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Versicherung will das KFZ sehen trotz Gutachten, was tun ?

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 15:16

Hallo zusammen,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall.

Gutachten wurde erstellt und bei der Versicherung eingereicht.

Ich habe heute mit der Versicherung telefoniert und die möchten das Auto selbst begutachten weil das Gutachten dem Techniker der Versicherung zu hoch vorkommt und der Gutachter der Versicherung will sich mit mir treffen um das KFZ zu besichtigen.

Wie soll ich mich verhalten und was sind meine Rechte ?

 

Besten Dank für eure Hilfe. ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 23. Februar 2016 um 08:43:22 Uhr:

Ist das so?

Ich dachte immer, die richtige Einstellung ist, so schnell wie möglich den Schaden reguliert zu haben.

Und dafür auf einen Teil des Schadensersatzes zu verzichten?

Zitat:

Wenn der eigene SV ein belastbares Gutachten gemacht hat, habe ich nichts dagegen, dass das Fahrzeug nochmal angeschaut wird.

Warum sollte eine zweite Besichtigung stattfinden? Diese kostet Geld, verzögert die Regulierung und ist so überflüssig wie ein Kropf!

Zitat:

Hat der eigene SV kein belastbares Gutachten gemacht, falle ich spätestens im Prozess sowieso auf die Nase damit.

Wenn das GA gravierend fehlerhaft ist, ist das auch richtig so!

Zitat:

Weigere ich mich, das Fahrzeug außergerichtlich nochmal anschauen zu lassen, wird der Versicherer in aller Regel nur den unstreitigen Teil der geforderten Summe bezahlen.

Und handelt damit eindeutig rechtswidrig. Er provoziert völlig unnötige Zahlungsklagen, belastet das Justizsystem und verschleudert das Geld seiner Kunden. Zusätzlich belastet er durch die Verzögerung den Geschädigten.

 

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am 27. Februar 2016 um 18:34

Man darf halt nie vergessen, die Versicherungen sind nicht dazu da um Schaeden zu regulieren sondern zunaechst Schaeden abzuwenden. Dies auf allen moeglichen Wegen. Im Fall des TE`s sind die halt auf einen gestossen der nicht klein bei gibt. Ich kenne da viele andere Faelle bei welchen die VNs die Angebote sehr oft angenommen haben und die Versicherungen weniger zahlen aber die gleiche Praemienerhoehung an den eigenen VN weitergegeben haben.- So macht man Geld. Nicht mit arbeiten.

Soso... Und all die Schäden, die die Jahresprämie (meist um ein Vielfaches) übersteigen? Wie macht man mit denen Geld? Oder werden die Deiner Meinung nach auch an den jeweiligen VN weitergegeben?

Erst nachdenken, dann schreiben...

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 26. Februar 2016 um 20:05:08 Uhr:

Der Versicherung sagen, dass du - auf Kosten der Versicherung natürlich - gerne noch zu einem zweiten unabhängigen Gutachter DEINER Wahl fährst, um das erste Gutachten bestätigen zu lassen.

:cool::D

Wurde das schon einmal in die Realität umgesetzt? :confused:

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 28. Februar 2016 um 19:35:26 Uhr:

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 26. Februar 2016 um 20:05:08 Uhr:

Der Versicherung sagen, dass du - auf Kosten der Versicherung natürlich - gerne noch zu einem zweiten unabhängigen Gutachter DEINER Wahl fährst, um das erste Gutachten bestätigen zu lassen.

:cool::D

Wurde das schon einmal in die Realität umgesetzt? :confused:

In den 30 Jahren meiner Tätigkeit nicht wirklich. :)

Hallo

leider hat es mich auch erwischt,Auffahrunfall Schadenhöhe 3600.- Wiederbeschaffungswert 4900.-

1 Schreiben man könnte auf den Bilder nichts erkennen .

2 Schreiben (an mich privat obwohl Anwalt schon eingeschaltet)mit der bitte um Nachbesichtigung

Retour Nachbesichtigung abgelehnt hochauflösende Bilder zugeschickt.

