versicherungsentscheidung: Welche Versicherung wäre für mich die Richtige?

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 7:58

Hallo zusammen,

nun steht ein Oldtimerkauf bevor. Gerne möchte ich mir einen Audi 80 B1 aus dem Jahr 1973 zulegen. Als Hauptfahrzeug habe ich einen Audi A4, welcher allerdings nicht auf mich zugelassen ist. Bis jetzt war in meinem Leben noch NIE ein Pkw auf mich versichert.

Gerne hätte ich für den Audi 80 Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung.

Mit der Oldtimerversicherung OCC würde es vermutlich gehen, den Audi 80 als H-Zulassung direkt auf mich zu versichern. Ich könnte aber den Audi 80 ganz „regulär“ z. B. über die Allianz mit einem Saisonkennzeichen – was mir reichen würde - auf mich versichern.

Wenn ich mich für eine „reguläre“ Versicherung entscheide – also ohne H-Kennzeichen – dann könnte ich Prozente sammeln, richtig? Da auf mich ja noch nie ein Pkw versichert war, wäre das doch sinnvoll? Aber auf der anderen Seite hätte ich NUR mit einem H-Kennzeichen freie Fahrt in Umweltzonen und die Steuer wäre auch wesentlich günstiger.

Was wäre sinnvoll? Oder bringe ich hier etwas durcheinander und hat die Kennzeichenart nichts mit der Versicherung zu tun?

Danke!

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21 Antworten
am 21. Februar 2017 um 8:01

Stimmt! Die Kennzeichenart hat null mit der Versicherung zu tun ;)

 

Beim H-KZ muss man nur weniger Steuer zahlen

 

 

Du kannst dein Auto Einfach mal Anfragen lassen wo es Für dich am Günstigsten kommt, aber da es dein 1. Auto ist wird es nicht ganz billig

Könntest du nicht vllt das auto als zweitwagen anmelden lassen bei der Verwandtschaft und dann nach ein paar jahren die SF klasse. Übernehmen?

Hi Daniel,

gibt es das nicht mehr: Auto auf dich zulassen und Versicherung über z.B. Papa und er tritt die Prozente nach 2 Jahren an dich ab? So haben wir das damals (10Jahre her) gemacht. Bin dann direkt mit 80% eingestiegen. Aber ob es die Regelung noch gibt, weiß ich nicht.

Nicht alle versichern so ein altes Auto mit TK.

Geht da die Scheibe kaputt, ist es ein Totalschaden

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 9:30

Nein, das gibt es nicht mehr, dass die Versicherung von einem Elternteil abgetreten wird.

Also Fakt ist: Ich möchte den Oldtimer selbst auf mich versichern. Frage ist nur, wie. Ja, man kann bei so einem alten Fahrzeug Teilkasko wählen.

Es ist auch korrekt, dass für ein H-Kennzeichen ZWINGEND ein Oldtimergutachten erforderlich sein muss, richtig? Weil bei dem Fahrzeug liegt besagte Gutachten (noch) nicht vor.

Jetzt wäre eigentlich konkret meine Frage: Wenn ich mich für eine Versicherung mit H-Kennzeichen entscheiden würde, kann ich keine Prozente „sammeln“, oder? Dies ist nur bei „regulärer“ Zulassung – auch mit Saisionkennzeichen – möglich, oder?

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 9:58

Habe das mal durchgerechnet.

1. OCC mit Saisonkennzeichen von März – Oktober und 150 € Teilkasko:

143 €/Jahr

2. OCC mit H-Kennzeichen:

212 €/Jahr

3. Allianz mit Saisonkennzeichen von März – Oktober, 150 € Teilkasko und 10.000 km Fahrleistung:

286 €/Jahr

Wenn ich mich für Variante 1 entscheide, habe ich keine freie Fahrt in Umweltzonen und die Steuer ist relativ teuer. Bei Variante 2 benötige ich ein Oldtimer-Gutachten, könnte aber ganzjährig fahren und die Steuer ist pauschal 191 €.

