Versicherungesbeitrag Fälligkeit

Hallo!

Ab wann wird eigentlich der Versicherungsbeitrag fällig? Ich vermute mal, dass man im voraus für den gewählten Zeitraum zahlt? Oder wird rückwirkend abgerechnet?

Wenn ich zum 1.10. ein KFZ kaufe und auch zulasse, wird dann auch diretk der Beitrag fällig?

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Wenn es kracht, zahlt die Kasko nichts und die Haftpflicht nimmt Regress in der vollen Höhe!
Bei Prämienverzug ist nix mit Begrenzung des Regresses.
Das wird ganz schnell existenzbedrohend.

Ist diese Meinung (mehr gibts auf MT ja nicht 😉) auch Rechtspraxis?

Nein, ich frage nicht aus Interesse, sondern weil ich natürlich das Geld für die Haftpflicht versoffen habe 😁

Zitat:

Und bevor jemand mich falsch versteht: Natürlich kann ich mir die Zahlung jederzeit leisten, es interessiert mich nur, weil sicher viele Menschen "zu spät" zahlen.

Stimmt. Das mache ichs chon Jahre so, denn ich sehe nicht ein immer pünktlich zu bezahlen und wenn ich Geld erhalten soll, dann muss man erst mit dem Anwalt drohen und kann Monate warten.

Bis jetzt hat die Versicherung noch nie etwas gesagt.😁

Zitat:

Ist diese Meinung (mehr gibts auf MT ja nicht 😉) auch Rechtspraxis?

 Ich kann natürlich nicht für andere Gesellschaften sprechen aber aus meiner täglichen Erfahrung kann ich sagen, dass es genauso gemacht wird.

Passiert der Unfall, nachdem die letzte Zahlungsfrist in der Mahnung abgelaufen ist, wird  der gesamte Aufwand regressiert.

In der Mahnung wird übrigens auch auf die Folgen des Zahlungsverzugs hingewiesen. Eine zusätzlich Warung ist daher nicht erforderlich.

Und zur "Belohnung" gibt es noch die Hochstufung oben drauf, auch wenn der geasamte Betrag zurückbezahlt wird, denn der Regresschuldner kann nicht besser gestellt werden, als der Kunde, der seinen Beitrag pünktlich zahlt und dann zur Erhaltung seines SFR den Schaden freiwillig zurückzahlt.

Ich kann vor irgendwelchen "Später-zahlen-macht-nix"-Experimenten nur warnen.

Das kann böse nach hinten los gehen.

Hallo,

absolut - zumal man sich doch fragen sollte:
Was tut derjenige wenn sein Arbeitgeber mal 1 Monat später überweist?

Man muss nicht immer glauben, man könne als Kavaliersdelikt angesehene Sachen straffrei durchführen und das wäre okay. Pubilizierte Präzendenzfälle könnten hier mal helfen.

Ist aber wohl eine persönliche Einstellung und die muss nunmal jeder für sich selbst klären - das Motto "Tu anderen das nicht was du selber nicht angetan haben möchtest" rückt sehr schnell in den Hintergrund wenn man glaubt "die anderen machen das auch so" und sich selber im Vorteil wähnt weil es dem anderen angeblich ja nicht weh tut (der hat ja soviel Geld).

Grüße
Schreddi

Ähnliche Themen

Nur um es nochmal klarzustellen: Ja, ich kann es mir leisten, meine Versicherung rechtzeitg zu bezahlen. Heute habe ich aus Bequemlichkeit alle Autos auf Abbuchung umgestellt, ihr könnt euch also alle wieder entspannen. Allerdings wird erst Anfang Januar abgebucht, bis dahin bin ich wohl eine rollende Zeitbombe 😁

Mir geht es eigentlich um eine Rechtsfrage und ihre Rechtsfolgen.

