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versicherungseinstufung

Ford Nutzfahrzeuge Taunus Transit 800

hallo zusammen !

wer kann mir bei der versicherungs und steuereinstufung bei nem ford ranger 3,0 tdci 156 ps ?
fahrzeug wird in ca. 6 wochen geliefert.
für die mühe im voraus vielen dank.

fordrangerfan

11 Antworten

Hi Fordrangerfan,
also ich bin bei dieser Art Autos auch total Neuling gewesen und habe mich in den vergangenen Woche auch mit X Versicherungen rumgeschlagen und fand alles nur SEHR MEKRWÜRDIG! ....mal ganz zu schweigen von den Preisunterschieden!
Also, ich hab vor gut 2 Monaten einen 2007er Ranger XLT Limited (also mit Doppelkabine) mit dem 2,5 l Motor gekauft. In meinen Fahrzeugpapieren steht, dass es ein LKW ist und somit ist das mit dem Finanzamt wohl schon mal klar! Da zahle ich VERMUTLICH nur ein paar Euro pro 100 Kubik. Genau kann ich es Dir aber leider auch nicht sagen, da ich bis heute noch keine Rechnung über meine Steuer erhalten habe und das ist jetzt gut 10 Wochen her. (Sonst sind die doch immer so hinter dem Geld her - sehr merkwüdig!)
Das mit den Versicherungen hat mich allerdings die meisten Nerven gekostet. Den Ranger bekommst Du halt nur als "LKW im Werksverkehr" (oder so ähnlich) versichert und somit hat das überhaupt gar nix mehr mit Deinen bisherigen Versicherungsprozenten zu tun. LKWs haben ihr eigenes System! Lass Dir das auf jeden Fall mal von den Versicherungsfuzzis genau erkären! (hat zum Beispiel auch Auswirkungen darauf, wenn Du später mal wieder einen "normalen" PKW versichern möchtest!)
Ich wollte meine Ranger mit Haftpflicht und Vollkasko versichern und hatte Angebote zwischen 850 und 1600 Euro für das Gesamtpaket! Da heißt es also Augen auf! Die günstigeste Versicherung - und das steht hier auch schon mal irgendwo - war dann letztendlich die, die Du direkt bei Deinem Ford-Händler abschließen kannst, die kostet mich jetzt ca. 850,- Euro im Jahr (das ist die niedrigset Schadensfreiheitsklasse). Bei der Versicherung halbiert sich sogar nochmal die Selbstbeteiligung, wenn Du den Schaden bei einem Ford-Händler reparieren lässt!
Was ich leider so gar nicht begriffen habe sind die ganzen Diskussionen hier im Forum darüber ob und wie man den Ranger als LKW zulassen kann. Ich vermute mal, dass es dabei um ältere Modelle geht und um gewerbliche Nutzung oder so!? Meiner ist ein LKW (laut Schein) und da hat auch niemand mit sich diskutieren lassen! Obwohl ich lieber etwas mehr Steuer und dafür eine "ganz normale" PKW-Versicherung abgeschlossen hätte.
Ich wünsch Dir auf jeden Fall ganz viel Spaß mit dem Ranger! Ist das auch Dein erster???
Grüße
Peter

hallo peter !

vielen dank für deine umfangreiche antwort !
ja, wird mein erster pickup hab ihn ausgiebig probegefahren bin einfach nur begeistert.
das mit der steuer ist auch schon klar aber versicherung habich angebote von 430- ca. 1400 € ???????
na ja mal sehen.
nochmal dank dir

servus günter

Zitat:

Original geschrieben von pesi200466


In meinen Fahrzeugpapieren steht, dass es ein LKW ist und somit ist das mit dem Finanzamt wohl schon mal klar! Da zahle ich VERMUTLICH nur ein paar Euro pro 100 Kubik.

Ganz so einfach ist das leider nicht. Von Haus aus ist JEDER Ranger als "LKW offener Kasten" zugelassen. Aber es liegt allein im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes, ob es die KFZ-Steuer für LKW erhebt oder Dir erklärt, daß Dein Fahrzeug aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes eher einem PKW gleichkommt. Gelegentlich kann man noch durch Vorführen ein "Umdenken" erreichen, allerdings haben es Doppelkabiner da eher etwas schwer. Dei Finanzämter haben da schonmal Richtlinien, wieviel der Grundfläche des Fzgs. für Personen- und wieviel für Gütertransport vorgesehen sein darf. Da kommen Einzel- oder 1,5 Kabiner besser weg. Die Art der Zulassung ist für's Finanzamt vollkommen uninteressant.

LKW werden übrigens nicht nach Kubik besteuert, sondern nach Gewicht. Für den Ranger heißt das "LKW unter 3 Tonnen" = EUR 172,-.

Stuft Dich das Finanzamt als PKW ein, heißt das EUR 16.64 pro 100cc, d.h. 432,- für den 2.5TDCi bzw. 499,- für den 3.0TDCi.

