Versicherungsbeginn vs Zulassungsdatum

Hallo,

Ich habe schon vor ein paar Wochen über Check24 eine KFZ-Versicherung bei der AllSecure abgeschlossen. Dort habe ich den 1.4. als Versicherungsbeginn angegeben und sofort eine eVB bekommen.

Jetzt stellte sich aber herraus, das mein Neufahrzeug doch schon eher kommt (Ende nächster Woche). Was passiert, wenn der FFH mit meiner eVB das Fahrzeug anmelden geht, obwohl der 1.4 noch gar nicht erreicht wurde?

Ich habe die selbe Frage auch schon an die Versicherung selbst gestellt, aber bis jetzt keine Antwort erhalten(Seit 4 Tagen).

Evtl ist es ja eine eindeutige Sache, so das mir hier jemand seine Erfahrungen mitteilen kann.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Eine eVB ist bis 6 Monate nach Ausstellungsdatum gültig. In dieser Zeit kannst Du damit das Fahrzeug zulassen. Die Zulassungsstelle meldet das Datum der Versicherung, und die rechnet auf den Tag genau mit Dir ab. Mach Dir darüber also keine Gedanken, sondern geh einfach los und melde das Fahrzeug an.

PS: Stell Dir vor der Wagen wird erst ende April geliefert, dann willst Du doch auch nicht ab 1.4. zahlen, nur weil du dieses Datum mal genannt hast.

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Zitat:

Original geschrieben von dacordive



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Eine eVB ist 6 Monate gültig, egal wann zugelassen wird, auf der eVB steht kein Zulassungsdatum.
Erst nach 6 Monaten muß eine neue eVB angefordert werden.

Das ist so nicht ganz richtig. Auf der eVB kann auch ein kürzerer "Gültigkeitszeitraum" vermerkt werden.
Dies wird bei Erstellung der eVB vorgenommen. Mindestens 30 Tage, max. 6 Monate Gültigkeit.

Gibt auch EVBs die länger gültig sind.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Spoki



Zitat:

Original geschrieben von dacordive


Das ist so nicht ganz richtig. Auf der eVB kann auch ein kürzerer "Gültigkeitszeitraum" vermerkt werden.
Dies wird bei Erstellung der eVB vorgenommen. Mindestens 30 Tage, max. 6 Monate Gültigkeit.

Gibt auch EVBs die länger gültig sind.

Bisher bei mir immer grundsätzlich 6 Monate, für einen Zulassungstermin danach, muß eine neue eVB beantragt werden, weil die alte eVB ungültig geworden ist.

So wurde mir von der HV mitgeteilt, die alte eVB ist dann verfallen.

Guggst Du

Ich kann eben nur von meinem Versicherer sprechen.
Wie das bei anderen aussieht, ist mir egal.

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Fakt ist, entscheidend ist welches Datum auf der eVB steht. Sonst ist die Überraschung im STVA hinterher groß wenn man ohne Zulassung wieder gehen darf.

Auf meiner EvB steht nichts, aber im FAQ des Versicherers steht 3 Monate bei mir!

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