Versicherung Zugmaschine mit H-Kennzeichen
Hi!
Brauche eure Hilfe: ich habe einen F250 BJ 1986 mit 3,5t AHK auf H-Kennzeichen. Bei der Versicherung gibt es jetzt 2 Probleme
1. Ein H-LKW darf weder privat noch gewerblich einen Anhänger ziehen, kann nicjt versichert werden
2. Ein H-LKW darf mit oder ohne Hänger in keinem Fall gewerblich genutzt werden
Wie gesagt es geht nur um die Versicherung.
Wer kann mir Beispiele zu 1. und oder 2. geben wo / wie das doch funktioniert?
Lieben Dank vorab
Markus
20 Antworten
Wann war das denn?
Anfang 2015, 2 VW T4 beide mit Hänger beide geschlossen, ich LKW Bekannter WoMoZulassung...auf der A2 um 16 Uhr...ich musste dann auch stehen bleiben bis 22 Uhr (oder wahlweise ohne Trailer weiter)
Gilt für LKW ab 7,5 und für Anhänger hinter LKW. Wenn du einen Suzuki LJ80 als LKW zulässt, darfst du Sonntags nix hinterhängen.
Ausnahme: LKW mit H-Kennzeichen auf der Fahrt zu und von Treffen.
Bei der H-Geschichte bin ich nicht ganz sattelfest, geht aber.
mfg
Danke nochmal an alle - ich glaube das Fahrverbot ist hier im Thread Off-Topic - ich halte Interessierte auf dem Laufenden sobald sich die Versicherung meldet!
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Warum muss es denn unbedingt diese Versicherung sein? Das Alltagsfahrzeug muss i.d.R nicht bei der gleichen Versicherung versichert sein und Prozente gibt es ja so oder so nicht. Würde da einfach mal Kontakt zu ein paar anderen Oldtimerversicherungen aufnehmen um ein runderes Bild zu dem Thema zu bekommen.
Du hast Recht - mein Direktversicherer hat direkt abgelehnt und diese Versicherung (bei mir vor Ort) ist meine erste Anlaufstelle nach der Absage - sie legen sich persönlich sehr ins Zeug meine Sonderwünsche von ihren Underwritern freigegeben zu bekommen - daher warte ich erstmal auf grünes oder rotes Licht - dann gehts weiter 🙂