3 Schreiben Termin wegen Nachbesichtigung innerhalb 48 Stunden

was haben die vor ?

Hallo,

 

nicht drauf reagieren, das Schreiben Deinem Anwalt übergeben.

 

Was die vorhaben ? ... das Gutachten zu drücken ;)

 

Reagier auf die Schreiben der Versicherung einfach nicht und überlasse alles Deinem Anwalt, der weiß was zu tun ist.

Bin mal neugierig, was dein anwalt macht, wenn die schreiben, das der schaden ihrer meinung nach unzureichend nachgewiesen ist und eine regulierung daher derzeit nicht möglich. Reicht er Klage ein und dann..

Es kann ja auch sein, daß der vom Gericht auserwählte SV zu dem schluß kommt, daß das Gutachten grob fehlerhaft ist...

Für den daraus evtl. erwachsenden Schaden haftet der Sachverständige, bzw. es zahlt dessen Versicherung. Das Leben ist halt manchmal nicht so einfach.

Zitat:

@hnsptr schrieb am 11. Oktober 2016 um 16:45:43 Uhr:

Es kann ja auch sein, daß der vom Gericht auserwählte SV zu dem schluß kommt, daß das Gutachten grob fehlerhaft ist...

Wenn es denn überhaupt soweit kommt. Zu }90% wird unverzüglich gezahlt sobald die Klageschrift eingeht.

Wir denn repariert? Reparatur schon begonnen? Fiktiv abgerechnet? Fiktiv evtl. Totalschadenabrechnung? Vorschäden die der Versicherung evtl. bekannt sind? Was sagt der Anwalt? Warum erst hier fragen statt den eigenen Anwalt?

Ist schon recht interessant, was manche für Erfahrungen haben. Das eine oder andere wird schon stimmen, das meiste entstammt sicherlich aber nur dem Hörensagen: Der Schwager des Bruders eines Freundes...

Jetzt habe ich das Glück, in 40 Jahren lediglich fünf Mal an unverschuldeten Blechschäden sowie an einem Wildschaden mit Motorrad beteiligt gewesen zu sein. Entgegen seit jeher schon aller Schwarzmalerei und Warnungen hat die Regulierung bei allen Schäden ohne Probleme und zu meiner Zufriedenheit geklappt.

Ja, da war auch einmal eine Versicherung dabei, die unbedingt noch einmal nachschauen wollte, ob denn wirklich alles repariert werden müsste, was der Gutachter aufgeschrieben hat. Und auch eine, die zunächst die Schadenshöhe angezweifelt hat. Ich habe sie alle einfach nachschauen lassen, ich hatte ja auch nicht zu verbergen. Ich finde das auch deren gutes Recht, ich selbst möchte ja auch wissen, für was ich bezahlen soll. Und in beiden Fällen lief alles schnell und problemlos.

Es mag durchaus Einzelfälle geben, wo es mal nicht so richtig rundläuft. Hier müsste man schauen, woran es denn eigentlich und wirklich hängt. Meist hängt es ja eher an der Schuldfrage. Oder eben, wenn aus einem 10 Jahre alten Opel (als Beispiel) wieder ein Fahrzeug im Neuzustand werden soll. Da sträuben sich halt manchen schon die Nackenhaare.

Preise zum Wiederbeschaffungswert werden immer angezweifelt, weil das eigene Schätzchen ideell stets viel mehr wert und nicht vergleichbar mit dem Schrott ist, der sonst so als gleichwertig angeboten wird: Meiner hat aber andere Felgen und sieht viel sportlicher aus!

Mensch, geht mir doch genauso! Bei Licht betrachtet ist meine Auto aber auch nur ein Auto wie viele andere auch. Okay, aber meins ist dennoch schöner und besser gepflegt...

