Versicherungsbeitrag nach Leistungssteigerung von MTM
Erstmal hallo an alle,
ich hab ein doch schon Mittelschweres Problem, mein kleiner A4(AGO31) hat eine Leistungssteigerung von 160 PS auf 215 PS bekommen. So anständig wie ich bin, eintragen lassen und der Versicherung gemeldet.
Vorher war der Versicherungsbeitrag ca 1300 Euro( Jahr) mit Vollkasko, fand ich mit der SF5 und 27.000 km Fahrleistung in Ordnung.
Jetzt der Hammer....
Danach ca. 4000 Euro im Jahr, der vergleichbare 2l TFSI mit 211 PS liegt bei einer Prämie von 1200 Euro im Jahr. Hab jetzt erstmal Widerspruch eingelegt und die Einzugsermächtigung entzogen.
Mit einer kleinen Erhöhung hab ich ja gerechnet aber keine 2700 Euro mehr.Hab der Versicherung ebenfalls schon mitgeteilt das ich das Auto bei den horrenden Beiträgen abmelde und mir ne andere Versicherung suche.
Was kann ich jetzt tun.
mfg Markus
Beste Antwort im Thema
jo mach das,wirst aber vtl nich viel glück haben 😁😁
kleiner tipp:
beim nächsten mal vorm tuning bei der versicherung informieren 😁
32 Antworten
ääähhhmmmmm naja,
also im kaufberatungsforum wird eig öfters gefragt was welcher wagen in etwa an vers kostet, was ja auch sinn macht, bevor man halt nen vermeintliches schnäpchen kauft, was einen aber vers beitragstecnisch das genick bricht.
und wo is denn das prob, wenn ich meine karre chippen lassen will mal vorher bei der vers anzufragen ob und wie sich der beitrag ändert??
und das ein leistungsgesteigerter wagen in der vers mehr kostet sollte eig auch klar sein,
is ja auch so, dass autos die eher von jungspunten gefahren werden idr teurer sind in der vers als "opa autos" aufgrund der möglichen größeren gefährdung durch eben diese fahrer,egal wer den wagen dann tatsächlich fährt
und beim fzwechsel ist dieses fz ja nicht mehr in deinem besitz,weshalb solltetst du dann noch dafür bezahlen??
Te hat Antrag auf Änderung seines Versicherungsvertrages aufgrund eines geänderten Tarifmerkmales (Typklase ) gestellt.
Versicherung hat dem Te ein Angebot gemacht, das ihm aber zu teuer ist. Also kommt der angestrebte Vertrag nicht zustande und der alte Vertrag besteht fort.
Damit hat der Te einen Versicherungsvertrag, zu dem das Auto nicht passt, oder ein Auto, zu dem der Versicherungsvertrag nicht passt. Die Auswirkungen sind, wenn trotzdem gefahren wird, klar: Gefährdung des Versicherungsschutzes oder sogar kein Versicherungsschutz (bin da unwissend)
Mögliche Lösungen:
- Zahlen des höheren Beitrages bis zum nächsten Kündigungstermin
- Rückrüstung des Autos
- Abmeldung des Autos und Anmeldung auf anderen Halter.
O.
Ergänzung:
Abmeldung und Anmeldung auf neuen Halter macht selbstverständlich nur Sinn, wenn eine günstigere Versicherung gefunden wird.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
- Abmeldung des Autos und Anmeldung auf anderen Halter.O.
aber auch dabei wird er wohl nicht unbedingt günstiger wegkommen,weshalb auch??
ob nun er den gechippten wagen fährt und 4000€ zahlt, oder ob er ihn auf seine freundin anmeldet, deshalb ist der wagen trotzdem gechippt undwird auch bei der freundin 4000€ kosten
oder er sucht sich dann halt ne andere vers gesellschaft, wobei wie gesagt auch da fraglich ist obs günstiger ist als bei seiner jetzigen vers
Also meine Versicherung wollte nur wissen was das gekostet hat. Ab einem gewissen Betrag hätte ich mehr in der TK zahlen müssen.
Das ging aber über den Vertreter und der hat das für mich geregelt (LVM).
Ich glaube immer noch, dass wenn man einen guten Versicherungsvertreter hat, viele Dinge viel einfacher sind.
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welche versicherung ist das den? direkt versicherung? wen nicht dann geh doch mal zu deinem makler und hau den an. hier zuminderst bei der arroganz war das ganze kein thema. da zitat versicherungsfachverkäufer: "das auto wird nach schlüsselnummer versichert, hat siche diese geändert? also! versicherung nach leistung war gestern...". dabei handelte es sich um einen umbau von 55ps auf 180ps mit motortausch. den auch zitat des selben "ein anderer motor macht aus einem 2er golf keinen passat (aus dem der motor stammt)..."
für mich absolut logisch.
Ich hab in solchen Fällen einfach mal die Versicherung gefragt, ob Sie den einer Aufhebung/Kündigung ausserhalb der Frist zum ... zustimmen würden und siehe da - die Antwort war jedesmal ja.
Kann sein, dass dem so ist, weil ich Makler bin.
Kann sein, dass es auch daran lag, dass ich vorher die notwendigen Informationen/Angebote eingeholt habe.
