Versicherung will nur Restwert zahlen

Hallihallo,

ich kenne einen Fall, bei dem ein ziemlich altes Auto einen Unfall hatte. Die Schuld lag unstreitig beim anderen Fahrer.

Dessen Versicherung weigert sich die Reparaturkosten nach Gutachten abzurechnen und besteht auf Abrechnung auf Totalschadensbasis.

Hier mal die Zahlen:

Reparaturkosten gemäß Gutachten netto: 930,- €
Restwert des Fahrzeuges: 1.200,- €
Zeitwert des Fahrzeugs vor Unfall 1.900,- €

Die Versicherung zahlt lediglich 700,- € und verweigert jede weitere Leistung.

Zu Recht? Meines Wissens kann der Geschädigte eine Abrechnung nach Gutachten verlangen, solange die Reparaturkosten unter dem Restwert des Fahzeuges liegen.

Grüße

Jan

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi



Außerdem hätte der Geschädigte das volle Risiko der Restwertunsicherheit zu tragen, da völlig offen ist, ob der Restwert des Gutachters tatsächlich zu erzielen ist.

Für mich ist die Folge daher, daß hier eine Abrechnung auf Gutachtenbasis verlangt werden kann.

Grüße

Jan

Hallo Jan,

sollte bei Abrechnung auf GA-Basis der dort genannte Restwert des verunfallten Wagens auf dem freien Markt nicht erzielt werden können, so kann ein sogenanntes Nachtrags-GA erstellt werden, indem der Restwert nach unten korrigiert wird.

Dadurch wird ein Nachteil des Geschädigten vermieden.

skysurfer5

Die Restwerte sind aber meist keine Schätzungen des Sachverständigen sondern konkrete Angebote von Firmen.

So ist es.
Wer das Angebot zeitnah annimmt, der bekommt auch den Preis.

Wartet man zu lange, so trägt man auch das Preisrisiko.
Genau wie bei den Reparaturpreisen.

Gilt es auch als reperatur wen man sich vom gutachter bestätigen lässt das das fahrzeut fachgerecht repariert wurde
fotos usw.

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Eine fachgerechte Reparatur kann durch Gutachten nachgewiesen werden.

Allerdings macht man dies in aller Regel bei Abrechnung auf Gutachtenbasis um den Nutzungsausfall geltend zu machen.

Will man, wie hier im Fall, mehr als die Abrechnung auf Gutachtensbasis, so muss man die tatsächlichen Kosten nachweisen.
Auch muss bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht zwingend eine fachgerechte Reparatur erfolgen, s. BGH-Urteil.

Das Problem an der Sache ist einfach die:

Hier wurden beide Türen der Beifahrerseite eingedrückt. Das betrifft die Fahrtüchtigkeit überhaupt nicht und der Besitzer will das Auto weiterfahren.

Mal sehen, ob er es wegen ~250,- € auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will.

Grüße

Jan

Wegen 250 EUR Streitwert wird kein vernünftiger Anwalt einen unsinnigen Rechtsstreit beginnen.

Je nach Schadenprofil zieht man die Türen raus oder holt sich neue vom Schrottplatz. So oder so bleibt noch genug Geld zum Tanken übrig. 😉

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