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Versicherung will Wertminderung nicht bezahlen
Liebe Forenmitglieder,
vor ca. 8 Wochen ist mein parkendes Fahrzeug angefahren worden.
Dabei wurde die Fahrertür vollständig zerstört und mußte ersetzt
werden. Ein unabhängiger Sachverständiger attestierte eine Wert
minderung von 250.-- Euro, da der Schaden beim Wiederverkauf des
Fahrzeuges angegeben werden muß, die Türe nicht mehr die Original-
lakierung enthält und zur Angleichung der Lakierung in die übrigen
Karosserieteile reingespritzt werden musste. Die Allianz verweigert die
Erstattung der Wertminderung mit dem Argument, dass eine ersetzte
Tür ein Austauschteil sei und keine Wertminderung in Betracht komme.
Ich habe zur Regulierung des Unfalls bisher keinen Anwalt eingeschaltet.
Nun meine Fragen: - Welche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung
von Wertminderungen ?
- Wer trägt die Kosten eines Anwaltes, wenn ich
die Wertminderung einklagen will ? Ich war an
dem Unfall völlig unschuldig. Bin leider nicht
rechtsschutzversichert .
Beste Antwort im Thema
Die Frage ist doch nicht ernst gemeint oder?
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45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
@Delle,:(
eigentlich brauchste nur zu hoffen, dass der TE nicht seinen Scheidungsanwalt mit der Geschichte beauftragt!:D
aber eigentlich müsste doch auch der das hinbekommen oder......:confused:
Eigentlich sogar Trouble01......:)
Oder nee......warte mal, der wohl doch nicht, weil bei Ihm ist ja alles immer subsidiär.....:eek:
Dann lieber doch der Scheidungsanwalt..........:D
Hoffentlich werde ich jetzt nicht verklagt hier.......weia...:(
@Trouble01
mehr Schnautzkuchen auch gern per PN, musst nur Bäscheid sagen wa.....:D
Aber heul dann nicht rum, wenn ich dir mal richtig die Meinung geige......:p
Und nun geh mal eine Runde weinen auf Klo.........;)
Gruß von einem an dem die demographische Entwicklung sicher auch vorbeigegangen ist......:cool:
Gruß
Delle
@Twelferider
Na dann hoffen wir mal, dass Dellenzaehler auch die 0,75l Flaschengröße und nicht die Piccolo, beim Kaviar die Kg und nicht 50g Dose gewettet hat. :D
Gruß
Frank, der auch mal um ne Kiste Sekt gewettet hat und dann 2 Piccolo im Karton bekommen hat. :D
Seit diesem Zeitpunkt werden Wetten ganz genau spezifiziert. ;)
Zitat:
Original geschrieben von excalibu
Liebe Forenmitglieder,
vor ca. 8 Wochen ist mein parkendes Fahrzeug angefahren worden.
Dabei wurde die Fahrertür vollständig zerstört und mußte ersetzt
werden. Ein unabhängiger Sachverständiger attestierte eine Wert
minderung von 250.-- Euro, da der Schaden beim Wiederverkauf des
Fahrzeuges angegeben werden muß, die Türe nicht mehr die Original-
lakierung enthält und zur Angleichung der Lakierung in die übrigen
Karosserieteile reingespritzt werden musste. Die Allianz verweigert die
Erstattung der Wertminderung mit dem Argument, dass eine ersetzte
Tür ein Austauschteil sei und keine Wertminderung in Betracht komme.
ersetzte Tür = keine Wertminderung ??
lackierte Tür = Wertminderung ??
Das heisst dann, das man Schäden ohne Wertminderung(wie ersetzte Türen) beim Verkauf nicht angeben muss?? Seit wann gibts denn sowas? :confused:
Da aber andere Teile wegen dem Farbübergang angeglichen werden müssen, müsste man es also doch mit angeben..... somit Wertminderung...
Kann man irgendwo einen Wettschein einlösen? Ich tippe auf "TE".
Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
Das heisst dann, das man Schäden ohne Wertminderung(wie ersetzte Türen) beim Verkauf nicht angeben muss?? Seit wann gibts denn sowas? :confused:
Da aber andere Teile wegen dem Farbübergang angeglichen werden müssen, müsste man es also doch mit angeben..... somit Wertminderung...
Ahem........es geht (falls das hier von dir überlesen wurde) nicht darum, dass dieser Schaden bei einem Fahrzeugverkauf zu offenbaren ist - das steht vollkommen ausser Frage.
Aber vielleicht ist ja auch bekannt, dass nicht in jedem Falle bei einem solchen Schaden eine Wertminderung eintritt.
Weisst du denn, wie alt das Fahrzeug des TE ist?
Welche Kilometerlaufleistung es aufweist?
Ist dir der Allgemeinzustand bekannt?
Kenntnis über evtl. Vorschäden am Fahrzeug des TE?
Ist die Begründung der Allianz bekannt, warum der Anspruch abgelehnt wird?
Die wichtigsten 10 Methoden zur Berechnung eines Wertminderungsbetrages sind insoweit geläufig und können anhand der og. Angaben kurz gegengerechnet werden?
Wenn nein, dann kann man mit so etwas
Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
Kann man irgendwo einen Wettschein einlösen? Ich tippe auf "TE".
ziemlich schnell auf die Schnauze fliegen - zumindest würde ich dann in einem solchen Fall keinen besonders hohen Einsatz wetten an deiner Stelle.
Sich wegen einer Wertminderung von 250 rum zu schlagen ist verlorener Zeit die ist viel mehr Wert als 250..
Könnt dich ja verstehen, wenn es um mehr Geld geht aber 250,00 Euro und dieser Aufwand? :rolleyes: und als Krönung hast du dann noch die möglichkeit auf mehr Kosten sitzen zu bleiben das steht überhaupt in keinem Verhältnis.
Zitat:
Original geschrieben von excalibu
Liebe Forenmitglieder,
vor ca. 8 Wochen ist mein parkendes Fahrzeug angefahren worden.
Dabei wurde die Fahrertür vollständig zerstört und mußte ersetzt
werden. Ein unabhängiger Sachverständiger attestierte eine Wert
minderung von 250.-- Euro, da der Schaden beim Wiederverkauf des
Fahrzeuges angegeben werden muß, die Türe nicht mehr die Original-
lakierung enthält und zur Angleichung der Lakierung in die übrigen
Karosserieteile reingespritzt werden musste. Die Allianz verweigert die
Erstattung der Wertminderung mit dem Argument, dass eine ersetzte
Tür ein Austauschteil sei und keine Wertminderung in Betracht komme.
Ich habe zur Regulierung des Unfalls bisher keinen Anwalt eingeschaltet.
Nun meine Fragen: - Welche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung
von Wertminderungen ?
- Wer trägt die Kosten eines Anwaltes, wenn ich
die Wertminderung einklagen will ? Ich war an
dem Unfall völlig unschuldig. Bin leider nicht
rechtsschutzversichert .
darf ich fragen wie hoch die laufleistung des fahrzeuges ist? welches baujahr?
bei versicherungen musst du ein dickes fell haben, ich hab da leider genug erfahrung mit dem thema sammeln können.. :rolleyes:
interessant ist, dass jeder gutachter irgendwie anders damit hantiert: als ich einen streifschaden bei meinem wagen hatte, meinte der gutachter auf meine frage hin, ob mir wertminderung zusteht, dass dies theoretisch zutrifft, ich dies jedoch wegen der hohen laufleistung (ca. 200tkm) nie durchbekomme.
wir haben dann "per Du" einfach abgemacht, er solle mir einfach irgend einen betrag hinschreiben, da ich das weitere dann regeln würde. darf ich das überhaupt so öffentlich sagen? :D
500 oder 600EUR hatte er ins gutachten geschrieben. durch meinen rechtsanwalt wurde diese summe absolut problemlos bekommen, obwohl der gutachter ja nach seiner erfahrung daran zweifelte.
auch bei einem anderen unfall mit meinem anderen wagen meinte der gutachter auch, dass da nichts zu holen sei, schrieb aber 300EUR ins gutachten. wurde auch anstandslos bezahlt.
geh einfach zu einem anwalt und lass ihn das alles erledigen. die allianz muss den anwalt zahlen, da du unverschuldet aeinen schaden an deinem wagen hast. und da es bei der wertminderung um die ganze "unfallsache" geht, muss die allianz die kosten des anwalts übernehmen.
immer schön zum anwalt rennen, die versicherungen sind ganz große diebe, wenn es um solche "einsparungen" geht, glaube mir!! ;)
im anhang mal ein bild meines schadens mit der 500-600EUR (kann ich nachschauen wenn dies wirklich wichtig ist) wertminderung....
der schaden betrug damals um ca. 9000EUR brutto.
grüße
Zitat:
Original geschrieben von Kujko
geh einfach zu einem anwalt und lass ihn das alles erledigen. die allianz muss den anwalt zahlen, da du unverschuldet aeinen schaden an deinem wagen hast. und da es bei der wertminderung um die ganze "unfallsache" geht, muss die allianz die kosten des anwalts übernehmen.
immer schön zum anwalt rennen, die versicherungen sind ganz große diebe, wenn es um solche "einsparungen" geht, glaube mir!! ;)
grüße
Nun mal langsam.... Wenn der TE zum Anwalt geht, dieser ein Schreiben aufsetzt, woraufhin die Allianz dann einfach die 250 € zahlt, dann muss die Allianz doch nicht das Schreiben vom Anwalt zahlen....
Die Kosten müssten die doch nur übernehmen, wenn es einen Prozess gibt und die den verlieren. Selbst bei einem Vergleich würde der TE doch auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben...
Ich weiß ja nicht, was es kostet, wenn man den Anwalt einfach mal einschaltet und der ein Schreiben aufsetzt, aber kostenlos wird der es sichernicht machen.
Gruß, Jens
natürlich muss die allianz den anwalt bezahlen!
er ist kostenlos in der hinsicht, dass der TE keinen schaden bei einem fremden auto verursacht hat und er anspruch auf rechtsbeistand hat!
glaub mir, meine zig unfälle waren ALLESAMT "kostenlos", da ich immer unschuldig war.
ich schlag mich jedenfalls nicht mehr mit versicherungen rum, das kann mein anwalt auf deren kosten dann machen!