@onkel howdy dass stimmt so nicht immer, es kommt ganz darauf an, wie die Versicherung im Antrag fragt, wird dort schon nach der Leistung und nicht ausschließlich nach den Schlüsselnummern gefragt, dann ist auch eine Veränderung Meldepflichtig.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
@onkel howdy dass stimmt so nicht immer, es kommt ganz darauf an, wie die Versicherung im Antrag fragt, wird dort schon nach der Leistung und nicht ausschließlich nach den Schlüsselnummern gefragt, dann ist auch eine Veränderung Meldepflichtig.
sowas gibts? 😕
im ernst...ich hab bisher bei jeder autoanmeldung NUR die schlüsselnummer angeben müssen. auch bei wirklich komplettumbauten. wiegesagt ich hatte es bisher nur mit der allianz zu tun.
Also ich hab jetzt extra mal einen Allianz fiktiven Antrag erstellt.
Die Fragen zwar nicht nach der Leistung, aber im Antrag ist trotzdem (ermittelt aus den Schlüsselnummern) eine KW-Leistung ausgedruckt.
Wenn ich ein Fahrzeug dort versichern würde, ich würde die geänderte Leistung in jedem Fall schriftlich auf dem Antrag vermerken und die vorgedruckte Leistung entsprechend durchstreichen.
Den sonst unterschreibst Du eine falsche Leistungsangabe mit dem Antrag.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Also ich hab jetzt extra mal einen Allianz fiktiven Antrag erstellt.
Die Fragen zwar nicht nach der Leistung, aber im Antrag ist trotzdem (ermittelt aus den Schlüsselnummern) eine KW-Leistung ausgedruckt.
Wenn ich ein Fahrzeug dort versichern würde, ich würde die geänderte Leistung in jedem Fall schriftlich auf dem Antrag vermerken und die vorgedruckte Leistung entsprechend durchstreichen.
Den sonst unterschreibst Du eine falsche Leistungsangabe mit dem Antrag.
naja die leistungssteigerung war immer erst hinterher. und ja wurde schriftlich mitgeteilt. und daraufhin gabs die antwort die antwort mit dem schlüsselnummer 😉
aber nach welchen vorlagen sollte sowas den berechnet werden? exoten status?
zille1976 hat natürlich Recht: der TE hat ein Sonderkündigungsrecht und zwar weil der Versicherer aufgrund Gefahrerhöhung den Beitrag nach oben geschraubt hat...
@TE
Sprich mit Deinem Versicherer: er soll den Vertrag zu einem Datum im gegenseitigen Einvernehmen aufheben und gut is.... Hintergrund, warum ich diesen Weg gehen würde ist, dass Du, wenn Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst unter Umständen zeitliche Schwierigkeiten bekommst und Du sagen wir mal zum 01.04. einen klaren Schnitt machen kannst!
ist denn eine anpassung der KM keine gefahrerhoehung?
oder ist es da anders, weil es nebenmerkmal der VS ist?
diese haette ja nur der VN zu vertreten.
So war heute nachmittag mal bei meinen Makler, der hatte der Vertragsänderung bereits widersprochen. Weil er selber sagt das was in der Berechnung nicht stimmen kann. Das Fahrzeug wurde utopisch eingestuft, mit ner Haftplichtklasse 23(was noch geht) und ner Vollkaskoklasse von 30.
Natürlich hatte ich mich vor der Leistungssteigerung über eine Versicherungserhöhung erkündigt mit der Aussage das Beiträge max 20% anhoben werden, da es ja das gleiche Fahrzeug ist und nur eine Prämie auf die Mehrleistung erfolgt.
Sagt jedenfalls Makler, er würde es ja verstehen wenn es ein komplett anderer Motor wäre. Aber es wurden ja keine baulichen Veränderungen vorgenommen, lediglich eine Änderung des Motormanagment per Software.
Er will jetzt die Festsetzung der Klasse anhand eines ähnlichen Fahrzeug in der Leistungsklasse durchsetzen, sprich dem 2l TFSI der ähnlich wie der 1,8l eingstuft ist.
Sieht wohl auch ganz gut aus.
mfg Markus
Text vom Onkel:
naja die leistungssteigerung war immer erst hinterher. und ja wurde schriftlich mitgeteilt. und daraufhin gabs die antwort die antwort mit dem schlüsselnummer 😉
aber nach welchen vorlagen sollte sowas den berechnet werden? exoten status?
Antwort von Stoppel
Dann ist doch alles in Butter.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ist denn eine anpassung der KM keine gefahrerhoehung?
....nein, das ist ein (weiches) Tarifierungsmerkmal!
Vom Grundsatz her muss man das "andersrum" betrachten: Du müsstest einen Beitrag X bezahlen, der weder Einschränkung bei Fahrleistung, Fahrerkreis und Abstellort (etc.) hat. Nun gibst Du beim Antrag solche Einschränkungen vor, also begrenzt beispielsweise die Fahrleistung auf 20.000 km p.a. und bekommst dafür einen Nachlass eingeräumt!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
....nein, das ist ein (weiches) Tarifierungsmerkmal!Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ist denn eine anpassung der KM keine gefahrerhoehung?
Auch eine vom Versicherungsnehmer veranlasste Änderung eines harten Tarifmerkmals beinhaltet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht:
- Umzug in einen anderen Ort mit höherer Regionalklasse und damit mit höherem Beitrag ist kein Grund für eine Sonderkündigung.
- Wird dagegen der Wohnort in eine höhere Regionalklasse eingestuft und führt dies zu einer Beitragerhöhung, gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
O.