Versicherung zahlt nach Begutachtung denn schaden nicht

Hallo Leute

Und zwar hab ich ein Problem vor einigen Monaten ist mir einer hinten reingefahren, jedoch bestreitet er es und meint ich hätte zurück geschoben. Wir haben denn Unfallbericht ausgefüllt mit verschiedener Meinung. Danach meldeten wir unseren versicherung denn unfall. Nach einigen wochen meinte die gegnerische versicherung ich soll mein Auto begutachten lassen und von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag schicken. Ich hab ein Termin bei der Werkstatt für ein begutachten gemacht jedoch haben sie mein Auto lackiert am selben Tag und als ich dort anrief meinten sie die versicherung müsse das zahlen. Nach 2 Tagen holte ich mein Auto und jetzt nach einigen Monaten rief mich die Werkstatt an und meinte das die versicherung nicht zahlt. Ich rief sofort die versicherung an und die sagten mir das die gegnerische versicherung meint die glauben das ich Schuld bin. Der schaden wurde ihn nicht ausbezahlt und mir wird auch nicht ausbezahlt, jeder soll seinen eigenen schaden bezahlen meinte die versicherung.
So die Rechnung ist angekommen 980 Euro und ich war nicht schuld an denn Unfall, was soll ich jetzt tun Rechtsanwalt holen oder es lassen ?

31 Antworten

Danke, du nimmst mir die Worte aus dem Mund bzw. Fingern.

Edit: Hat sich was überschnitten.

Frage: Wer hat den Auftrag für die Lackierung vergeben? das dürfte dir die Werke wohl beantworten können.

Und der das gemacht hat, hat den Betrag erst mal zu tragen!!!!

Zitat:

@Bmwwd schrieb am 24. November 2017 um 10:59:59 Uhr:



Zitat:

@Harig58 schrieb am 24. November 2017 um 10:51:47 Uhr:


Irgendwie schon etwas seltsam. Unabhängig von der Schuldfrage hat ja am Anfang noch alles gepasst, die gegnerische Versicherung hat Dich zum Begutachten in die Werkstatt geschickt. Ab hier entstehen aber unbequeme Fragen:

- Wo ist das beauftragte Gutachten?
- Du hast einen Termin zur Begutachtung (zeitlich sehr überschaubar) und holst das Auto aber erst zwei Tage später
wieder ab und stellst fest, dass es einfach so repariert ist?
- Welche Werkstatt repariert ohne Auftrag ein Auto?
- Die Werkstatt hat soviel freie Kapazitäten, einen Schaden inkl. Lackierung noch ab gleichen Tag reparieren zu
können?
- Wie kann die Werkstatt den Unfallhergang selbst ermitteln und beurteilen, vor allem: und warum?
- Dir wurde das Auto ohne Anzahlung/Bezahlung/Kostenübernahmeerklärung anstandslos übergeben?

Ich kann mir gut vorstellen, dass den Versicherer diese Fragen beschäftigen. Die Antworten dazu würde ich gerne mal sehen.

Eiso zu deinen fragen ! Ich hab ein Termin gemacht fürs Gutachten die Werkstatt meinte ich soll mein Auto da lassen um 10 Uhr würde er kommen, so um 16 Uhr rief ich nach der Arbeit an und meinte ob ich es abholen kann da meinte er es wird lackiert, ich fragte wer das zahlen würde meinte er die versicherung. Nach zwei Tagen holte ich es ab, das Gutachten und die Rechnung schickte er der versicherung, 2 Monate später abgelehnt. Dann rief er mich an und meint wer soll das jetzt zahlen.

Nein ich hab kein Auftrag fürs reparieren gegeben, sondern nur um es begutachten zu lassen und ein Kostenvoranschlag der Versicherung zu schicken.

Bist du sicher, dass du nicht doch eine Abtrittserklärung unterschrieben hast für die Werkstatt?

@Bmwwd
Wenn sich das wirklich so abgespielt haben sollte, hätte die Werkstatt das Problem. Wer ungefragt und ohne Auftrag eine Leistung erbringt im Glauben daran, irgendwer wird die Rechnung schon bezahlen, hat keinen Anspruch auf Bezahlung.

@Alien2012 ja bin mir sicher

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Zitat:

@Harig58 schrieb am 24. November 2017 um 11:25:21 Uhr:


@Bmwwd
Wenn sich das wirklich so abgespielt haben sollte, hätte die Werkstatt das Problem. Wer ungefragt und ohne Auftrag eine Leistung erbringt im Glauben daran, irgendwer wird die Rechnung schon bezahlen, hat keinen Anspruch auf Bezahlung.

Eiso was soll ich tun einfach nicht zahlen irgendwem anklagen oder einfach bezahlen ?

Selbst wenn Du eine Abtretungserklärung unterschrieben haben solltest (was ich anhand der Fakten nicht glaube), nützt sie Dir wenig bis nichts. Der Werkvertrag zwischen Dir und der Werkstatt bleibt bestehen, sofern einer exisitiert.

Also überlege noch einmal genau, ob und was Du unterschrieben hast.

Es steht auch immer noch die Frage im Raum, wer den Auftrag erteilt hat. Achtung: auch ein mündlich erteilter Auftrag, ggf. noch per Handschlag besiegelt, hat Gültigkeit und kann eingeklagt werden.

Edit:
Die Regulierungzusage der Versicherung stand ja offensichtlich noch aus. Das heißt konkret: Wenn Du auf einge geeignete Weise den Reparatur-Auftrag erteilt hast, wirst Du zahlen müssen.

Würde sagen das sind mehrere Baustellen ... Wenn dir tatsächlich einer raufgefahren ist und das jetzt abgestritten wird, würden die sich jetzt nur noch mit meinem Anwalt unterhalten ...

Zur Werkstatt, gehe noch mal in dich und überlege wie es wirklich war, frage dort an wie deren Sicht ist. Wenn du tatsächlich nur einen Kostenvoranschlag beauftragst hast, ist es deren Problem, woher sie nun das Geld bekommen, von dir nach meiner Meinung nach nicht.

Aber wichtig..Reden hilft, evtl. zaubern die doch ein Dokument aus dem Ordner, wo du was unterschrieben hast, was dich jetzt zur Zahlung verpflichtet, dann bleibt ja weiterhin die Kostenübernahme der Versicherung als Option... und nicht gleich abschrecken lassen, mit Gericht und so ... vieles klärt sich bereits nach 1-2 Briefen vom Anwalt.

Dieses Argument, jeder soll seinen Schaden bezahlen, wer hat dir das gesagt ist doch ehrlich gesagt ganz großer Blödsinn.

Bei deinem Fall müsste eigentlich einer Verursacher sein. Entweder du zurückgerollt, oder dein Kontrahend ist dir raufgefahren, aber so lapidar beide sind Schuld halt ich für unwarscheinlich...

Man sieht wieder, auch wenn es teilweise übertrieben wirkt, man sollte ruhig mal nach solchen Unfällen die Polizei holen. Direkt am Unfallort, werden wohl die wenigsten Sachverhalte bewusst umgedrehen, im Stillen Kellerlein, wenn man realisiert das die Hochstufung droht, der direkte Kontakt zum Geschädigten nicht mehr besteht, fällt es leichter mit allen Mittel seinen Hals aus der Schlinge zu ziehen
...

Zitat:

@Harig58 schrieb am 24. November 2017 um 12:06:28 Uhr:


Selbst wenn Du eine Abtretungserklärung unterschrieben haben solltest (was ich anhand der Fakten nicht glaube), nützt sie Dir wenig bis nichts. Der Werkvertrag zwischen Dir und der Werkstatt bleibt bestehen, sofern einer exisitiert.

Also überlege noch einmal genau, ob und was Du unterschrieben hast.

Es steht auch immer noch die Frage im Raum, wer den Auftrag erteilt hat. Achtung: auch ein mündlich erteilter Auftrag, ggf. noch per Handschlag besiegelt, hat Gültigkeit und kann eingeklagt werden.

Edit:
Die Regulierungzusage der Versicherung stand ja offensichtlich noch aus. Das heißt konkret: Wenn Du auf einge geeignete Weise den Reparatur-Auftrag erteilt hast, wirst Du zahlen müssen.

Nein ich hab keinen Auftrag erteilt die Werkstatt war sich sicher das die versicherung zahlt und sie hat aber nicht gezahlt jetzt will er das Geld haben

Zitat:

@tartra schrieb am 24. November 2017 um 12:50:27 Uhr:


Würde sagen das sind mehrere Baustellen ... Wenn dir tatsächlich einer raufgefahren ist und das jetzt abgestritten wird, würden die sich jetzt nur noch mit meinem Anwalt unterhalten ...

