Versicherungsbeitrag erst am 1. Januar überweisen - Versicherungsschutz?
Hallo zusammen,
weiß jemand, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, wenn man den zum 1. Januar 2013 fälligen Beitrag auch erst am 1. Januar (Feiertag) überweist; z. B. mit schon heute eingegebener Terminüberweisung? Was wäre, wenn dann am 1. oder 2. Januar ein Unfall passiert und die Versicherung den fälligen Jahresbeitrag noch nicht hat? Besteht dann trotzdem Versicherungsschutz? Das Geld wird der Versicherung ja in der Regel erst ein bis zwei Tage später gutgeschrieben und der 1. Januar ist ja zudem noch Feiertag.
Falls sich jemand fragt, warum man denn nicht einfach ein paar Tage früher überweisen könnte: Das hat steuerliche Gründe, dass zwingend erst im neuen Jahr bezahlt werden soll. Über die genauen steuerlichen Möglichkeiten bzw. deren Bewandnis möchte ich hier bitte nicht diskutieren. Mich interessiert hier lediglich die versicherungstechnische Seite.
Hat hierzu jemand qualifizierte Ahnung?
Beste Antwort im Thema
sollte, ausser dem risiko einer mahnung, egal sein.
selbst die wird nach 3 tagen kaum erfolgen bzw. sie wird gegenstandslos sein, bevor dich der brief erreicht.
schau mal http://dejure.org/gesetze/VVG/38.html
du musst also zunaechst qualifiziert angemahnt worden sein (bei folgepraemie) bevor leistungskuerzungen drohen koennen.
15 Antworten
Um es genau zu beantworten ist es der Versicherung egal ob man schon im Voraus bezahlt oder erst ab Stichtag. Versicherungsleistungen verliert man hier keine wenn man in der Zahlungsfrist von 14 Tagen den Rechnungsbetrag bezahlt. Noch nicht mal wenn man die erste Mahnung bekommt verliert man den Versicherungsschutz.
Natürlich ist es Ratsam in den 14Tagen zu zahlen, da man Versicherungen nie richtig trauen kann und im Schadensfall alles genutzt wird um nicht zahlen zu müssen.