Versicherungsbetrug!

Verzeiht mir bitte das clickbait topic. 🙂

Ich will keine versicherung betruegen, jedoch fuehle ich mich von meiner betrogen.

Mir wurde ein auto geklaut.
Allerdings hat mir die versicherung (nach nun ueber einem jahr) nur den betrag minus 20% ausgezahlt. (bzw 19% um genau zu sein, es fehlt die mwst)
Jetzt kann ich das bei einem firmenwagen verstehen, ich habe die mwst nicht bezahlt also muss ich sich nicht ersetzt bekommen. Oder wuerde ich, wuerde ich sie direkt ans finanzamt weiterreichen muessen (erhaltene mwst).
Soweit klar, aber es war ein privates auto, natuerlich habe ich die MWST mit bezahlt und konnte sie nicht beim finanzamt geltend machen. (So wie es uns allen geht.)

Wie kommt die versicherung auf die idee 20% nicht aus zu zahlen?
Nach mehreren ermahnungen durch mich sagt sie jetzt (ein jahr spaeter) sie brauchten die rechnung des nachfolgeautos, sonst behalten sie die 20%.

Das hat mich jetzt wirklich erschuettert.
Muss ich den etwas gestohlenes ersetzen und verliere andernfalls 20%?
Das habe ich im vertrag nirgends gelesen, die versicherung meint das sei ueblich.

Mir ist voellig unklar auf welcher grundlage, 20% von 50k ist viel geld!

Ich muss jetzt nicht wirklich vor gericht gehen, denn ich habe das geklaute auto ersetzt durch ein neues *1 und habe also die rechnung die die versicherung verlangt. (verlangt nach einem jahr, sozusagen als weitere ausrede nicht zu zahlen, so verstehe ich das jedenfalls.)

Also werde ich ihr das papier zukommen lassen, das ist der einfachste weg, aber dennoch ist mir das voellig unverstaendlich.

Auch ist mir unklar was eine ersatzbeschaffung genau ist.
Das geklaute, als auch der neue waren neuwagen. 0km und so. Aber sie sind nicht auf wunsch gefertigt (zeitmangel) sondern aus dem schaufenster beim haendler gekauft, sozusagen. (vom hof gekauft genau.)
Daher ist es nicht genau das gleiche fahrzeug. (die sind ja nicht so verfuegbar, wie man es gerne haette.)
Sie sind aber sehr aehnlich, ich habe einen camper durch einen camper ersetzt, sogar beides fiat, aber halt nicht genau gleich. Aber haette ich jetzt gesagt, ich kaufe mir lieber einen porsche, waere das auch eine esatzbeschaffung gewesen? Mir ist das sehr suspekt.

w

*1 auch das ist ein problem, weil ich dieses geld vorlegen muss um das neue auto zu kaufen und offenbar erst danach, wenn ich den kauf nachweise von der versicherung ersetzt bekomme. Und das offenbar erst ein jahr spaeter, weil vorher haben sie mir nichts davon gesagt. Da moechte man jetzt eigentlich zinsen berechnen!

Beste Antwort im Thema

Dann bastel dir doch ein lustiges Pappschild, schreib "Alles Kagge" drauf und renn damit vorm Kanzleramt die Straße rauf und runter.

Hier ist deine Jammerei sinnfrei und nervig. Es ist gestzlich so geregelt und fertig.

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Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:37:39 Uhr:


Die Versicherung kann da nix anderes machen mit der MwSt. das ist halt rechtlich so.
Der Staat ist es der bescheisst, er behält die MwSt. von deinem gestohlen Auto ein. Kaufst du dir ein neues bekommt der nochmal die MwSt. Beikommst aber die alte zurück. Kaufst du dir nix haben 2 gewonnen, der Dieb hat dein Auto und der Staat die MwSt.

Und ich mein geld verloren.
Ich finde das ist eine sauerei, da hilft es nicht wenn es "rechtlich halt so ist".

Ich sehe da keinen grund fuer!
(wofuer du auch nix kannst, schon klar!)

w

Zitat:

@Driver664 schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:41:07 Uhr:


sorry, das ist eigentlich nur dein problem. wie schon gesagt, die rechtsprechung ist hier eindeutig. die mwst gibt es erst bei vorlage einer beschaffungsrechnung für ein ersatzfahrzeug. da braucht man auch keinen anwalt - das ist eindeutig und absolut unstrittig. manchmal kann lesen helfen...

Falsch ist es torzdem und eine fiese abzocke.
Oder kannst du mir erklaeren was der grund ist, wenn es nicht abzocke ist?

Erst stellt der staat die sicherheit nicht her die notwendig ist und dann bereichert er sich (neben dem dieb selbst) auch noch an mir.

Das ist ein skandal! (und nicht mein (persoenliches) problem, aber danke fuer den spruch.)

w

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:42:05 Uhr:



Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:28:18 Uhr:


Mit welcher begruendung denn?
Fuer mich als privatperson ist der preis netto + mwst, ich habe keine anderen moeglichkeit.
Das geld fehlt mir doch....

w

Mit der einfachen Begründung, dass das im Gesetz so steht - § 249 Abs. 2 S. 2 BGB - ...die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich (bei der Ersatzbeschaffung/Reparatur) angefallen ist..

Das ist gesetz, aber noch lange kein nachvollziehbarer grund.

(wozu du nix kannst, weiss ich, aber ich finde man sollte es kritisieren)

Zitat:

Spielt bei dir aber keine Rolle, Rechnung einreichen und die MwSt. (die bei deinem Fahrzeug herausgerechnet wurde - zugleich wäre das die höchst zulässige Summe) erhalten.