Versicherung erfolgt bei den meisten Gesellschaften als LKW, einige wenige wohl auch als PKW. Die LKW Rabattstaffel ist kürzer, das kann unter Umständen aber auch von Vorteil sein, da man mit 4 schadensfreien Jahren schon in der untersten Stufe angekommen ist, bei PKW dauert das so 10...12 Jahre oder so. Allerdings wird man bei einem Unfall auch genauso rasant wieder hochgestuft 😉 . Es wird im Allgemeinen die bisherige PKW Einstufung anerkannt, also die Zahl der schadensfreien Jahre. Daher kann es sein, daß man mit gerade 3 oder 4 Jahren einen höheren Rabatt als beim PKW bekommt (rein prozentuell, der Grundtarif für die LKW EInstufung kann trotzdem höher sein). Zu den einzelnen Tarifen hilft wirklich nur Angebote einholen und vergleichen, das ist aber bei PKW nicht anders.
Wichtig ist, für den Fall, daß man doch irgendwann mal wieder ein "normales" Auto kaufen will, sich vom Versicherer bestätigen lassen, daß die schadenfreien Jahre und nicht einfach nur die Rabattklasse angerechnet und weitergezählt werden, dann verliert man auch die bisherige PKW Einstufung nicht.

Zitat:

Original geschrieben von fordrangerfan


hallo zusammen !

wer kann mir bei der versicherungs und steuereinstufung bei nem ford ranger 3,0 tdci 156 ps ?
fahrzeug wird in ca. 6 wochen geliefert.
für die mühe im voraus vielen dank.

fordrangerfan

Hallo

also ich bin auch bei der AXA gelandet, weil LKW, und den nicht jede Versicherung macht. Interessant der Beitrag das man die Jahre angerechnet bekommt, bzw. darauf achten muss, wenn man wieder einen PKW wil. Danke >;o)

Steuer ist der Doppelkabiner eine PKW! Er wird (wie bei mir) vielleicht erst als LKW besteuert, da er ja so angemeldet wird, und kurz darauf kommt das Finanzamt und dagt das Erscheinungsbild ist das eines PKW und fragt sich knapp 500€ Steuer.

Ich lege da zwar Einspruch ein, denn entweder zahle ich alles für einen LKW, oder PKW, und nicht alle Nachteile Steuer nach PKw und auf der anderen Seite Zulassung als LKW, was z.B. Sonntagsverbot mit Hänger bedeutet, oder z.B. nur 2Jahre Tüv! Aber Erfolg ist wohl gegen Behörden fraglich.

Gruß

Oliver

Hallo zusammen !

Da kann ich XLTRanger nur beipflichten.
Das FA in Olpe sagt ganz klar DoKas werden grudsätzlich als PKW versteuert. Nur mit ner Einzel. oder Extrakabine kannst hier den Rager als LKW zulassen. Das dieses Fahrzeug leider (noch) nicht mit DPF angeboten wird heißt das 499 Euro Steruern. Frag lieber (am besten vor dem Kauf) bei Deinem FA nach wie das Fahrzeug eingestuft wird.

Auch bei der Versicherung kann ich nur bestätigen vergleichen ! Im Bereich Olpe liegt der Kurs zwischen 809 und 2500 Euro pro Jahr. Das Problem ist schlichtweg das die ganzen Kurierdienste mit ihren Sprintern, Ducatos, T4 usw. zu einer "Risikogruppe" gehören - wie die auf der Straße unterwegs sind weis sicherlich jeder. Da in den Papieren LKW steht lassen die Gesellschaften sich auch nicht drauf ein das Dingen als PKW zu versichern (wenn das FA z.B. bei der DoKa sagt "Is nen PKW !"😉. Da bleibt dann nur die Möglichkeit zu versuchen das Ding beim TÜV als PKW umzuschreiben - ob das allerdings so einfach ist weis ich nicht.

Hätte ich tatsächlich bei dem Wildtrak "zugegriffen" müsste ich für nen Zulassung als LKW die Rücksitzbank kpl. raus reissen, die Gurte raus schneiden & die entspr. Montagelöcher der Gurte mit Blechendeckeln versiegeln. Ferner kommt dann dazu das die hintere Kabine von der vorderen durch nen Blech. oder Spanplatte abgetrennt werden müsste & zuletzt dann ab zum TÜV das Gerät abnehmen lassen. So sind die "Vorgaben" unseres FA. Was ich darüber denke lassen ich hier jetzt mal aussen vor ...

Gruß R.

Hi,
ich hab nach 3 Monaten ja nun auch endlich mal meinen Steuerbescheid für meinen XLT Limited bekommen und derzeit lautet der erst mal auf 185,- Euro - also LKW-Besteuerung.
Was meint Ihr mit "KURZ DARAUF kommt das Finanzamt und sagt, das ist ein PKW". Muss ich also auch nach dem Steuerbescheid noch mit einem Sinneswandel beim FA rechnen????
Danke & Gruß
Peter

Hallo pesi200466 !