Ich wundere mich nämlich, warum man von tausenden Handwerker hört, die ihrem Geld hinterherlaufen müssen, sogar pleite gehen, während sie massig offene Forderungen haben, man gleichezeitig aber NIE von einer Masse unversicherter/eingeschränkt versicherter Autos hört. Jedenfalls nicht in Mainstream-Wirtschaftsnachrichten. Man sollte ja meinen, viele Leute bleiben auch hier ihr Geld schuldig?

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Passiert der Unfall, nachdem die letzte Zahlungsfrist in der Mahnung abgelaufen ist, wird  der gesamte Aufwand regressiert.

Wie sieht es denn da mit der auf Seite 1 erwähnten stillen Inverzugsetzung aus, bzw. welche Frist gilt bis zum Erlöschen des VS in diesem Fall?

Zitat:

In der Mahnung wird übrigens auch auf die Folgen des Zahlungsverzugs hingewiesen. Eine zusätzlich Warung ist daher nicht erforderlich.

Denn dem hier entnehme ich, dass der VN über das Erlöschen des VS aktiv in Kenntnis gesetzt werden muss.

Das hieße ja, dass ich bis zur Zustellung des Briefes warten könnte. Die könnte man durch Abschrauben des Briefkastens ja noch hinauszögern. (Brief darf ohne Vorhandensein einer zur Aufnahme von Briefsendungen geeigneten Vorrichtung nicht zugestellt werden lt. der Post.)

Aus evtl. privater Notwendigkeit würde mich auch interessieren, was die Mindestanforderungen an eine qualifizierte Mahnung sind 🙂

Ich sag danke für die bisherige Antwort und das gleiche noch mal im Voraus.

Hallo,

ich habe vor ein PKW zu versichern und es würde mir am besten liegen, die Versicherung "vierteljährlich" zu zahlen. Nun ist meine Frage, was dies im Versicherungswesen bedeutet? Ich kannte bisher nur die quartalsweise Rechnung, d.h. Zahlung stets 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober. Wenn ich nun aber - sagen wir mal - am 29.01. oder am 15.02. einsteige, gilt dann Zahlung von Tag des "Einstiegs" an alle 3 Monate, oder bleibt es beim Quartal (Jan-März etc.) und ich muss, da ich erst später ins Quartal "einsteige", dementsprechend weniger für dieses Quartal zahlen? Zum Beispiel bei Einstieg am 15.02. wären es ca. 50% der eigentlichen Quartalssumme.

MfG

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung vierteljährlich = quartal?' überführt.]

Ein Quartal = 1/4 Jahr.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung vierteljährlich = quartal?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Baccalaureate


Zum Beispiel bei Einstieg am 15.02. wären es ca. 50% der eigentlichen Quartalssumme.

Richtig, so wäre das.

Allerdings davon ausgehend, dass die Hauptfälligkeit des Vertrages nach wie vor der 01.01. eines Jahres ist (das kann man ja beantragen).

Wenn allerdings der Einstiegstermin zu nahe am Quartal liegt (z.B. 15.03.), dann wird gleich der Folgebeitrag miterhoben (also dann von 15.03 bis 30.06.).

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung vierteljährlich = quartal?' überführt.]

Alles klar! Danke für die Antworten.

MfG

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung vierteljährlich = quartal?' überführt.]

Bei mir war es so (ich hatte halbjährliche Zahlung): Im August angemeldet, Rechnung für den Zeitraum August -> Dezember bekommen, und dann im Dezember eine Rechnung für das folgende Halbjahr. So kann es also auch laufen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung vierteljährlich = quartal?' überführt.]

Liegt an der Gesellschaft - mittlerweile gibt es auch welche, die die Hauptfälligkeit auf den Termin "Tag des Abschlusses" gelegt haben - dann funktioniert das ein wenig anders...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung vierteljährlich = quartal?' überführt.]

dann zahl einfach monatlich. Ist meist der gleiche Aufpreis wie bei der Quartalszahlung.😉

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung vierteljährlich = quartal?' überführt.]

...macht aber (leider!) lange nicht jede Versicherung.

Schade eigentlich. Gehalt kommt doch auch monatlich.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung vierteljährlich = quartal?' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen