Versicherung will Schaden nicht aufnehmen
Habe Sachschaden mit einem abgekoppeltem Anhänger beim händischen Rangieren verursacht. Versicherung von Auto und Anhänger sind bei 2 verschiedenen Unternehmen. Wollte nun telefonisch bei der Zentrale der Vers. bei der der Anhänger gemeldet ist, den Schaden melden. Abgelehnt: Angeblich ist die Vers. des Zugfahrzeuges zuständig, da der Anhänger ja mit diesem zum Unfallort gebracht wurde. Ausnahme wäre nur ein privater Campingplatz. Daraufhin Anruf bei der Autoversicherung: Nach meiner Schilderung endete mein Anruf mit einem Lachanfall des Sachbearbeiters und eine Schadenaufnahme wurde ebenfalls abgelehnt. Werde wohl am besten den Schaden an die beiden Vers. per Mail melden, ehe mir später eine Obliegenheitspflicht wegen verspäteter Meldung vorgeworfen wird. Eine der Versicherungen muss doch zuständig sein, dafür zahle ich doch meine Beiträge. Hat sich da gesetzlich oder in den Bedingungen der Versicherungen was geändert, das ich nicht mitbekommen habe?
24 Antworten
Es wird immer erstmal abgewimmelt, das ist völlig normal.
Wenn ich bei meiner Versicherung einen Schaden melden will, dann rufe ich in der Schadenabteilung an und erreiche dort Mitarbeiter der Versicherung welche sich alle mit der Schadenbearbeitung auskennen. Da wird auch nichts abgewimmelt.
Ich will aber nicht abstreiten, dass das bei den hier so beliebten Onlineversicherern nicht so ist. Deswegen sind sie ja auch so billig.
Somit ist auch klar, warum der Versicherungsfachmann der Autoversicherung einen Lachanfall bekam und mich wieder an die Anhängerversicherung verwies. Ist übrigens eine renommierte Versicherung, die seit 1886 besteht und keine preiswerte Onlineversicherung, aber in ihrer Zentrale am falschen Platz spart. Aber wenigstens die Filialen sind top.
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 16. Oktober 2024 um 11:27:20 Uhr:
Wenn der Anhänger abgekuppelt ist, dürfte die Anhängerversicherung greifen.
Jain. Dazu steht ja eigentlich alles in den AKB.
Normalerweise ist es so, dass bei An- und Abkuppelvorgängen die Versicherung des Autos herangezogen werden müsste.
Daher ist es ganz wichtig, wie das ganze passiert bzw. an die Versicherung mitgeteilt wurde.
Sprich "ich wollte den Hänger von x nach y bewegen, um dann anzukuppeln" wäre kein Fall für die Hängerhaftpflicht (bzw. die Aufteilung Hänger und Autohaftpflicht), sondern fürs Auto.
Anders sieht es aus, wenn man zB sagt, dass man den Hänger händisch aus der Einfahrt gezogen hat, um ihn auf die Straße zu stellen, damit man die Einfahrt säubern kann und ist aus Versehen gegen den Hydrant oder das Auto des Nachbarn gekommen.
Es darf halt kein An- oder Abkuppelvorgang involviert sein.
Aber wie so oft hilft da auch ein Blick in die AKB.
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Sehr gut für dich, dann ist aber die erste Reaktion der Hängerversicherung umso erstaunlicher.
Die Anhängerversicherung ist spottbillig, mit seltenen Schäden kalkuliert und es gibt keine Rückstufung. Da will man natürlich auch nicht unbedingt regulieren.
Es gibt sicher auch Fälle in denen rumgetrickst wird damit eben nicht die Zugfahrzeugversicherung regulieren soll.
Es sind nicht alle Fälle so klar und ehrlich wie dieser.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 16. Oktober 2024 um 16:37:36 Uhr:
Die Privathafthaftpflicht zahlt nicht wenn ein versicherungspflichtiger Anhänger geschoben wurde.
Das war bei einem Verwandten aber anders. PHV hat den Fremdschaden übernommen
Nur wenn es ein nicht versicherungspflichtiger Anhänger war. Z.B. Segelflugzeuganhänger, Sportbootanhänger und nur dann wenn er nicht missbräuchlich genutzt wurde, etwa zu einem Umzug oder zu sonstigen Transportzwecken.
Schaden ist inzwischen von der Anhängerversicherung reguliert. Hat lange gedauert, lag aber daran, dass Reparatur möglich war und keine Neuanschaffung.