Versicherung will Wertminderung nicht bezahlen

Liebe Forenmitglieder,

vor ca. 8 Wochen ist mein parkendes Fahrzeug angefahren worden.
Dabei wurde die Fahrertür vollständig zerstört und mußte ersetzt
werden. Ein unabhängiger Sachverständiger attestierte eine Wert
minderung von 250.-- Euro, da der Schaden beim Wiederverkauf des
Fahrzeuges angegeben werden muß, die Türe nicht mehr die Original-
lakierung enthält und zur Angleichung der Lakierung in die übrigen
Karosserieteile reingespritzt werden musste. Die Allianz verweigert die
Erstattung der Wertminderung mit dem Argument, dass eine ersetzte
Tür ein Austauschteil sei und keine Wertminderung in Betracht komme.

Ich habe zur Regulierung des Unfalls bisher keinen Anwalt eingeschaltet.
Nun meine Fragen: - Welche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung
von Wertminderungen ?

- Wer trägt die Kosten eines Anwaltes, wenn ich
die Wertminderung einklagen will ? Ich war an
dem Unfall völlig unschuldig. Bin leider nicht
rechtsschutzversichert .

Beste Antwort im Thema

Die Frage ist doch nicht ernst gemeint oder?

45 weitere Antworten
45 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Das ist das, was man an mir hier so schätzt:
Meine Direktigeit 😁

Wer? Seit wann? 😁

Gruß

Frank, immer schön freundlich bleiben. 😉

Zitat:

Original geschrieben von runabout
Für dieses Spielchen ist die Arroganz bekannt und das nennt sich Klagepoker.
 
Kommt der Anspruchsteller ohne Anwalt an, wird erstmal kräftig der Rotstift geschwungen.
Nach dem Motto mal sehen ob er sichs gefallen läßt.
 
Kommt dann ein Anwaltsschreiben - Tauchstation.
 
Wird schließlich Klage eingereicht, schlägt ein Anruf oder ein Schreiben beim Rechtsanwalt auf, mit dem Inhalt: "Wir halten unsere Rechtsmeinung aufrecht, sind aber bereit bei Rücknahme der Klage, die beanspruchte Wertminderung mit einem Betrag von €100,00 auszugleichen."
 
Und das alles natürlich: .."ohne Anerkennung einer Rechtspflicht."

Ich trau mich auch zu wetten, daß es so laufen wird🙂

Genau so ist das.......😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


@trouble01

Wenn man sich-so wie du- Arrogant und überheblich über den iQ von anderen Usern lustig macht, sollte man auch das Echo vertragen können.

Aber weist du was ich echt schön finde? 🙂

Das du dich über meinen Kommentar so richtig ärgerst......😛

Das ist das, was man an mir hier so schätzt:

Meine Direktigeit 😁

Ein schönes Leben noch, fahr immer schön rechts und verlier kein Geld.......🙂

Eigentlich ist es sinnlos darüber noch ein Wort zu verlieren.

Mach nur so weiter mit deiner dummdreisten Art.

Ich gönne Dir dein frühkindliches Platzhirschverhalten. Brauchst es wohl, weil Du sonst keine Anerkennung hast.

This is what separates men from boys.

Und jetzt bist Du bei mir auf der Ignorierliste.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01
 
Aber Du bist ein Grund, dass Leute hier nicht mehr posten wollen, zumindest zähle ich mich dazu.

Netter Versuch........😁

Aber der wahre Grund ist hier schon bekannt, man muss sich nur die Mühe machen und nachlesen...🙄

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von runabout



Zitat:

Original geschrieben von excalibu



Ich habe zur Regulierung des Unfalls bisher keinen Anwalt eingeschaltet.
Nun meine Fragen: - Welche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung
von Wertminderungen ?

- Wer trägt die Kosten eines Anwaltes, wenn ich
die Wertminderung einklagen will ? Ich war an
dem Unfall völlig unschuldig. Bin leider nicht
rechtsschutzversichert .

Für dieses Spielchen ist die Arroganz bekannt und das nennt sich Klagepoker.

Kommt der Anspruchsteller ohne Anwalt an, wird erstmal kräftig der Rotstift geschwungen.
Nach dem Motto mal sehen ob er sichs gefallen läßt.

Kommt dann ein Anwaltsschreiben - Tauchstation.

Wird schließlich Klage eingereicht, schlägt ein Anruf oder ein Schreiben beim Rechtsanwalt auf, mit dem Inhalt: "Wir halten unsere Rechtsmeinung aufrecht, sind aber bereit bei Rücknahme der Klage, die beanspruchte Wertminderung mit einem Betrag von €100,00 auszugleichen."

Und das alles natürlich: .."ohne Anerkennung einer Rechtspflicht."

Ich trau mich auch zu wetten, daß es so laufen wird🙂

Welche Partei hat dann welche Kosten für den Rechtsstreit zu bezahlen?

O.

Schädiger, bzw. dessen Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von self


Schädiger, bzw. dessen Versicherung.
jau

Da war ich zu schnell

Wenn es nicht zum Prozeß kommt zahlt die Schädigerversicherung auch die Anwaltskosten des Geschädigten.

Prozeßkosten zahlt der Verlierer. Bei Teilerfolg entsprechend der festgelegten Quote.

Zitat:

Original geschrieben von self


Schädiger, bzw. dessen Versicherung.

Das steht m.E. aber in Widerspruch zu einer früher hier gemachten Aussage, dass bei Klage auf eine höhere Wertminderung die Streitkosten vom Kläger zu bezahlen sind, sofern dieser höheren Wertminderung nicht stattgegeben wird.

