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Versicherungesbeitrag Fälligkeit

Themenstarteram 30. August 2006 um 9:38

Hallo!

Ab wann wird eigentlich der Versicherungsbeitrag fällig? Ich vermute mal, dass man im voraus für den gewählten Zeitraum zahlt? Oder wird rückwirkend abgerechnet?

Wenn ich zum 1.10. ein KFZ kaufe und auch zulasse, wird dann auch diretk der Beitrag fällig?

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28 Antworten

ja, steht auf der Police

bei Zulassung mit Doppelkarte gilt vorläufige Deckungszusage, der Beitrag ist dann sozusagen rückwirkend fällig

Spaßvögel sollten an die Kurzzeitversicherung denken ...

Bei Versicherungen ist der Beitrag immer im voraus fällig (siehe auch § 35 VVG!) Ist ja auch logisch. Beim Bäcker zahlst Du ja auch nicht erst, wenn Du die Brötchen schon gegessen hast! ;)

Richtig. Versicherungsbeiträge sind grundsätzlich Jahresvorausbeiträge, die allerdings unterjährig mit Ratenzahlungszuschlag entrichtet werden können.

Aber bei Zulassung 01.10. und Zahlungsweise jährlich zahlt man nur ein Viertel des Jahresbeitrages und zur nächsten Fälligkeit am 01.01. den ganzen fälligen Jahresbeitrag, oder ?

Gruß,

Markus

Richtig.

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von MarkyMark266

Aber bei Zulassung 01.10. und Zahlungsweise jährlich zahlt man nur ein Viertel des Jahresbeitrages und zur nächsten Fälligkeit am 01.01. den ganzen fälligen Jahresbeitrag, oder ?

Gruß,

Markus

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Richtig.

MfG, HeRo

Nicht direkt, man kann auch die Hauptfälligkeit auf den 01.10. legen lassen.

Dann zahlt man z.B. den 1/2 Beitrag zum 01.04.

Jedenfalls ist das bei manchen VR möglich.

Das wäre allerdings Nachteilig für die Anrechnung des Schadenfreiheitsrabattes, Hauptfälligkeit 01.01. ist schon sinnvoller.

Kleine Frage aus Interesse: Bei Fälligkeit zu 1.1.2008: Wann muss ich spätestens zahlen? Zivilrechtlich in Verzug komme ich als Privater ja erst nach einer Mahnung, aber erlischt der Versicherungsschutz, wenn man beispielsweise erst am 5.1. bezahlt?

Und bevor jemand mich falsch versteht: Natürlich kann ich mir die Zahlung jederzeit leisten, es interessiert mich nur, weil sicher viele Menschen "zu spät" zahlen.

am 4. Dezember 2007 um 22:53

Zitat:

Wann muss ich spätestens zahlen? Zivilrechtlich in Verzug komme ich als Privater ja erst nach einer Mahnung

es war einmal,....

Oder gängige Irrtümer,...

Ein Blick ins BGB schafft Klarheit.

Bei einem Versicherungsvertrag liegt eine zeitlich genau bestimmte Foredreung vor. Somit gerät man ohne Mahnung in Verzug.

Neuerdings übrigens auch bei normalen Verträgen mit vereinbarter Zahlungsfrist.

Und der versicherungsschutz ist gefährdet.

So eng wird es nicht sein, ich habe noch Restguthaben bei der Versicherung.

286 BGB ist natürlich richtig. Aber inwiefern wäre der Versicherungsschutz gefährdet?

am 5. Dezember 2007 um 22:10

Problematisch wird es wenn es in der zwischenzeit kracht. Den kompletten Schutz wirst du in der HP nicht verlieren. bei der Kasko könnten sie sich ja drauf berufen dass Du noch nicht geleistet hast.

Wenn es sich um die Folgeprämie handelt, verlierst Du den Versicherungsschutz, wenn Du innerhalb der Frist, die in der qualifizierten Mahnung angegeben ist (14 Tage) nicht bezahlst.

 

Wenn es kracht, zahlt die Kasko nichts und die Haftpflicht nimmt Regress in der vollen Höhe!

Bei Prämienverzug ist nix mit Begrenzung des Regresses.

Das wird ganz schnell existenzbedrohend.

 

Ist leider noch immer nicht allen Autofahrern klar. "Ach, die Prämie, das ist doch nicht so wild..."

 

Hafi

Es ist so wie Hafi 545 geschrieben hat, dass bei Verzug der VSschutz versagt wird. Die K-Prämie ist im voraus zu entrichten, wie schon viele User geschrieben haben und bei einem Unfall, bei nicht bezahlter Prämie und Mahnung, kann das ganz ganz ins Auge gehen. Das Risiko würde ich nicht eingehen  und würde immer Abbuchung oder Lastschrift vereinbaren und dann bin ich auf der sicheren Seite, sollte etwas passieren.

 

am 6. Dezember 2007 um 9:08

Wie schon erläutert bedarf es KEINER Mahnung um in Verzug zu geraten. Der Kaskoschutz ist akut am 01.01. gefährdet wenn bis dahin nicht bezahlt ist.

In der HP besteht eine Nachhaftungspflicht, die HP kann regressieren. Allerdings gelten hier noch die Regen des Pflichtversicherungsgesetzes, das evl. eine Benachrichtigung über den fehlenden VS erfordert (keine Ahnung)

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