Versicherungsbeginn vs Zulassungsdatum

Hallo,

Ich habe schon vor ein paar Wochen über Check24 eine KFZ-Versicherung bei der AllSecure abgeschlossen. Dort habe ich den 1.4. als Versicherungsbeginn angegeben und sofort eine eVB bekommen.

Jetzt stellte sich aber herraus, das mein Neufahrzeug doch schon eher kommt (Ende nächster Woche). Was passiert, wenn der FFH mit meiner eVB das Fahrzeug anmelden geht, obwohl der 1.4 noch gar nicht erreicht wurde?

Ich habe die selbe Frage auch schon an die Versicherung selbst gestellt, aber bis jetzt keine Antwort erhalten(Seit 4 Tagen).

Evtl ist es ja eine eindeutige Sache, so das mir hier jemand seine Erfahrungen mitteilen kann.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Eine eVB ist bis 6 Monate nach Ausstellungsdatum gültig. In dieser Zeit kannst Du damit das Fahrzeug zulassen. Die Zulassungsstelle meldet das Datum der Versicherung, und die rechnet auf den Tag genau mit Dir ab. Mach Dir darüber also keine Gedanken, sondern geh einfach los und melde das Fahrzeug an.

PS: Stell Dir vor der Wagen wird erst ende April geliefert, dann willst Du doch auch nicht ab 1.4. zahlen, nur weil du dieses Datum mal genannt hast.

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Hallo,

es gilt das Datum der Zulassung als Versicherungsbeginn.
Sollte kein Problem sein, würde aber trotzdem der Versicherung eine Email senden.

Liebe Grüße
Herbert

Vielen Dank für die Antwort,

Eine E-Mail habe ich denen schon gesendet, evtl sollte ich da doch nocheinmal anrufen.

Kann man das verallgemeinern, das man wenn man eine eVB hat, damit auf jeden Fall ein Auto anmelden kann, oder kann es da zu Problemen kommen?

Eine eVB ist bis 6 Monate nach Ausstellungsdatum gültig. In dieser Zeit kannst Du damit das Fahrzeug zulassen. Die Zulassungsstelle meldet das Datum der Versicherung, und die rechnet auf den Tag genau mit Dir ab. Mach Dir darüber also keine Gedanken, sondern geh einfach los und melde das Fahrzeug an.

PS: Stell Dir vor der Wagen wird erst ende April geliefert, dann willst Du doch auch nicht ab 1.4. zahlen, nur weil du dieses Datum mal genannt hast.

OK, Vielen dank für die Info, sowas in der Art habe ich mir erhofft 🙂

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Hi,

hat man dann bereits am der Zulassung die Volle Deckung die man bei Bestellung der EVB angegeben hat?

Haftpflicht ist ja klar aber wie sieht es mit TK und VK aus.

Wenn zwischen der Zulassung und dem gewünschten Versicherungsbeginn ein Unfall passiert könnte die Versicherung sich dann nicht herauswinden mit dem Argument das die gewünschte VK erst am dem angegeben Versicherungsbeginn (1.4.) beginnt?

Gruß Tobias

Wenn du dir so unsicher bist, hol dir doch einfach eine neue EvB mit passenden Datum.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Wenn du dir so unsicher bist, hol dir doch einfach eine neue EvB mit passenden Datum.

Naja wenn die 6-Monate Regelung gilt ist doch alles in Ordnung ?!

Nur Interesse halber: Die alte würde ohne weitere Pflichten einfach nach 6 Monaten verfallen?

Ich würde die EvB auch deshalb gerne behalten, weil ich jetzt schon ein Antrag auf Übertragung der SF-Rabatte von meinem Vater unter Angabe dieser EvB an die AllSecure geschickt habe, auch wenn ich dazu noch keine Rückmeldung bekommen habe (Was evtl daran liegen könnte, das ich in das Feld der Versicherungsnummer einfach EvB: XXXXX reingeschrieben habe,weil ich noch keine Versicherungsnummer vom Versicherer bekommen habe).

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Wenn du dir so unsicher bist, hol dir doch einfach eine neue EvB mit passenden Datum.

Eine eVB ist 6 Monate gültig, egal wann zugelassen wird, auf der eVB steht kein Zulassungsdatum.

Erst nach 6 Monaten muß eine neue eVB angefordert werden.

Die eVB gilt nur als Nachweis, daß für das anzumeldende Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.

Wenn du ab Zulassungsdatum auch die Deckung für die Vollkasko haben möchtest (ist auf jeden Fall zu empfehlen), mußt du dir das von der Versicherung im Versicherungsantrag oder, wenn du den noch nicht unterschrieben hast, formlos bestätigen lassen, daß ab Zulassungstag auch Schutz in der Vollkasko besteht.

In meinem Fall habe ich mir die Zusage für die Vollkaskodeckung auch bereits für das 5-tägige Kurzkennzeichen geben lassen, weil ich das Fahrzeug von NRW nach Nds überführen mußte.
Der Versicherungsvertrag für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung galt daher bei mir bereits ab erstem Gültigkeitstag des Kurzkennzeichen 31.01.2014, obwohl der PKW erst am 04.02.2014 zugelassen wurde
(macht aber evtl. nicht jede Versicherung so).

Ok, Ich merke schon ich muss da unbedingt mal anrufen. Ich berichte dann was die so sagen!

So schnell geht das 🙂
Die gute Frau am Telefon hat mir versichert, das ich ab dem Tag der Zulassung meine vollen Versicherungsleistungen erhalte, auch die Vollkasko!

Lass es Dir nicht "versichern", sondern schriftlich bestätigen.
Nur was Du in schriftform in Händen hälst kannst Du hinterher auch geltend machen.

Lies mal die AGB´s durch, sinngemäss steht dort immer dass mündliche Absprachen keine Gültigkeit besitzen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Wenn du dir so unsicher bist, hol dir doch einfach eine neue EvB mit passenden Datum.
Eine eVB ist 6 Monate gültig, egal wann zugelassen wird, auf der eVB steht kein Zulassungsdatum.
Erst nach 6 Monaten muß eine neue eVB angefordert werden.

Das ist so nicht ganz richtig. Auf der eVB kann auch ein kürzerer "Gültigkeitszeitraum" vermerkt werden.

Dies wird bei Erstellung der eVB vorgenommen. Mindestens 30 Tage, max. 6 Monate Gültigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


Lass es Dir nicht "versichern", sondern schriftlich bestätigen.
...

Richtig, nur eine schriftliche "Vorläufige Deckungszusage" gibt dir Sicherheit.

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