Sehe ich das auch richtig, dass Variante 1 eine ganz „normale“ und „reguläre“ Zulassung bzw. Versicherung ist? Vergleichbar mit Variante 3?

am 21. Februar 2017 um 10:09

Man kann natürlich die SF klasse übernehmen von einem Elternteil, aber eben nur so viel wie man selbst Erfahren hätte können ( mit 20Jahren zb max SF 2)

 

Das H-Kennzeichen ist nur für die Steuer (und evtl für die gennante Oldtimer Vers. Das es sich um einen Olditmer handelt der zugelassen wird)

 

 

Mit den Prozenten meinst du die SF klassen

Wenn ein Fhzg min. 6Monate zugelassen war in einem Jahr ist man im darauffolgenden jahr eine SF klasse höher

 

Variante 3 ist eine normale Versicherung bei der du auch ein SaisonKz haben könntest

Auch ohne Oldtimer gutachten, aber ohne H -KZ ist eben deine Steuer auch teurer

 

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 10:31

Ja, damit meinte ich die SF-Klassen. Da ich ja noch nie einen Pkw auf mich versichert hatte, wäre es ja sinnvoll, dass man mal damit anfängt und somit „sammelt“. Und der Audi 80 wäre ja nicht so teuer, diesen „regulär“ zu versichern.

Und bei Variante 1 benötige ich auch ein Oldtimer-Gutachten? Weil in meinem Sinne ist das doch auch eine „reguläre“ Zulassung, oder nicht? Gleich wie Variante 3, nur dass Variante 1 halt OCC ist und Variante 3 die Allianz.

am 21. Februar 2017 um 10:40

Ja der Unterschied ist lediglich

Das die OCC dein Auto versichert, muss es zwingend ein Oldtimer sein

 

Die Allianz oder auch Andere Versicherer würden dein Auto auch als Normales Auto versichern

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 12:02

Und für eine Versicherung bei OCC (ganz gleich ob Saison-Kennzeichen oder H-Kennzeichen) MUSS ein Oldtimer-Gutachten vorliegen?

Das H-Kennzeichen braucht immer ein Gutachten und gibt es ab diesem Jahr auch als Saisonkennzeichen

http://www.spiegel.de/.../...chen-fuer-oldtimer-erlaubt-a-1135468.html

Kannst das H-Kennzeichen ganz normal versichern (nicht spez OldtimerV) dann sammelst du auch SF

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 12:51

Also bräuchte ich für meine Variante 1 (siehe oben) KEIN Oldtimer-Gutachten, richtig? Weil Variante 1 ist ja nur ein Saisonkennzeichen OHNE H...

am 21. Februar 2017 um 13:22

Bei OCC muss das Auto nicht zwingend das Historische KZ haben!

 

Du hast mal geschrieben als müsste!

 

Das Auto muss nur zwingend älter als 30Jahre sein

am 21. Februar 2017 um 13:23

Du kannst dich bei OCC versichern lassen

 

+49451871840

 

Kontakt steht auch im Internet da kann man sich auch beraten lassen

 

Aber das auto darf nicht dein einziges Auto sein oder du musst als Alltagsauto auf ein anderes zugreifen können

Desweiten nicht mehr als 10k km fahren usw. ;)

 

Fahrer muss min. 23 jahre alt sein

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 10:01

Vielen Dank Euch schon mal!

Jetzt möchte ich mal ganz dumm fragen, wie der Verkauf genau abläuft. Das Fahrzeug ist abgemeldet und der Verkäufer ist ein Händler, der sich auf Oldtimer und Youngtimer spezialisiert hat.

Sobald der Händler das Geld hat, bekomme ich den Fahrzeugschein und den Kfz-Brief ausgehändigt. Wer trägt meinen Namen dann in den Schein und den Brief ein? Macht das vor Ort direkt der Verkäufer, weil ich ja dann der neue „Eigentümer“ des Autos bin?

Oder bleibt erstmal der alte Name (Vorbesitzer) stehen und wenn ich das Auto auf meiner Kfz-Zulassungsstelle zulasse, wird der Name im Fahrzeugschein und Kfz-Brief von der Zulassungsstelle neu eingetragen/geändert? Weil eigentlich muss die Eintragung der Händler machen, weil er das ja bestätigen kann, dass ich der neue Besitzer bin. Sonst könnte ja jeder auf die Kfz-Zulassungsstelle mit einem Kfz-Brief gehen und sagen, dass er der neue Besitzer von dem Auto wäre. Oder braucht die Zulassungsstelle als „Beweis“ dafür den Kaufvertrag?

Danke!

DANIEL.

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