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Versicherung zieht Differenzbesteuerung ab, darf Sie das ?

Hallo

ich hatte am 27 Feb. einen unverschuldeten Totalschaden.

Im Gutachten steht
WBW (Steuerneutral) 14900,-
Restwert 800,-
Nutzungsausfall: Entschädigung pro Tag Gruppe G 59,-

Jetzt bekomme ich das Schreiben der gegnerischen Versicherung
WBW 14536,59
Nutzungsausfall Höhe 43 pro Tag

Den Wagen Toyota Auris EZ 2014 hatte ich zum Restwert an einen bekannten verkauft. Und auch Privat ein Ersatzfahrzeug gekauft.

Hatte im Netz gelesen das viele Versicherungen eine Differenzbesteuerung abziehen. Das ist auch in diesem Fall die 2,5%

Frage. Weshalb zieht die Versicherung die Differenzbesteuerung ab, obwohl im Gutachten Steuerneutral steht und ich den Wagen doch privat verkauft habe.

Und darf die Versicherung beim Nutzungsausfall einfach die Klasse aus dem Gutachten von Klasse G auf E senken ?

danke für eine Antwort

mfg

Carlos

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16 Antworten

Zitat:

@germania47 schrieb am 4. Mai 2023 um 08:45:24 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Mai 2023 um 00:40:23 Uhr:


Echt? Dann lest mal alle noch einmal aufmerksam den Eingangspost vom TE. Mit keinem Wort erwähnt er einen Rechtsanwalt und trotzdem kommt als Erstes der Rat, einen Anwalt hinzuziehen.

Dann lies Dir mal den 2. Beitrag des TE durch.

Es ging mir um den ersten Antwortpost. Als dieser verfasst wurde, war noch keine Rede von einem Rechtsanwalt.

Aber letztlich habt Ihr natürlich Recht, dass ich hier eine OT-Diskussion aufgemacht habe, die genauso gegen die Regeln verstößt. Mein Fehler und ich entschuldige mich dafür.

Ich erkenne hier im Thread einen Beitrag von Dellenzähler und einen von germania47, die dem Anliegen des TE dienlich sind. Alle anderen - inklusive meiner diversen - können in die Rundablage.

Hallo,

die Regelung bezüglich der Vorgaben zur Beauftragung eines Anwaltes wurden aus gutem Grund so verfasst, wie sie im Stickythread mitgeteilt wurden, auch wenn sich das hier nicht jedem User erschließt. Das muss an dieser Stelle nicht diskutiert werden.

@berlin-paul
Bitte beachte zukünftig die Vorgaben des Sticky Threads, eigenständige Hinweise, ohne das im Vorfeld ein Anwalt im Gespräch war, sind nicht erwünscht.

@Holgernilsson
Solltest du Verstöße gegen Regeln in Threads, Beitragsregeln, MT NUB ... als mitteilungsbedürftig ansehen, verwende dazu bitte ausschließlich die PN Funktion an einen Moderator deiner Wahl, den entsprechenden User oder alarmiere den Beitrag, damit sich die Moderation ein Bild machen kann.
Diskussionen und Zurechtweisungen in den Thread stehen dir nicht zu und sind zudem OT.

Ich mache hier (temporär) zu, da sich der Thread weit vom Thema entfernt hat und sich immer mehr User in den OT einklinken, ohne Interesse daran zu haben die Eingangsfrage zu diskutieren.

Sollte dem TE an einer weiteren Diskussion gelegen sein, bitte kurze PN an Moorteufelchen oder mich, wir machen den Thread dann wieder auf.

Gruß Zimpalazumpala, MT-Moderator

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