Wenn es eine DoKa ist (und das Finanzamt bei Dir genau so Banane wie hier in Olpe) kann es passieren das Du für nen PKW zahlen darfst - weil der Wagen ist von äusseren Erscheinungsbild einem PKW näher als einem LKW. Argumentation dafür war bei unsrem FA "Durch den zusätzlichen Platz für Passagiere wird die Ladefläche kleiner, wie bei einem Kombi."

D.h. es kann sein das Dein FA die DoKa las PKW, die Einzel.- & Extrakabine jedoch als LKW versteuert. Liegt leider im ermessen des FA & selbst kannst da recht wenig gegen tun.

Gruß R.

Na dann hoffe ich mal, dass sie es sich nicht irgendwann doch nochmal anders überlegen und freu mich erst mal über meine derzeit noch günstigen Steuern und den aktuellen Status als "LKW-Fahrer" ;-))
Mein DoKa ist auch auf´m flachen Land angemeldet, ich glaube da kennen die sich mit solchen Feinheiten wahrscheinlich gar nicht aus. :-))
Gruß Peter

Hi Leute,

also das Problem mit den Steuern kenne ich zu gut. Das FA hat mich bei meinem letzten Pick Up schon per Schreiben zu sich eingeladen. Und beim Ford jetzt wieder Sie wollten prüfen, ob ich wirklich eine Extrakabine fahre. Die Besteuerung bei Pick Ups hängt von Verhältnis Fläche Fahrgastraum zu Fläche Ladefläche ab. Weil die netten Beamten dann so bestimmen, ob es ein Fahrzeug zum Gütertransport (also LKW) oder zum Personentransport (also PKW) ist. Also mit DoKa's wirds nichts werden mit LKW Besteuerung.
Zur Versicherung kann ich nur sagen, ich zahle bei HDI-Gerling Vollkasko und 150 Euro SB momentan 290 Euro im halben Jahr. Bin bei 40%. Habe für PKWS weit aus mehr bezahlt. Von daher ist der Pick Up bei weitem billiger.

Übrigens hat doch da vorhin jemand geschrieben, dass man bei LKW Zulassung Sonntags nicht mit Anhänger fahren darf....da mußt ich schmunzeln. Ich glaub nicht, dass man mit dem Ranger, egal welcher Anhänger auf über 7,5t kommt ;-) Link dazu: http://www.fahrschule24.net/stvo/30.htm

Ich hoffe, dennoch, dass alles gut läuft bei deiner Versteuerung und Versicherung.

Grüße,

Dan

Zitat:

Original geschrieben von Cruzing Dan


Übrigens hat doch da vorhin jemand geschrieben, dass man bei LKW Zulassung Sonntags nicht mit Anhänger fahren darf....da mußt ich schmunzeln. Ich glaub nicht, dass man mit dem Ranger, egal welcher Anhänger auf über 7,5t kommt ;-) Link dazu: http://www.fahrschule24.net/stvo/30.htm

Nicht ganz richtig. Hier heißt es genau lesen (auch in Deinem Link):

"dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren."

.

Auf gut Deutsch heißt das:

- LKW über 7.5t

und

- LKW mit Anhänger (vollkommen egal wie groß und schwer)

haben Sonntagsfahrverbot.

Zitat:

Original geschrieben von pesi200466


Hi,
ich hab nach 3 Monaten ja nun auch endlich mal meinen Steuerbescheid für meinen XLT Limited bekommen und derzeit lautet der erst mal auf 185,- Euro - also LKW-Besteuerung.
Was meint Ihr mit "KURZ DARAUF kommt das Finanzamt und sagt, das ist ein PKW". Muss ich also auch nach dem Steuerbescheid noch mit einem Sinneswandel beim FA rechnen????
Danke & Gruß
Peter

Ja, und auch hier liegt's ganz am Ermessen des jeweiligen Amtes selbst. Bei meinem letzten Ranger kam der Bescheid, daß ich eigentlich doch einen PKW fahre nach 3 Jahren, inclusive der "geringfügigen" Anpassung des Steuersatzes. Immerhin (und auch das kann der freundliche Beamte scheinbar nach Gutdünken entscheiden) hat man mir den Steuersatz dann nur ab Gültigkeit dieses Bescheides raufgesetzt, und keine Nachforderung für die vergangenen 3 Jahre erhoben. Denn auch das ist möglich, es gab schon Leute, die sich gefreut haben, wie lange sei mit ihrem Geländewagen doch noch als Mehrzweckfahrzeug durchgekommen sind, und die dann plötzlich mit 4-stelligen Nachforderungen konfrontiert wurden.

Meine Konsequenz war, den Wagen einfach zu verkaufen (geht deutlich schneller als der Klageweg gegen den Steuerbescheid), und einen Neuen anzuschaffen (okay, der Steuerbescheid war nicht der Auslöser dafür...). Der ist jetzt erstmal wieder ein LKW. Mal sehen wie lange, aber wenn's wieder 3 Jahre dauert, bin ich dann auch durchaus wieder offen für neue Ideen...

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