Reicht Anwalt Klage auf höhere Wertminderung ein und vergleicht sich dann mit der Gegenpartei, ist der Rechtsstreit nur teilweise erfolgreich.

In den Fällen eines Vergleichs werden üblicherweise  die Kosten in Anlehnung an das Ergebnis des Vergleiches aufgeteilt. Gilt hier etwas anderes?

O. 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser



Das heisst dann, das man Schäden ohne Wertminderung(wie ersetzte Türen) beim Verkauf nicht angeben muss?? Seit wann gibts denn sowas? 😕
Da aber andere Teile wegen dem Farbübergang angeglichen werden müssen, müsste man es also doch mit angeben..... somit Wertminderung...
Ahem........es geht (falls das hier von dir überlesen wurde) nicht darum, dass dieser Schaden bei einem Fahrzeugverkauf zu offenbaren ist - das steht vollkommen ausser Frage.

Aber vielleicht ist ja auch bekannt, dass nicht in jedem Falle bei einem solchen Schaden eine Wertminderung eintritt.

Weisst du denn, wie alt das Fahrzeug des TE ist?

Welche Kilometerlaufleistung es aufweist?

Ist dir der Allgemeinzustand bekannt?

Kenntnis über evtl. Vorschäden am Fahrzeug des TE?

Ist die Begründung der Allianz bekannt, warum der Anspruch abgelehnt wird?

Die wichtigsten 10 Methoden zur Berechnung eines Wertminderungsbetrages sind insoweit geläufig und können anhand der og. Angaben kurz gegengerechnet werden?

Wenn nein, dann kann man mit so etwas

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser



Kann man irgendwo einen Wettschein einlösen? Ich tippe auf "TE".
ziemlich schnell auf die Schnauze fliegen - zumindest würde ich dann in einem solchen Fall keinen besonders hohen Einsatz wetten an deiner Stelle.

Ich mag dich auch Dicker. 🙄

Vielleicht wurde von Dir überlesen das ich mehrere Fragezeichen gesetzt habe}}?????

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Das steht m.E. aber in Widerspruch zu einer früher hier gemachten Aussage, dass bei Klage auf eine höhere Wertminderung die Streitkosten vom Kläger zu bezahlen sind, sofern dieser höheren Wertminderung nicht stattgegeben wird.

Quatsch!

Bei einem Prozess zahlt immer derjenige die Kosten, der den Prozess verliert - IMMER, ausser im Arbeitsrecht (einzige Ausnahme).

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Reicht Anwalt Klage auf höhere Wertminderung ein und vergleicht sich dann mit der Gegenpartei, ist der Rechtsstreit nur teilweise erfolgreich.
In den Fällen eines Vergleichs werden üblicherweise  die Kosten in Anlehnung an das Ergebnis des Vergleiches aufgeteilt. Gilt hier etwas anderes?

Nein, hier gilt nichts anderes, warum sollte es auch?

Und wenn der Klage teilweise stattgegeben wird, werden die Gesamtkosten des Prozesses im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen aufgeteilt.

Ohne Rechtsschutzversicherung ist das eben genau das Risiko, welches man eingeht:

100 EUR Wertminderung erstritten vor Gericht und 300 EUR anteilige Kosten selbst zu tragen gehabt.

Gutes Geschäft?

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser



Ich mag dich auch Dicker. 🙄

Ich dich nicht🙁

Bist du aber selbst Schuld dran.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser



Ich mag dich auch Dicker. 🙄
Ich dich nicht🙁

Das freut mich aber. 😉

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Das steht m.E. aber in Widerspruch zu einer früher hier gemachten Aussage, dass bei Klage auf eine höhere Wertminderung die Streitkosten vom Kläger zu bezahlen sind, sofern dieser höheren Wertminderung nicht stattgegeben wird.
Quatsch!

Warum ist der Einwand Quatsch? Einwand spiegelt nur das von Twelferider Gesagte wider.

"Runabout" wies daraufhin, dass Versicherungen den Anwälten, die Klage erheben, oft ein Vergleichsangebot machen.

Auf meine Frage, welche Partei trägt welche Kosten, antwortet "Self": Schädiger bzw. Versicherung. "Runabout" bestätigt dies.

Ich stelle diese beiden Antworten mit meinem o.a. Beitrag infrage und zitiere eine Aussage von "Twelferider", worauf "Runabout" seine Auffassung ändert. Was ist hier falsch dran, dass es als Quatsch eingestuft wird?

Oder ist das Ganze nicht als ein gutes Beispiel dafür anzusehen, wie durch nachträgliche Editierung eines Beitrages in einem wesentlichen Punkt (hier: Kehrtwendung in der Meinung um 180 Grad und dadurch Verzerrung des Inhaltes der bereits zwischenzeitlich erfolgten beiträge) Missverständnisse und Polemiken ausgelöst werden können?  

O.

Haiio Forum,
ich habe einen selbstverschuldeten Unfall durch meine VK. Vers. regulieren lassen
Fachwerkstatt nach Werksvorgabe neuer Aussenspiegel, Hintertür neue Aussenhaut,
Radlauf ausbeulen Stossfänger hinten lackieren. (Fahhrzeug Golf 6 plus 5Jr.)
Summe : 2,320 EU. Fahrzeug wrkt auf mich wie neu, keine Farbunterschiede,spaltmaße ok
Nun zu mein Anliegen: Muss ich den reparierten Schaden beim Weiterverkauf Angeben ?

Die Frage ist doch nicht ernst gemeint oder?

Deine Antwort
Ähnliche Themen