Versicherung zahlt navi dvd nicht
Hey, habe ein Problem,
nachdem mir nun zum 2. MAl innerhalb von 2 Monaten mein NAVI entwendet wurde folgende Frage.
Die Versicherung zahlt die NAVI-DVD nicht. Audi berechnet mir aber ca. 400 EUR dafür. Die Versicherung schliesst die Bezahlung in Ihren AKB aus. ICh bin ja der Meinung Audi darf mir für die DVD gar nichst in Rechnung stellen, da ich einen Nutzungs/Lizenzvertrag habe. Wie sind hier Eure Erfahrungen?
TFU
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 4vince
Die Navi-DVD gehört zum Auto und zum Betrieb eines seiner Teile und ist daher nimmer in der Hausratversicherung mitversichert. Wo müßte man sonst die Grenzen setzen? Beim Autoradio, beim Ersatzrad?
Hmm, jetzt stellt sich die Frage, ob die CD/DVD auch in meinem Heim-PC funktioniert. 😁
Hey,
also folgendes jetzt nachgetragen:
Kaskoversicherer zahlt die DVD`s nicht. Des weiteren weigert sie sich, die Navigeräte zu bezahlen. Weil in den Versicherungsbedingungen drinsteht, Sonderausstattungen die beim Kauf über 1200 EUR betragen, sind extra anzumelden (bis 3000 EUR auch beitragsfrei). Meine Unterlagen vom Kauf des Autos belegen aber nur 750 EUR für das Navi, also konnte ich nichts melden. Die Formulare der Versicherung verlangen aber den genauen Herstellerpreis.
Naja, ich habe den ganzen Mist einem Fachanwalt übergeben, soll er sich jetzt kümmern.
TFU
Hi,
ärgerliche Angelegenheit - der Anwalt sollte hier helfen können sofern du Kaufbeleg hast.
Man kann dahingehend für die Zukunft auch nur raten, auch Ausstattung, die 1200 € nicht überschreitet, kurz anzumelden - einfach formlose Meldung und gut.
In deinem Fall drück ich dir aber auf jeden Fall die Daumen.
Grüße
Schreddi
PS: Also war dein "Kaufpreis" des Navis unter dem eigentlichen Herstellerpreis (weil im Auto drin)?
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Zitat:
Teileliste / Kfz
Der Wert eines Kraftfahrzeugs definiert sich neben dem Grundpreis vor allem auch über die Ausstattung. So genannte "Extras" wie z.B. Navigationsanlage, Alufelgen oder auch Kotflügelverbreiterungen und Sportfahrwerke können den Kaufpreis schnell um einige tausend Euro erhöhen. Dennoch werden in der Regel auch die besser ausgestatteten Fahrzeuge in der Fahrzeugversicherung (Teil- und Vollkasko) mit der gleichen Typklasse eingestuft wie das Serienmodell. Um dennoch eine relativ sichere Risiko- und Prämienkalkulation durchführen zu können, haben alle Versicherer in der Anlage ihrer AKB (MB) Kraftfahrt-VB eine abschließende Auflistung von Fahrzeug- und Zubehörteilen. Auf diese Liste können sich Versicherer und Versicherungsnehmer im Schadenfall berufen.Die Liste ist Vertragsinhalt gemäß § 12 Abs. 1 AKB. Sie erläutert die Begriffe "unter Verschluss verwahrte" und "am Fahrzeug befestigte" Fahrzeugteile und umschreibt gleichzeitig den Deckungsumfang der Fahrzeugversicherung bezüglich weiterer, in der Liste als mitversichert ausgewiesene Fahrzeug- und Zubehörteile. Die ohne Beitragszuschlag mitversicherten und gegen Beitragszuschlag versicherbaren Zubehörteile sind in der Teileliste der jeweils gültigen AKB eines Versicherers erschöpfend aufgezählt. Für in der Liste nicht erwähnte Teile bleibt es bei der Grundregel des § 12 Abs. 1 AKB, soweit sie für das versicherte Fahrzeug zugelassen und unter Verschluss verwahrt oder an dem Fahrzeug befestigt sind.
Das ist leider ein Thema welches häufig übersehen wird.
Hat das Navi nur 750 EUR Aufpreis gekostet, so sollte das aus der Rechnung bzw. dem Bestellauftrag eindeutig hervorgehen.
Insgesamt empfinde ich nach dem bisher Gehörtem das Verhalten der Versicherung mehr als kleinlich.