Also nochmals zur Verdeutlichung:
Mein Audi A3 hat ca. 20.000 km drauf und ist 1 3/4 Jahre alt!
Keine Unfallvorschäden ! Auto war in Superzustand !!!
Gruß
excalibu
Jetzt muss ich auch mal was schreiben (eigentlich nur, damit Delle mich nicht im Verteiler vergisst, wenn es was zu trinken gibt *grins*)
Wäre es nicht fair, dass Delle den Wetteinsatz im Falle einer Niederlage um die RA- und Gerichtskosten von excalibu erhöht? ;o)
Grüße aus dem Rheinland
Sause (den die Wette noch mehr interessieren würde, wenn 50L Kölsch auf dem Spiel ständen und der sich dann ggf. auch an einem "Wettkonsortium" beteiligen würde)
*Dellenzaehler zärtlich in den Nachbarthread schubs*
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
@Delle,:(
eigentlich brauchste nur zu hoffen, dass der TE nicht seinen Scheidungsanwalt mit der Geschichte beauftragt!:D
aber eigentlich müsste doch auch der das hinbekommen oder......:confused:
Eigentlich sogar Trouble01......:)
Oder nee......warte mal, der wohl doch nicht, weil bei Ihm ist ja alles immer subsidiär.....:eek:
Dann lieber doch der Scheidungsanwalt..........:D
Hoffentlich werde ich jetzt nicht verklagt hier.......weia...:(
@Trouble01
mehr Schnautzkuchen auch gern per PN, musst nur Bäscheid sagen wa.....:D
Aber heul dann nicht rum, wenn ich dir mal richtig die Meinung geige......:p
Und nun geh mal eine Runde weinen auf Klo.........;)
Gruß von einem an dem die demographische Entwicklung sicher auch vorbeigegangen ist......:cool:
Gruß
Delle
Du bist wirklich ein richtiges Meisterstück. Warum machst du hier dumm Leute an, die sich an dem Thread und sonstigen Threads in diesem "Fachforum" bewusst nicht mehr beteiligen wollen?
Ist das Deine wahre menschliche Größe, die sich damit offenbart?
Oder handelt es sich hier um einen Hilferuf? Wie kann man Dir helfen?
Oder willst Du einfach nur dokumentieren, dass Du anscheinend bestimmte Privilegien hast?
Wenn Du das nötig hast, na ja!
Aber Du bist ein Grund, dass Leute hier nicht mehr posten wollen, zumindest zähle ich mich dazu.
Zitat:
Original geschrieben von excalibu
Liebe Forenmitglieder,
vor ca. 8 Wochen ist mein parkendes Fahrzeug angefahren worden.
Dabei wurde die Fahrertür vollständig zerstört und mußte ersetzt
werden. Ein unabhängiger Sachverständiger attestierte eine Wert
minderung von 250.-- Euro, da der Schaden beim Wiederverkauf des
Fahrzeuges angegeben werden muß, die Türe nicht mehr die Original-
lakierung enthält und zur Angleichung der Lakierung in die übrigen
Karosserieteile reingespritzt werden musste. Die Allianz verweigert die
Erstattung der Wertminderung mit dem Argument, dass eine ersetzte
Tür ein Austauschteil sei und keine Wertminderung in Betracht komme.
Ich habe zur Regulierung des Unfalls bisher keinen Anwalt eingeschaltet.
Nun meine Fragen: - Welche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung
von Wertminderungen ?
- Wer trägt die Kosten eines Anwaltes, wenn ich
die Wertminderung einklagen will ? Ich war an
dem Unfall völlig unschuldig. Bin leider nicht
rechtsschutzversichert .
Für dieses Spielchen ist die Arroganz bekannt und das nennt sich Klagepoker.
Kommt der Anspruchsteller ohne Anwalt an, wird erstmal kräftig der Rotstift geschwungen.
Nach dem Motto mal sehen ob er sichs gefallen läßt.
Kommt dann ein Anwaltsschreiben - Tauchstation.
Wird schließlich Klage eingereicht, schlägt ein Anruf oder ein Schreiben beim Rechtsanwalt auf, mit dem Inhalt: "Wir halten unsere Rechtsmeinung aufrecht, sind aber bereit bei Rücknahme der Klage, die beanspruchte Wertminderung mit einem Betrag von €100,00 auszugleichen."
Und das alles natürlich: .."ohne Anerkennung einer Rechtspflicht."
Ich trau mich auch zu wetten, daß es so laufen wird:)
@trouble01
Wenn man sich-so wie du- Arrogant und überheblich über den iQ von anderen Usern lustig macht, sollte man auch das Echo vertragen können.
Aber weist du was ich echt schön finde? :)
Das du dich über meinen Kommentar so richtig ärgerst......:p
Das ist das, was man an mir hier so schätzt:
Meine Direktigeit :D
Ein schönes Leben noch, fahr immer schön rechts und verlier kein Geld.......:)