In meiner Wahrnehmung ist auch daher das Geschreie nach Anwalt, Gutachten und Gegengutachten eher wenig wert, sondern verzögert die Regulierung und verteuert die Versicherungen. Und der Anwalt freut sich, denn er verdient unabhängig vom Ausgang. Aber das ist ja egal, den zahlt ja die generische Versicherung.

Ein Unfall ist immer blöd. Besonders, wenn das geliebte Vehikel drin verwickelt ist. Aber ein wenig Wirklichkeitsnähe und objektive Wahrnehmung vereinfacht dann doch vieles.

Allzeit gute und knitterfrei Fahrt!

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Oktober 2016 um 14:55:45 Uhr:

Aber ein wenig Wirklichkeitsnähe und objektive Wahrnehmung vereinfacht dann doch vieles.

Genau, deswegen nehmen wir dein Post als gute alte Zeit und vergessen das ganz schnell wieder ;)

Man braucht doch nur hier zu lesen, kaum einer weiß wie die Rechtslage genau aussieht, keiner wird selber entscheiden können was genau für die fachgerechte Reparatur notwendig ist. Die Versicherung will logischerweise möglichst wenig zahlen, warum sollen jetzt ausgerechnet deren Argumente die richtigen sein?

Der eigene Anwalt und der eigene Gutachter sind die einzigen Fachleute die auf der Seite des Geschädigten stehen. Die Versicherung hat nicht so eben Anspruch auf eine Nachbesichtigung - die nie ohne Kürzung von statten geht. Der Geschädigte hat das Recht auf ein Gutachten und darf sich auf das Gutachten verlassen. Die Versicherung darf dann in Folge den Gutachter in Regress nehmen.

Kürzen tun sie aber immer beim Geschädigten weil der sich in den meisten Fällen nicht oder kaum wehrt. Erschreckend wie viele das auch noch für gerechtfertigt halten.

Hallo

erstmal vielen Dank für die vielen Ratschläge.

mit der Versicherung gesprochen warum Nachbesichtigung mit der Reperatur wurde schon begonnen.

Dann hätte es sich eh erledigt weiteres über ihren Anwalt.

Bin gespannt wie es jetzt weitergeht

Nur weil ich schon vierzig Jahre motorisiert bin, ist das kein Post auf die gute alte Zeit. Meinen letzten Crash hatte ich vor vier Jahren, im Verhältnis wohl noch aktuell. Da liegst Du wohl etwas daneben.

Ebenso daneben liegst Du mit Deiner weiteren Ausführung. Allein schon der Anfang "Man braucht doch hier nur zu lesen" signalisiert mir, dass Du selbst wohl (glücklicherweise) noch nicht betroffen warst und nur das nachschwätzt, was andere sagen oder schreiben.

In diesem Forum werden viele Meinungen ausgetauscht, viele argumentieren aber wie Du: das habe ich hier gelesen, das hat mir der Bruder eines Schwagers erzählt usw. Die wenigen, die sich wirklich auskennen, halten sich aber recht bedeckt. Logisch: die "Besserwisser" müssen mit einem shitstorm rechnen.

Ungerechtfertigt und nicht nachgewiesen ist das ständige stänkern gegen die gegnerische Versicherung. Natürlich will die nur bezahlen, was an Schaden tatsächlich entstanden ist. Du zahlst ja beim Rewe auch nicht mehr, als Dein Einkauf tatsächlich kostet. Und warum soll nach einer Delle in der Stoßstange das halbe Auto neu lackiert werden? Würdest Du auch nicht zahlen wollen, oder? Aber dann droht Dir der Gegner bereits mit dem Anwalt...

Völlig wurscht, auf welcher Seite der Gutachter steht. Der erstellt sein Gutachten zum einen computerstützt und zum andern mit Verstand. Kleine Abweichungen wird es immer geben, den ein geringer Teil bleibt -wie beim Tüv- subjektiv oder hat mit den örtlichen Gegebenheiten zu tun. Die Kosten für das berühmte Gegengutachten liegen dann höher als der Unterschied in der Bewertung. Und zu wessen Lasten geht das dann? Siehste.