Zur Werkstatt, gehe noch mal in dich und überlege wie es wirklich war, frage dort an wie deren Sicht ist. Wenn du tatsächlich nur einen Kostenvoranschlag beauftragst hast, ist es deren Problem, woher sie nun das Geld bekommen, von dir nach meiner Meinung nach nicht.

Aber wichtig..Reden hilft, evtl. zaubern die doch ein Dokument aus dem Ordner, wo du was unterschrieben hast, was dich jetzt zur Zahlung verpflichtet, dann bleibt ja weiterhin die Kostenübernahme der Versicherung als Option... und nicht gleich abschrecken lassen, mit Gericht und so ... vieles klärt sich bereits nach 1-2 Briefen vom Anwalt.

Dieses Argument, jeder soll seinen Schaden bezahlen, wer hat dir das gesagt ist doch ehrlich gesagt ganz großer Blödsinn.

Bei deinem Fall müsste eigentlich einer Verursacher sein. Entweder du zurückgerollt, oder dein Kontrahend ist dir raufgefahren, aber so lapidar beide sind Schuld halt ich für unwarscheinlich...

Man sieht wieder, auch wenn es teilweise übertrieben wirkt, man sollte ruhig mal nach solchen Unfällen die Polizei holen. Direkt am Unfallort, werden wohl die wenigsten Sachverhalte bewusst umgedrehen, im Stillen Kellerlein, wenn man realisiert das die Hochstufung droht, der direkte Kontakt zum Geschädigten nicht mehr besteht, fällt es leichter mit allen Mittel seinen Hals aus der Schlinge zu ziehen
...

Punkt eins ich hab mit der Werkstatt etliche Male telefoniert die wollen das Geld mehr interessiert die nicht, die meinen ich soll das klagen oder ich Zahl das

Punkt zwei ich hab die Polizei angerufen wo der Typ was anderes behauptet hat die sind wieder gefahren und haben gemeint wir sollen das ausfüllen und dann geh'n

Punkt drei ich hab zwei Zeugen die bestätigen können das ich nicht rückwärts gefahren bin aber das interessiert der gegnerischen versicherung nicht weil die zwei im Auto bei mir waren

Wenn Du tatsächlich keinen wie auch immer gearteten Auftrag erteilt hast, kannst Du Dich (theoretisch) entspannt zurücklegen. Die Werkstatt unterlag dann eigener Fehleinschätzung, hat keine Handhabe gegen Dich und muss den Verlust nun tragen. Soweit der momentane Stand.

Offenbar hast Du noch keine schriftliche Mitteilung von den Versicherungen erhalten.Somit ist eine wie auch immer geartete Regulierung noch nicht abgeschlossen. Ich würde mich nun daher mit beiden in Verbindung setzen. Zuerst bei der eigenen, um den Sachstand zum Verlauf zu hören, möglicherweise sind ja Ansprüche Deines Unfallgegners abgewehrt worden. Im Anschluss mit diesen Informationen noch mal bei der gegnerischen Versicherung nachhören, auf eine Regulierung drängen und Dir alles schriftlich geben lassen.

Sollte es für Dich glücklich ausgehen, würde ich das Geld der Werkstatt überweisen, denn ich möchte mich ja nicht bereichern. Solltst Du nichts bekommen und der Gegner ebenso nicht, hast Du ja keinen Schaden erlitten. Dann brauchst Du nichts weiter unternehmen.

Das Ganze hat für mich jedoch auch einen moralischen Teil. Sicher war es das Risiko der Werkstatt, den Schaden ungefragt und ohne Auftrag zu beheben. Jedoch: es wurde Dir offensichtlich schnell und unkompliziert geholfen. Und wenn es die Stammwerkstatt ist, ist die Situation dann recht unangenehm. Ich selbst würde dort vorsprechen und auf freiwilligr Basis vielleicht 50:50 anbieten. Eine Lehre wäre es für beide: für Dich gälte, lieber die Polizei einmal zu viel als zu wenig holen und für die Werkstatt, vielleicht etwas weniger voreilig zu sein.

