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Versicherung

Fiat Panda 319
Themenstarteram 19. Juli 2012 um 7:12

Hallo Pandas,

 

heute morgen um Fünf ruft mich meine Freundin an,sie konnte nicht Schlafen und hat nochmal die Versicherzngs Papiere angesehen.

Und Fragte mich ob das richtig ist,sie hat den neuen Panda ,Vollkasko mit 300€ SB abgeschlossen,soweit OK,

aber der Vers.Fuzzi sagte ihr,das sie

keine TK SB braucht,also ohne Teilkasko Selbstbeteidigung,weil das alles über die Vollkasko geregelt wird.

Also nur:

VK 300SB/TK ohne SB.

Hab ich grad ne Alzheimer Schleife,oder ist das richtig so?

 

 

Gruß

Anette und Freundin

Aus Hamburg

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14 Antworten

Wer eine Vollkasko hat braucht keine Teilkasko. Die Vollkasko tritt im großen auch ganzen für Schäden die man aus eigenen Verschulden verusacht, so lange nicht Grobfahrlässig.

 

Die Teilkasko tritt nur für Schäden ein, die andere einem Zuführen wie Diebstahl ect.

 

italo

Ähm nein, die Vollkasko deckt nicht das gleiche ab wie die TK. Aber wenn du VK hast ist immer TK mit dabei. TK ist z.b. für Steinschlag wo du halt nur deine SB zahlst. Bei TK ohne SB brauchst du dann halt nichts dazu zahlen wenn ein Schaden eintritt. Wenn du den Steinschlag über VK abrechnen würdest, steigst du mit deinen Prozenten in der Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von BenB

Ähm nein, die Vollkasko deckt nicht das gleiche ab wie die TK. Aber wenn du VK hast ist immer TK mit dabei. TK ist z.b. für Steinschlag wo du halt nur deine SB zahlst.

Das eine TK für Steinschlag bezahlt, halte ich für ein Gerücht.

 

Die TK übernimmt nur Schäden durch Einbruchdiebstahl (nur für am KFZ fest installierte Teile), Sturm, Überschwemmung, Glasbruch, Feuer, Wildschaden (im Premiumtarif auch Nutztiere), Marderbiß und Hagelschäden.

Bei Teilkaskoschäden erfolgt keine Höherstufung der Kasko.

 

Eine VK übernimmt alle anderen Schäden, die von Außen einwirken. Eine VK beinhaltet immer eine TK.

Bei Schäden der VK erfolgt immer eine Hochstufung.

 

Die TK ist schon wichtig und zahlt auch steinschlag!

eine TK Selbstbeteiligung ist daher wichtig, kann natürlich sein das es 300/300€ ist, wobei gerade wegen Glasbruch etc. 150 oder gar keine am besten wäre!

Scheinbar sieht entweder der Vertretter oder deine Freundin nicht ganz durch, solltest unbedingt nachfragen!

Wer eine Vollkasko hat braucht keine Teilkasko. Der Versicherungsschutz einer Vollkasko umfässt auch die die Teilkasko. Wenn das Fahrzeug älter ist geht man von Vollkasko auf Teilkasko über.

 

Ein Vollkasko wird nur dann höher gestufft, wenn man selber der Verursacher ist. Z.B. ich fahre jemanden in den Wagen. Die Haftflichtversicherung zahlt die Schaden am Unfallgegner, die Vollkasko auch den Schaden an meinem Wagen. Da ich Unfallverursacher bin, werde ich höher eingestuft. Bei Diebstählen ect, wo ich nicht Verusacher bin wird die Einstufung nicht berührt.

 

Eine Vollkasko ist eine Wertersatzsicherung für den Wagen bei eigenen nicht grobfarlässigen Fehler. Wobei man je nach Tarif man sich ausrechnen muss, ist es Preiswerter den Schaden selber zu tragen oder über Jahre einen höheren Trarif zu zahlen.

 

italo

DIe VK beinhaltet eine TK meiner Meinung und schließt sie nicht aus, hatten gerade schweres Unwetter und bei allen Fahrzeugen greift die TK auch bei Vk Versicherten und da ist es dann schon sinnig eine SB Regelung für die TK zu haben!

am 19. Juli 2012 um 12:14

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Das eine TK für Steinschlag bezahlt, halte ich für ein Gerücht.

