Versicherungsentschädigung Haftpflichtschaden

Hallo,

erstmal muss ich sagen, mein Thema hat mit Fahrzeugen nichts zu tun, aber vielleicht hab ich ja das Glück, dass mein Beitrag jemand liest, der sich mit Versicherungen auskennt.
Also, auf einer Geburtstagsfeier wurde mein Laptop sehr stark beschädigt. Der Fall wurde der zuständigen Haftpflichtversicherung gemeldet und der Kostenvoranschlag eingereicht. Die Versicherung schrieb mir nun zurück, sie überweisen nur den Nettobetrag und die MwSt erst bei erfolgter Rep. und Einreichung der zugehörigen Rechnung. Meine Frage ist nun, wie sieht es aus, wenn ich den Laptop nicht reparieren lassen will und dafür mir lieber einen Neuen anschaffe? Hab ich dann eine Chance auf Erstattung der MwSt.? Der Laptop wurde im Juni 2006 gekauft (799EUR) der Schaden beläuft sich auf 403EUR (netto). EIne Rep. ist mir ehrlich gesagt zu heikel, weil danach funktioniert vielleicht irgendwas nicht so, weil doch ein Beschädigung war, die man nicht sofort sieht und dann dauert es wieder ewig. Kurz gesagt, wann hab ich eine Chance, auch noch die MwSt zu bekommen? Ich hoffe ihr versteht mein Problem.

Vielen Dank im Voraus

PS. bitte nicht sauer sein, ich weiß, dass es eigentlich nicht hierhin gehört, aber ich weiß mir keinen anderen Rat. Ich bin der Meinung, hier schonmal von Astra-H-Fahrern gehört zu haben, die sich mit Versicherungen auskennen.

Wäre echt cool, wenn mir jemand helfen könnte. Ich will nämlich morgen mal bei der Versicherung anrufen und will wissen wovon ich rede.

MFG

17 Antworten

Sorry, hab ich mich falsch ausgedrückt, die Versicherung kann dafür nichts, Schuld ist Packard Bell, die es ewig nicht geschafft haben den Laptop für den KVA abzuholen.
RA ist mir zu heikel, hab keine RS-Vers. und am Ende bleib ich auf den Kosten sitzen.

Eigentlich interessiert mich nur welche Kosten ich bei Nichtrep. erstattet bekommen kann, ob nur die fiktiven Kosten einer Rep, oder zusätzlich auch noch die reellen Kosten für den KVA.
Dass mir das wahrscheinlich so einfach keiner beantworten kann ist mir ja auch klar.
Will jetzt damit auch nicht weiter nerven, wenn mir jemand helfen kann ist es in Ordnung und ich bin sehr dankbar, wenn nicht ist das natürlich auch vollkommen in Ordnung. Werde zu gegebenen Zeitpunkt dann halt einfach bei der Versicherung nachfragen, wie es mit den Kosten aussieht und gut ist.

Dein Fall ist der klassische Fall des Do-it-yourself.
Keine Ahnung, zig Fragen, klare Antworten werden ignoriert und am Ende schimpft man auf die Versicherung.

Keine Angst, Du schaffst das auch ohne Rechtsanwalt.
Und ohne mich.

Hallo zusammen,

was denn hier wieder los... 😉

@gorch:
Die Kosten für den KVA werden in dem Fall meines Erachtens nicht ersetzt - eben wie madcruiser schon schrieb.

Zum Fall an sich ist zu sagen, dass du dir natürlich gefallen lassen musst, die Salamitaktik im Rausrücken von Infos angewandt zu haben - das ist in einem Forum nicht gut wenn man dir konkrete Hilfestellung geben soll.
ABER:
Du musst dich nicht entschuldigen hier gepostet zu haben.
(und ja, ich habe den Thread bewusst noch offen gelassen)

Das möchte ich klar stellen - ich denke der Fall ist damit auch ausreichend beantwortet. Ich schließe hiermit den Thread.
Sollten dazu Fragen sein bitte per PN.

Ich wünsche allen Beteiligten noch einen schönen Frühlingstag - nutzt ihn auch 🙂

Grüße
Schreddi

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