Sollte dem Gutachter tatsächlich eine Fehleinschätzung unterlaufen sein, meldet sich automatisch die Werkstatt und es wird nachbegutachtet. Einen Nachteil hast Du selbst keinen. Also was soll´s? Du bekommst Dien Auto in jedem Fall fachmännisch gerichtet.

Warum wehrst Du Dich gegen eine Nachbesichtigung der Versicherung? Wenn Du nicht getrickst oder gemogelt hast, können die doch gucken, so viel sie wollen. Und warum soll das immer mit Kürzungen vonstatten gehen?

Das gehört für mich ebenso zum Hörensagen.

Vielleicht bin ich etwas gelassener, weil bei mit immer alles glatt gelaufen ist. Vielleicht ist aber auch alles immer glatt gelaufen, weil ich immer gelassen bin?

 

 

 

Und das eine Versicherung nur das zahlen will, was sie muss, ist doch völlig legitim. Oder zahlst Du beim Rewe freiwillig einfach etwas mehr?

Der Unterschied in der Wahrnehmung hat sicherlich auch etwas damit zu tun, ob da ein beruflicher Bezug gegeben ist oder eben nicht. Der gewöhnliche VT hat höchst selten bis nie einen Schadensfall. Wer täglich damit befasst ist, hat da tendenziell den größeren Überblick. Sich da aus der jeweils individuellen Einzelperspektive die "Wahrheit" pachten zu wollen, ist eher kein brauchbarer Ansatz. Man kann unterschiedliche Standpunkte und Erfahrungsberichte dennoch ohne den Anspruch auf Allgemeingültigkeit respektieren.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Oktober 2016 um 16:38:17 Uhr:

Ungerechtfertigt und nicht nachgewiesen ist das ständige stänkern gegen die gegnerische Versicherung. Natürlich will die nur bezahlen, was an Schaden tatsächlich entstanden ist.

Völlig wurscht, auf welcher Seite der Gutachter steht.

Nachgewiesen ist für mich meine bisher knapp 10 Jahre Berufserfahrung in dem Geschäft. Leider wird es von Jahr zu Jahr schlimmer mit den ungerechtfertigten Kürzungen.

Und es ist alles andere als Wurscht auf welcher Seite der Gutachter steht. Es ist nämlich ein ganz anderer Auftrag für den Gutachter. Vom Geschädigten lautet der Auftrag "Mach mir Haftpflichtgutachten", beauftragt eine Versicherung "Mach mir Gutachten nach unseren Vorgaben". Die Versicherung will mit "wir wollen gucken" nichts weiter als Geld sparen. Wenn es triftige Gründe gibt, z.B. strittig ist ob der ganze Schaden vom aktuellen Unfall ist oder begründete Zweifel am Gutachten bestehen kann die Versicherung nachbesichtigen, sonst besser nicht. Und wenn nachbesichtigt wird sollte man tunlichst den eigenen Gutachter oder zumindest die Werkstatt dabei haben.

Woher soll denn der Laie wissen wenn der Verischerungsgutachter sagt "das geht viel billiger" ob das billiger auch wirklich sach- und fachgerecht ist oder nur danach geht "sieht man hinterher nichts von". Genau dafür gibt es doch das Recht auf den eigenen Gutachter und Anwalt dass man sich zur Chancengleichheit Fachleute zu Rate ziehen darf. Auf der Gegenseite sitzen Fachleute die perfekt trainiert sind dem Geschädigten sonstwas zu erzählen und wie man gut die Schadensumme kürzt.

Spätestens wenn was kommt von "nach §blablabla oder Gericht XYZ hat gesagt das steht ihnen nicht zu" weiß doch kein Laie mehr ob das stimmt oder nicht. Klingt aber gut und schüchtert ein.

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