Darf man Dich fragen wo Du Deine nächste Versicherung nicht mehr kaufen würdest?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
(...)Darf man Dich fragen wo Du Deine nächste Versicherung nicht mehr kaufen würdest?
😁 --> super Fragetechnik 😉
Grüße
Schreddi
Im Kaufbeleg über das Auto ist das Navi mit 750 EUR ausgewiesen. Das Formular der Versicherung sieht aber vor, sofern man es gedenkt auszufüllen, den genauen Wert des Navis einzutragen. Nachweislich hätte ich halt nur 750 EUR eintragen können. Pauschale Angaben wären mir wahrscheinlich als Grund für eine weitere Ablehnung genannt worden. Audi hat mir auch erst auf Drängen den Herstellerpreis geschickt. en haben die sich aus Ingolstadt schicken lassen. Beim ersten Diebstahl haben sie ja wenigstens die 750 EUR bezahlt. Nachdem ich aber den Herstellerpreis nachgreicht habe, wurde mir gesagt das sie selbst die 750 EUR nicht hätten zahlen müssen.
Achja, der Versicherer kommt aus Coburg. Da gibt es 2, es ist der im ersten Moment preiswertere. Aber wie gesagt nur im ersten Moment. Hatte aber auch schon gutes über den Service gehört.
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
1. ist Auslegungssache
2. das Auto muss nicht in einem Gebäude sein, dies hängt natürlich von der Versicherung ab, bei meiner ist es egalChristo
Kleine Frage, aus Interesse: Wo besteht denn deine Hausratversicherung? Welche Gesellschaften decken das Risiko ab?
Gruss,
Mfg MICHA
Der Kollege ist Agent der DEVK.
Der Top-Tarif Plus (es gibt dort drei Tarife) hat folgende Besonderheit:
Zitat:
Leistungsbeschreibung: DEVK Allgemeine PLUS
Erweiterung Gefahr ED
Ist der Diebstahl von Hausratgegenständen aus einem Kfz mitversichert?
Ja, der Diebstahl von Hausratgegenständen aus einem Kfz oder Anhängers sowie aus dem mit einem Sicherheitsschloß verschlossenen Innenraum eines Wassersportfahrzeuges ist bis 1% der VS je Schadenfall mitversichert. Versicherungsschutz besteht wenn nachweislich der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr begangen worden ist oder das Kfz oder der Anhänger in einer verschlossenen Garage abgestellt war oder das Wassersportfahrzeug nach beendetem Gebrauch an einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Liegeplatz festgemacht war.
Das sind im Schnitt 500 bis 900 EUR Versicherungsleistung.
Ist das Reisegepäck weg reicht das also meist schon nicht mehr zur Schadensregulierung aus.
Nett, bei Kleinschäden erfreulich, aber auch nicht überzubewerten.
Grundsätzlich gilt in der Hausratversicherung:
Zitat:
Die Entwendung von Hausratgegenständen aus einem Kfz ist grundsätzlich gedeckt, sofern das Fahrzeug verschlossen in einem zum Versicherungsort gehörenden Raum (Hausgarage) abgestellt wurde und das Zurücklassen eigener Sachen im Kfz den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit (zu bejahen bei Wertsachen oder unverschlossenem Kfz) nicht begründet.
Beispiel:
Die Täter entwenden Hausratgegenstände aus dem auf dem Hausgrundstück des Versicherungsnehmer geparkten Kfz, das ordnungsgemäß abgeschlossen war.
Einige Gesellschaften versichern den Diebstahl von Hausratgegenständen aus Kfz auch dann, wenn sich das Fahrzeug außerhalb des Versicherungsortes befunden hat.
Meist gelten Einschränkungen hinsichtlich örtlichem und zeitlichem Geltungsbereich.
Das Problem hat sich jetzt erledigt. Jetzt haben sie mir das auto, nachdem sie mir noch einmal das navi geklaut hatten (also zum 2. MAl), geklaut!
Viele Grüße
TFU
Dann viel Glück bei der Regulierung!
Und für den nächsten eine Garage mieten.
Damit der Ärger mal ein Ende hat.
Zitat:
Der Kollege ist Agent der DEVK.
achso, das ist der grund, warum der so pentrant drauf rumreitet
-meine hausrat hat das
-meine zahlt das
-meine ist superduper
wollt schon sagen, dass es sich hier nicht um die versicherung von gott78 dreht, sondern um die des fragestellers...aber das nur nebenbei...