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Versicherung will nichts zahlen

Themenstarteram 20. Dezember 2013 um 21:45

hallo,

bin neu hier und konnte meine Frage bisher noch nicht finden. Bräuchte Eure Hilfe.

Mein Auto hatte Vorschäden am Stoßfänger HINTEN (Fahrerflucht - es wurde bisher nichts daran repariert etc.)

Dann ist mir ein LKW reingefahen. Mein Auto war abgestellt und ich war im Haus. Der LKW ist hinten reingefahren (Da wo der Vorschaden schon war).

Ich bin dann zum Gutachter (neutraler) gefahren und habe mir ein Gutachten erstellen lassen - natürlich mit dem Vorschaden hinten. Gutachter hat alles fotografiert.

 

Im Gutachten wurd schon der Vorschaden abgezogen, ich soll laut ihm noch 600 Euro bekommen.

Die Versicherung hat mir heute geschrieben mit folgenden Worten:

"An Ihrem Fahrzeug befanden sich bereits erhebliche Vorschäden. Auf den Lichtbildern 7 und 8 des Gutachters sind massive Beschädigungen am Stofänger hinten un zu erkennen. Der Stoßfänger war bereits hinten rechts sowie an der Oberkante stark defomiert. Eine Erneuerung des Stoßfängers wäre bereits aufgrund dieser Vorschäden erforderlich gewesen.

 

Durch den Anstaß des bei uns versicherten Fahrzeuges auf denbereits gebrochenen Stoßfänger traf keine Schadensausweitung ein.

Wir lehnen deshalb die an uns gestellten Ansprüche aufgrund überholender Kausalität ab."

 

Seht ihr noch eine Chance ????

Beste Antwort im Thema

Es kommt auf Art und Umfang des Altschadens an.

War dieser Altschaden tatsächlich so erheblich, dass der Stossfänger sowieso hätte getauscht werden müssen, so wäre durch den neuerlichen Anprall des LKW keine Schadenerweiterung entstanden (kaputt ist kaputt und mehr als kaputt geht nun nicht).

 

Kontaktiere den Sachverständigen und lasse ihn ggf. nochmals eine Stellungnahme hierzu schreiben.

Ob der Altschaden tatsächlich derartig relevant gewesen ist, kann hier niemand beurteilen.

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Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Wie ist das rechtlich gesehen?

Darf die Versicherung so einfach das Gutachten das ja ein annerkannter Gutachter erstellt hat ignorieren?

Müsste da nicht auch das Sachverständigenverfahren eingeleitet werden, wenn die Versicherung nicht einverstanden ist?

Es ist ja nicht verboten eine andere Meinung zu haben. Grundsätzlich kann ich schon der Meinung sein, dass der Vogelsch... auf der Motorhaube eine vollständige Neulackierung erfordert und dann einen entsprechenden Abzug vornehmen. Ob mir das dann vor Gericht um die Ohren gehauen wird ist ein anderes Thema.

Leider sind einige Gesellschaften sehr engagiert darin, manche Dinge sehr zu den eigenen Gunsten auszulegen.

Hier wird ja oft über die Beauftragung eines Rechtsanwalts geschimpft. Aber das sind halt oft genau die Dinge wo man nicht mehr weiter kommt, da sich der Sachbearbeiter auch in seine Meinung verbissen hat. Also alle eigenen Argumente sammeln und "vortragen" und dem Versicherer eine Frist setzen nach der eine Mandatserteilung erfolgt. Dies dann auch so durchziehen.

Im konkreten Fall fehlen natürlich die Unterlagen um beurteilen zu können ob dieser "Schachzug" der Versicherung berechtigt ist. Bei einer Vorschädigung durch PKW und danach Aufprall LKW würde ich jetzt aber mal vage schätzen, dass sich der Schaden vergrößert hat. Steht im Gutachten aber nur die Stoßstange die schon Schrott war, bleibt nicht mehr viel übrig.

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