Ja, auch wenn es mich jetzt nicht trifft (da hast du recht, fuer mich ist es aergerlich das sie so spaet damit rausruecken). Also auch wenn es mich nicht trifft, es ist nicht richtig.

w

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:44:45 Uhr:



Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:37:39 Uhr:


Die Versicherung kann da nix anderes machen mit der MwSt. das ist halt rechtlich so.
Der Staat ist es der bescheisst, er behält die MwSt. von deinem gestohlen Auto ein. Kaufst du dir ein neues bekommt der nochmal die MwSt. Kaufst du dir nix haben 2 gewonnen, der Dieb hat dein Auto und der Staat die MwSt.

Hintergrund dieser Änderung (war vor dem 01.08.2002 nämlich anders) waren wohl die fiktiven Abrechnungen, so die Versicherungen an den Geschädigten die MwSt. mit auszahlten, diese Lümmel aber dann "schwarz" reparierten und der arme Fiskus nichts kassieren konnte.

Also 1. hat der staat nicht sichergestellt das ich nicht beklaut werde.
Dann kann er nicht sicherstellen das nicht falsch abgerechnet wird.

Und dieses versagen begruendet das er den geschaedigten nochmals schaedigt?

Und ja klar weiss ich auch in dem fall das du nix fuer kannst, sondern nur die nachricht ueberbringst.

Aber ist das nicht entsetzlich so ein vorgehen?

w

Ps.: Wie wir schon festgestellt haben betrifft es mich nicht, ich versuche also nicht fuer mich irgendwie eine sonderstellung zu erlangen. Ich finde das ganz allegemein "gegen uns" eine frechheit die ich nicht nachvollziehen kann. (ganz gleich ob ich diesmal selbst betroffen bin oder nicht.)

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Dann bastel dir doch ein lustiges Pappschild, schreib "Alles Kagge" drauf und renn damit vorm Kanzleramt die Straße rauf und runter.

Hier ist deine Jammerei sinnfrei und nervig. Es ist gestzlich so geregelt und fertig.

Wenn die Ersatzbeschaffung bereits beim Händler getätigt wurde, dann ist doch der Rechnungsnachweis anstrengungsfrei zu bewältigen. ...

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:29:49 Uhr:


Dann bastel dir doch ein lustiges Pappschild, schreib "Alles Kagge" drauf und renn damit vorm Kanzleramt die Straße rauf und runter.

Hier ist deine Jammerei sinnfrei und nervig. Es ist gestzlich so gergelt und fertig.

Jetzt koennen wir alle mal raten fuer wen du arbeitest 😁.

Eine nicht verstaendliche ungerechtigtkeit wird nicht besser wenn sie "gesetz ist". Im gegenteil!
Ob ein wacher kopf, der probleme bemerkt und kritisiert sinnfrei ist, das ueberlasse ich jetzt mal deiner einschaetzung und dem wie du dich siehst.
An der zahl deiner likes fuer deinen "beitrag" zaehlen wir einfach mal der zahl der versicherungsvertreter hier ab. 🙂

w

..wobei es auch für mich nicht nachvollziehbar ist.

Ich kaufe ein Auto und zahle bei diesem Kauf die Mehrwertsteuer.
Das Auto versichere ich (mit Versicherungssteuer) zu dem Kaufpreis.

Dann wird mir das Auto geklaut --was ja die letzten Jahre leider immer häufiger vorkommt 😰

und dann bekomme ich nicht den Kaufpreis ( abzüglich Wertverlust durch Alter) ersetzt, sondern muss auch noch auf die Mehrwertsteuer verzichten, obwohl ich die ja gezahlt habe!! ?? 😕

Vlt. will ich mir ja aus Altersgründen oder wegen Umstieg auf Fahrrad garkein Auto mehr kaufen.....😎

Was hat das mit fiktiver Abrechnung zu tun.... . 😠🙁😮

Bei Reparaturen kann ich das sehrgut nachvollziehen wenn bei fiktiver Abrechnung die MWSt. nicht bezahlt wird.. aber bei Diebstahl ....🙄

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:39:36 Uhr:


Wenn die Ersatzbeschaffung bereits beim Händler getätigt wurde, dann ist doch der Rechnungsnachweis anstrengungsfrei zu bewältigen. ...

Ja, das haben wir doch durch.
Es trifft mich nicht, ich bin so jedoch auf das grundsaetzliche problem gestossen.

Ich finde das nicht einsichtig, oder logisch und wollte darauf hinweisen.

Haette ja auch sein koennen ich uebersehe was und das gibt sinn.
Aber dazu ist ja hier noch keinem was eingefallen.

w

Da bleibt nur den Gesetzgeber dazu zu bewegen, den § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB wieder zu streichen. Eingeführt wurde er von einigen Jahren auf Drängen der Versicherungswirtschaft.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:48:42 Uhr:



Eingeführt wurde er von einigen Jahren auf Drängen der Versicherungswirtschaft.

Das hat aber lange gedauert, bis es ausgesprochen wurde, dass sich eine Lobby mal wieder durchgesetzt hat.
Mein Rechtsempfinden liegt da sehr nahe beim Te.

... ich kann ja nicht überall sein. 😁

Wo ist denn das Problem? Sobald du einen Ersatzwagen beschafft und dabei MWSt. bezahlt hast, erstattet die Versicherung dir doch die Steuern!

da haste nun auch wieder recht. 🙂

Gruß u. guten Rutsch

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:42:11 Uhr:


Dann wird mir das Auto geklaut --was ja die letzten Jahre leider immer häufiger vorkommt

Nur ist das Gegenteil ist der Fall.

https://www.gdv.de/.../autodiebstahl-24028

Vielleicht begleitest du 3L-auto-ja bei seiner Demo und schreibst auf dein Schild: "Früher war alles besser".

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