Versicherung zahlt nach Kfz-Diebstahl nicht, Gericht lässt sich Zeit.

Unsere Justiz ist leider auch nicht die Schnellste. Termin zur Güteverhandlung vor dem Landgericht erst in knapp 9 Monaten. Ich stelle mir die Frage, wie viele Menschen ähnliche Erfahrungen mit ihren Teilkaskoversicherungen bei Diebstahl gemacht haben, dass diese nicht zahlen wollen, mit der Begründung, dass kein Schadensereignis eingetreten sei.

31 Antworten

Mit den 6 Wochen ist mir klar.

Es soll aber auch VS geben die schon vorher zahlen und dann bei wiederauffinden das KFZ selbst verwerten.

Aber hier geht es ja um Klage mit einem Termin in 9 Monaten.

Das rein aus Lust an der Mathe zu machen ist einfach eine Sauerei.

Sie begründen es ja nicht mal näher. Sagen sich einfach Leck mich am Ar.... oder wie?

Das ist so nicht richtig.
Eine 6 Wochen "Auffindungsfrist" existiert nicht.
Gemäß § 13 AKB gibt es eine Monatsfrist, und nicht wie oft falsch geschrieben wird, von 4 Wochen.
Diese Frist beginnt ab Eingang einer schriftlichen Schadenmeldung beim Versicherer zu wirken.

Edit:
Das Versicherungen bei Totalentwendungen vor Ablauf der Monatsfrist zahlen entspricht nicht der Realität, sondern dem Stammtisch.

Ich telefoniere nächste Woche eh mit meinem Fuzzi und frag mal wie die sowas handhaben.

"Ich telefoniere nächste Woche eh mit meinem Fuzzi und frag mal wie die sowas handhaben."

Erinnert mich stark an einen Kollegen aus meiner Zeit als Taxifahrer:
Zentrale, was ist eigentlich, wenn einer abhaut ohne zu bezahlen.
Wenn die Geld haben zum Saufen, haben die auch Geld zum Taxi fahren.
Zentrale, ich fahre jetzt vom Bahnhof nach ...
Zentrale, der ist einfach so abgehauen ohne zu bezahlen.

Wir kamen aus dem Lachen nicht raus und nun stelle dir mal vor, kurz nach der Antwort wird dein Fahrzeug gestohlen.

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Peter, ich mach mir das keine Sorgen. Denn ich weiß das meine zahlen würde.

Wenn Du Dich da mal nicht täuscht… Dein Fuzzi sagt Dir natürlich „Kein Problem, wir schätzen Sie als Kunde und bezahlen alles klaglos“ Kannst ja mal die Probe aufs Exempel machen und es ist egal ob Online „Schrott“ Versicherer oder Allianz, WGV, VHV und Konsorten.
Wenn die sich drücken können, machen die das.

Hier das war z.B. die VHV.

https://www.motor-talk.de/.../...ht-teilkaskoschaden-t8024295.html?...

2019 wurde meiner Schwägerin ein X1 in der Nacht entwendet vom Hof vor ihrem Haus, Polizei angerufen, gemeldet, diese meinte: Der ist bestimmt auf dem Weg in den Osten, Protokoll wurde angefertigt, bei der Versicherung gemeldet, Kopien aller Beläge beigefügt, Schlüssel alle abgegeben, und "wusch", Geld vom Wiederbeschaffungswert auf dem Konto - MWST, weil ihr Ersatzwagen der meiner Frau wurde. Von einem Gericht war da nichts in Sicht

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 2. Mai 2025 um 13:23:15 Uhr:


Das würde sich meine nicht wagen sowas abzuziehen.

Gerade von dir hätte ich nicht erwartet daß du noch an den Weihnachtsmann und Co. glaubst. 😰😰

@cube01 : 2019, die gute alte Zeit. Seit dem hat sich das Regulierungsverhalten "leicht" verändert.

Ach, @PeterBH , ich habe 40 Jahre bei so einem Laden gearbeitet, und bin 2024 in Rente gegangen. Erzähle mir also bitte nichts von "Veränderungen", von denen du absolut keine Ahnung hast. :-)

Ach @cube01, ich plage mich mehr als 40 Jahre mit diversen Versicherungen rum, erzähle mich also bitte nicht, dass sich am Regulierungsverhalten nichts geändert hat.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Mai 2025 um 21:22:37 Uhr:


Ach @cube01, ich plage mich mehr als 40 Jahre mit diversen Versicherungen rum, erzähle mich also bitte nicht, dass sich am Regulierungsverhalten nichts geändert hat.

Kann ich voll bestätigen.
Bin seit 20 Jahren raus, damals gab es noch die „heile Welt“.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Mai 2025 um 21:22:37 Uhr:


Ach @cube01, ich plage mich mehr als 40 Jahre mit diversen Versicherungen rum, erzähle mich also bitte nicht, dass sich am Regulierungsverhalten nichts geändert hat.

Ach @PeterBh bei deinen " Läden" mag das sein, bei meinem AG nicht. Und nun ist *plonk*, deine Argumente sind mir zu dämlich, weil falsch. Bin raus

Ist doch kein Wunder, dass Dein Schsden von Deinem Arbeitgeber großzügig reguliert wurde.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 2. Mai 2025 um 15:55:59 Uhr:


Wenn Du Dich da mal nicht täuscht… Dein Fuzzi sagt Dir natürlich „Kein Problem, wir schätzen Sie als Kunde und bezahlen alles klaglos“ Kannst ja mal die Probe aufs Exempel machen und es ist egal ob Online „Schrott“ Versicherer oder Allianz, WGV, VHV und Konsorten.
Wenn die sich drücken können, machen die das.

Hier das war z.B. die VHV.

https://www.motor-talk.de/.../...ht-teilkaskoschaden-t8024295.html?...

VHV ist der letzte Dreck, hatte ich auch schon Theater mit und musste sie verklagen.

Die hatte ich nicht abgeschlossen, also keinen Einfluß drauf gehabt, hatte nur Rechtsansprüche aus dieser.

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