Das Ganze schreibe ich aber nur unter dem Vorbehalt, dass Du die Wahrheit geschrieben hast und ich Dir glauben möchte.

Wenn du Zeugen hast und der Gegner regelrecht lügt, die gegnerische versicherung alles ablehnt, würde ich kein wort mehr mit der geg. Versicherung reden/schreiben. Hier kann man nur raten schleunigst zum Anwalt.... sofern das alles so stimmt..

Moralisch würde ich da garnix sehen, wenn die Werke einfach losrepariert ist es ihr Ding, dachten wohl auch erst an einen schnellen Euro per Versicherung.

Ich gebe ja auch kein Auto zur Diagnose und ohne Rücksprache tauschen die dann z.B. den Motor für 4000 EUR, das geht einfach nicht..

Moral gibt es in der geschäftswelt nicht, ein schönes Märchen😁

Tja, manchmal ist die Welt eben schlecht...
Warum, sieht man am letzten Beitrag 🙁

Na ja, ich denke jeder würde schlucken wenn er was bezahlen soll, was nicht in Auftrag gegeben wurde. Ich gehe so weit und drehe den Spieß um, warum repariert die Werkstatt einfach ohne Auftrag?

Nach der Schilderung kann es aber nur eine Art smart Repair Schaden gewesen sein und die Werke dachte an den schnellen EURO. Zumindest ich kann mir keinen "größeren" Schaden vorstellen, der mal ebend spontan von Mittags bis Nachmittags repariert ist, schon garnicht im Karosseriebereich.

Ich gehe mal von einem Kratzer an der Stoßstange, oder Ähnlichem aus??

Zitat:

@Bmwwd schrieb am 24. November 2017 um 10:59:59 Uhr:



Zitat:

@Harig58 schrieb am 24. November 2017 um 10:51:47 Uhr:


Irgendwie schon etwas seltsam. Unabhängig von der Schuldfrage hat ja am Anfang noch alles gepasst, die gegnerische Versicherung hat Dich zum Begutachten in die Werkstatt geschickt. Ab hier entstehen aber unbequeme Fragen:

- Wo ist das beauftragte Gutachten?
- Du hast einen Termin zur Begutachtung (zeitlich sehr überschaubar) und holst das Auto aber erst zwei Tage später
wieder ab und stellst fest, dass es einfach so repariert ist?
- Welche Werkstatt repariert ohne Auftrag ein Auto?
- Die Werkstatt hat soviel freie Kapazitäten, einen Schaden inkl. Lackierung noch ab gleichen Tag reparieren zu
können?
- Wie kann die Werkstatt den Unfallhergang selbst ermitteln und beurteilen, vor allem: und warum?
- Dir wurde das Auto ohne Anzahlung/Bezahlung/Kostenübernahmeerklärung anstandslos übergeben?

Ich kann mir gut vorstellen, dass den Versicherer diese Fragen beschäftigen. Die Antworten dazu würde ich gerne mal sehen.

Eiso zu deinen fragen ! Ich hab ein Termin gemacht fürs Gutachten die Werkstatt meinte ich soll mein Auto da lassen um 10 Uhr würde er kommen, so um 16 Uhr rief ich nach der Arbeit an und meinte ob ich es abholen kann da meinte er es wird lackiert, ich fragte wer das zahlen würde meinte er die versicherung. Nach zwei Tagen holte ich es ab, das Gutachten und die Rechnung schickte er der versicherung, 2 Monate später abgelehnt. Dann rief er mich an und meint wer soll das jetzt zahlen.

Nein ich hab kein Auftrag fürs reparieren gegeben, sondern nur um es begutachten zu lassen und ein Kostenvoranschlag der Versicherung zu schicken.

Und hier hättest du mMn "STOPP" ins Telefon brüllen müssen.

Möglicherweise wird dir das nun als Einverständnis bzw. telefonische Auftragserteilung ausgelegt.

Danke für zahlreichen Tipps, nun letztendlich hab ich mit der Werkstatt telefoniert und wir teilen uns die Kosten Eiso 50/50. Da ich kein Rechtsschutz habe und nicht so viel Geld für einen Anwalt und für diesen Aufwand, Zahl ich es und nextes mal muss ich einfach besser aufpassen. Da sieht man wie ungerecht das Leben sein kann wegen Haufen Idioten die nicht fahren können.

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