BenB meint sicher eine Beschädigung der Scheibe, verursacht durch Steinschlag oder was auch immer. Das ist Glasbruch und natürlich durch TK abgedeckt. Been there, done that, multiple times.

Achso, ich meinte den Steinschlag am Grill oder Motorhaube.

 

Nein Scheibensteinschlag!

Moin,

Ich schätze hier liegt ein zentrales Verständnisproblem vor.

Ich kann eine Teilkasko abschließen ohne eine Vollkaskoversicherung abschließen zu müssen. Schließe ich eine Vollkaskoversicherung ab, beinhaltet diese im Regelfall die Leistungen der Teilkasko (vernünftig!). Bei einem Schadensfall entscheidet sich aufgrund der Art des Schadens, welcher Teil der abgeschlossenen Versicherung in Leistung tritt. Handelt es sich um Glasbruch, im Rahmen der Teilkasko, dann reguliert diese den Schaden und der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkasko verändert sich nicht. Da die Versicheurng integriert ist - muss man auch eine Selbstbeteiligung festlegen, da ein Teilkaskoschaden entsprechend reguliert wird. Interessant wird die Sache bei Fahrzeugen mit hoher TK Stufe und niedriger VK Stufe bei gleichzeitig hohem Schadensfreiheitsrabtt - denn die TK als Einzelversicherung profitiert nicht von einem niedrigen Schadensfreiheitsrabatt, in Kombination mit der VK jedoch - unterliegt sie dem Schadensfreiheitsrabatt, wodurch die Sache bei besseren Leistungen billiger werden. Dies ist dann ein sogenannter Organikbruch.

Achtung! Besonders günstige VK Angebote können die TK tatsächlich ausschließen - das ist aber von Nachteil für den Versicherten, da dann z.B. Sturmschäden, Wildunfälle NICHT versichert sind. Grund: An diesen Schäden ist der Halter nicht unmittelbar Schuld! Welche Leistungen von beiden Versicherungstypen abgedeckt werden ist seit 2003 übrigens nicht mehr gesetzlich geregelt, sondern unter Voraussetzung einer Tarifabnahme der Aufsichtsbehöden, sehr flexibel. Daher LEistungen genau lesen und nicht nur auf die Euro achten ;)

Das heißt also - in deinem Fall werden nicht zwei Versicherungen abgeschlossen, sondern nur eine Versicherung. Für die Leistungen im Rahmen der Teilkasko wird die zweite Selbstbeteiligung festgelegt. Eure Kombination ist schon recht sinnvoll - aufgrund der niedrigen Kosten für einen Glasschaden (wahrscheinlichster Schaden im Rahmen eines TK Schadens).

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Achtung! Besonders günstige VK Angebote können die TK tatsächlich ausschließen

Sorry, dass ich Deinen Beitrag so radikal reduziert habe, aber gibt es tatsächlich Versicherer, die eine VK ohne TK-Leistungen anbietet.... Mich würde es nur interessieren, da ich seit nunmehr zwölf Jahren als Versicherungsmakler arbeite und diesen Versicherer ganz weit oben auf meine Liste setze und das nicht bei den bevorzugten Anbietern!

Themenstarteram 20. Juli 2012 um 6:28

Hallo Pandas,

erstmal Dankeschön für die Tipps,aber so richtig Blicken wir da immer noch nicht Durch.

Aber wie wir Lesen,sind die Männer damit,auch nicht ganz einer Meinung.

Also wir werden es wohl so machen:

Vollkasko mit 300€SB und

Teilkasko mit 150€ SB

Ganz einig sind wir uns aber auch immer noch nicht.

 

Gruß

Anette mit Freundin.

Aus Hamburg

du musst keine separate TK abschließen die ist in der Regel in der VK mit enthalten.

 

italo

am 20. Juli 2012 um 7:02

Hallo Anette (mit Freundin),

damit machst du nichts verkehrt. Diese Einstufung ist die gängigste. Habe ich auch.

VK mit 300€ SB, incl. TK mit 150€ SB (ist auch Standard-Angebot der KFZ-Versicherer)

Ja nach Versicherungsanbieter kannst du auch die SB ändern. Bei höherer SB ist der Beitrag etwas niedriger, entsprechen bei niedriger SB ist der Beitrag etwas höher.

Mfg

Andi

 

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