Versicherung Unfallgegner drückt Wertminderung

Hallo zusammen,

mein Senior hatte einen Unfall. Im Stau ist Ihm auf seinenen stehenden T5 ein PKW aufgefahren.
Schadenshöhe ~5000€.

Der T5 ist Bj 2014 und hat 14TKM - Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten ~53000€. Der Gutachter (selbst beauftragt) hat eine Wertminderung von 1700€ angesetzt. Die gegerische Versicherung ist mit der Schadenshöhe einverstanden, sieht die Wertminderung aber nur bei 600€. Kann die Versicherung das einfach bestimmen?

Ich habe meinem Vater jetzt erst ein mal geraten den Gutachter anzurufen und Ihm mitzuteilen, dass die VS keine 1700€ sieht sondern 600€ und was er hierzu meinen würde.

Wie seht Ihr das? Muss die gegnerische VS die Wertminderung bezahlen?

Mein Vater möchte keinen RA beauftragen.

sl
Letar

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Oktober 2015 um 16:53:03 Uhr:


Und warum sollte ein Richter, der halbwegs bei Verstand ist, der völlig willkürlichen Behauptung eines unqualifizierten Sachbearbeiters auch nur Beachtung schenken und die fachliche Ermittlung in einem Beweissicherungsgutachten in Zweifel ziehen?

Weil er es kann und machen wird - und weil ein Richter auch über den Umstand informiert ist, dass auf diesem Gebiet auch Scharlatane unterwegs sind, die sich als Kfz-Sachverständige bezeichnen.

Aber auch die Meinung des qualifiziertesten Sachverständigen ist letztlich nur Parteivortrag und wenn der vom Richter beauftragte Sachverständige eine dritte Meinung hat, die unterhalb der Forderung bleibt, trägt der Kläger auch ein Kostenrisiko.

Wer hier einem TE bei MT was anderes verkaufen will, tut es letztlich nur, weil ihn die Anonymität des Internet schützt und er sich nicht rechtfertigen muss.

@TE
Nochmals, lass den Sachverständigen die von ihm festgesetzte Höhe der Wertminderung begründen. Wer etwas haben will, muss es auch beweisen. Nur eine Zahl im Gutachten reicht nicht aus. Auch diese muss begründet werden können.

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Lustig, auf welche Basis widerspricht die Versicherung den Ausführungen des Sachverständigen.

Ich würde der Versicherung mitteilen, dass dies nicht akzeptiert wird, das sachverständlich festgestellt wurde, dass die Wertminderung entstanden ist und Du Dich genötigt fühlst ein Rechtsbeistand zu konsultieren, wenn sie die Wertminderung der Höhe nach nicht bezahlen.

Der Rechtsanwalt ist durch die Haftpflichtversicherung zu bezahlen.

Gruß

Nur weil ein SV etwas in sein Gutachten schreibt, muss es nicht zwangsläufig richtig sein. Hier kann das ohne genaue Kenntnisse ohnehin keiner besser wissen. Am Rande sei aber angemerkt, dass sich T5 z. Zt. eher wie geschnitten Brot verkaufen und sich Unfallschäden entsprechend geringer negativ auswirken. Der SV sollte schon nähere Ausführungen zu seinen Feststellungen machen. Nur eine Zahl ins Gutachten zu schreiben, reicht nicht.

Zitat:

Kann die Versicherung das einfach bestimmen?

nein, natürlich nicht. Das ist die Aufgabe eures unabhängigen Sachverständigen

Zitat:

Ich habe meinem Vater jetzt erst ein mal geraten den Gutachter anzurufen und Ihm mitzuteilen, dass die VS keine 1700€ sieht sondern 600€ und was er hierzu meinen würde.

korrekt, das ist der erste Schritt und dann solltet ihr seinem Rat folgen

Zitat:

Wie seht Ihr das? Muss die gegnerische VS die Wertminderung bezahlen?

Die gegnerrische Versicherung muss die eingetretene merkantile Wertminderung zahlen. Wie hoch diese ist läßt sich ohne das Auto und den Schaden mit dazugehörigem Reparaturweg gesehen zu haben nicht sagen. Um die Wertminderung zu ermitteln reicht es keineswegs aus nur Zahlen in irgend eine Formel einzugeben, zur Ermittlung ist schon ausreichend Sachverstand gefragt!

Zitat:

Mein Vater möchte keinen RA beauftragen.

Wenn er selber kein Jurist im Fachbereich des Verkehrsrechts ist, sollte er sich darüber aber noch einmal Gedanken machen. Sinn und Zweck eines Rechtsanwaltes ist es auch die "Waffengleichheit" herzustellen.

Bestimmen kann die Versicherung vieles. Ist nur die Frage, ob sie damit auch durchkommt.
Ohne RA werden ihr wohl nicht viel weiterkommen, falls die Versicherung sich stur stellt.
Ich kenne das nur zu gut, dass Gutachten einfach ignoriert werden und der Sachbearbeiter sich das Ganze zu Gunsten seiner Versicherung schönrechnet. Beim kleinsten Aufmucken gehe ich zum RA.
Warum wohlt ihr nicht zum RA, kostet deinen Vater doch keinen Cent?

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Hallo ins Forum,

dies ist ein beliebtes Thema bei den Haftpflicht-VS. Ich hab's auch grade durch. Unfallschaden ~ 3.500 (mit Lackierung Motorhaube/Fahrertür) bei einer damals nicht einmal ein Jahr alten E-Klasse. Der Gutachter hat 500 EUR Wertminderung angesetzt, die die Versicherung nicht bezahlen wollte, da bei bloßen Nachlackierungen a) keine Offenbarungspflicht besteht (warum wurde nicht gesagt) und b) daher keine Wertminderung entstehen kann.

Nachdem auch ein RA nix gebracht hat, ging das Ganze vor Gericht. Nach einem Gerichtsgutachten (kostete mal eben > 1.000 EUR) wurde die Versicherung rund 2 Jahre nach dem Unfall zur Zahlung verurteilt, die gottlob auch die Kosten tragen muss.

Von daher gibt's aus meiner Sicht nur zwei Varianten: Entweder die Kürzung akzeptieren oder um sein Recht (mit allem Risiko) kämpfen.

Viele Grüße

Peter

oki, danke euch. ich gebe das so weiter.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 15. Oktober 2015 um 20:11:51 Uhr:


Warum wohlt ihr nicht zum RA, kostet deinen Vater doch keinen Cent?

Wie kommst du darauf? Die Kosten werden Anteilig zur zugesprochenen Schuld berechnet.

Der Streitwert sind hier lediglich 1100,-€, sollte sich das Gericht den Wertverlust auf 900,-€ festlegen, hat man zu 80% gewonnen und ist mit 20% der Verfahrenskosten (eigener + gegnerischer Anwalt dabei).

Ohne Rechtsschutzversicherung entsteht hier schon ein Kostenrisiko.

Gruß Metalhead

Metalhead das atimmt nicht, als Geschädigter bei einem unverschuldeten (!) Unfall hat die gegnerische Haftpflicht auch den Rechtsanwalt komplett zu zahlen.

MfG Michi

Zitat:

@kine050683 schrieb am 16. Oktober 2015 um 14:39:53 Uhr:


Metalhead das atimmt nicht, als Geschädigter bei einem unverschuldeten (!) Unfall hat die gegnerische Haftpflicht auch den Rechtsanwalt komplett zu zahlen.

MfG Michi

Auch wenn der TE den Prozess ganz oder zum Teil verliert. 😕

Neueste Forschungen?

Zitat:

Auch wenn der TE den Prozess ganz oder zum Teil verliert. 😕
Neueste Forschungen?

Alte Forschungen sagen:

Wenn mir im Stauende jemand in mein stehendes Auto ins Heck fährt, dürfte die Schuldfrage wohl zu 99,999% geklärt sein.

Ähnlich minimal ist wohl das Risiko auf Kosten hängen zu bleiben. Somit würde ich keine Sekunde warten und einen Anwalt aufsuchen.

Zitat:

@kine050683 schrieb am 16. Oktober 2015 um 14:39:53 Uhr:


Metalhead das atimmt nicht, als Geschädigter bei einem unverschuldeten (!) Unfall hat die gegnerische Haftpflicht auch den Rechtsanwalt komplett zu zahlen.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 16. Oktober 2015 um 15:54:27 Uhr:


Wenn mir im Stauende jemand in mein stehendes Auto ins Heck fährt, dürfte die Schuldfrage wohl zu 99,999% geklärt sein.

Hier wird aber nicht die Schuldfrage am Unfall verhandelt, sondern die Höhe der Wertminderung.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2015 um 16:02:15 Uhr:



Hier wird aber nicht die Schuldfrage am Unfall verhandelt, sondern die Höhe der Wertminderung.

Gruß Metalhead

Nein, wenn es zur Klage kommt, wird über willkürlich gekürzten Schadensersatz verhandelt.

Und warum sollte ein Richter, der halbwegs bei Verstand ist, der völlig willkürlichen Behauptung eines unqualifizierten Sachbearbeiters auch nur Beachtung schenken und die fachliche Ermittlung in einem Beweissicherungsgutachten in Zweifel ziehen?

Zitat:

Hier wird aber nicht die Schuldfrage am Unfall verhandelt, sondern die Höhe der Wertminderung.

Ich will hier nicht die Schuldfrage verhandeln oder klären, sondern den TE darauf hinweisen, dass aufgrund seine Schilderung des Unfallherganges das Risiko auf RA-Kosten sitzen zu bleiben gegen null tendiert. Somit würde auch ohne Rechtsschutzversicherung so gut wie kein Kostenrisiko entstehen.

Deshalb meine Frage: Warum wird kein RA eingeschaltet?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Oktober 2015 um 16:53:03 Uhr:



Nein, wenn es zur Klage kommt, wird über willkürlich gekürzten Schadensersatz verhandelt.
Und warum sollte ein Richter, der halbwegs bei Verstand ist, der völlig willkürlichen Behauptung eines unqualifizierten Sachbearbeiters auch nur Beachtung schenken und die fachliche Ermittlung in einem Beweissicherungsgutachten in Zweifel ziehen?

Wie kommt man hier zur Annahme, dass willkürlich gehandelt wurde/ dass der SB unqualifiziert ist?

Welche Beweise soll das Beweissicherungsgutachten sichern?

Warum ist die Bewertung des SV zutreffend und die der Versicherung unzutreffend?
Kann es nicht auch andersherum sein:
Meinung der Versicherung ist zutreffend und Meinung des Gutachters unzutreffend?

O.

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