Versicherung reguliert nicht nach vorliegendem Gutachten, was kann ich hier machen?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eben zufälligerweise entdeckt, dass meine Versicherung mir für einen damaligen Unfall ( wurde fiktiv ausgezahlt) kein Abrechnungsschreiben erstellt hat. Geht man nach den netto Reparaturkosten fehlt mir eine größere Summe Geld, die mir die Versicherung einfach nicht ausgezahlt hat.
Der Unfall war in einer für mich sehr emotional schwierigen Zeit und ich war einfach froh, als das Geld dann auf meinem Konto war und ich mit dem Theater abschließen konnte.
Durch einen Bekannten Gutachter, habe ich gestern den Tipp bekommen, da damals nicht erhalten, mir das Auszahlungsschreiben zu diesem Unfall und der Auszahlung anfertigen zu lassen. Bei Sichtung der Summe, die damals auf meinem Konto einging und dem eigentlichen Gutachten habe ich entdeckt, dass eine Differenz von über 1500 € besteht.
Da ich vor langer, langer Zeit schon mal einen Wildschaden hatte, weiß ich, welche Posten dem Gutachten zu entnehmen sind.
Soll ich die Versicherung schriftlich anmahnen oder mich direkt an die BaFin wenden?
Bin gerade erschrocken wie korrupt Versicherungen sein können. Da vertraut man einfach so … war mir ne Lehre ??
26 Antworten
Was heißt eigentlich "damalig". Es gibt Verjährungsfristen ... Man kann zudem einfach mal höflich bitten statt mahnen.
Zitat:
@AriIraMB schrieb am 15. Januar 2024 um 14:37:42 Uhr:
Durch einen Bekannten Gutachter, habe ich gestern den Tipp bekommen, da damals nicht erhalten, mir das Auszahlungsschreiben zu diesem Unfall und der Auszahlung anfertigen zu lassen.Soll ich die Versicherung schriftlich anmahnen oder mich direkt an die BaFin wenden?
Du bist Dir nach Wochen des Reflektierens augenscheinlich schon sicher, dass die Versicherung Dir weniger bezahlt hat, als Dir nach vertraglicher Leistung zusteht. Darauf hat Dich ja Dein bekannter hingewiesen, nach dem dieser die 100 Seiten Vertragsbestimmungen durchgelesen hat.
Insofern kannst Du die Versicherung nun in Verzug setzen (Mahnen) und danach den Klageweg bestreiten.
Verlierst Du den Prozess allerdings, ist die Veranstaltung (Prozesskosten) dann Privatvergnügen.
Wenn Du vor dem Hintergrund des Kostenrisikos wie durch zauberhand doch nicht mehr so sicher sein solltest, hätte ich eine ganz verwegene Idee. Ist zugegebenermaßen ein bisschen exotisch, aber kannst Du mal probieren:
Ein (Versicherungs-) Vertrag hat ja immer zwei Parteien und das Wort Vertrag kommt ja angeblich von vertragen. Du könntest einfach mal Deinen Vertragspartner fragen, wie er auf die ausgezahlte Summe kommt, also wie hier auch schon angedeutet, dass Abrechungsschreiben inkl. etwaiger Erläuterung anfordern.
Das hätte dann auch den Charme, dass Du inhaltlich weißt welche Forderungsposition überhaupt streitig ist. Bisher reden wir ja nur über 1.500 EUR.
Viele Grüße und viel Erfolg.
@ArilraMB
Was sagst Du zu den Vorschlägen und Fragen?
Zitat:
@Pauliese schrieb am 17. Januar 2024 um 13:27:53 Uhr:
@ArilraMBWas sagst Du zu den Vorschlägen und Fragen?
Er heißt
@AriIraMB, und durch das gelb hinterlegte müßte er auch eine Mitteilung bekommen, daß er hier angesprochen wurde
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Er ist aber schon vergrätzt seit sein Threadtitel geändert wurde. Glaube nicht, dass der nochmals in diesem Fred aufschlägt.
Zitat:
Der Unfall war in einer für mich sehr emotional schwierigen Zeit und ich war einfach froh, als das Geld dann auf meinem Konto war und ich mit dem Theater abschließen konnte.
Eine emotional sehr schwierige Zeit habe ich jeden Morgen beim aufstehen...
Morgengrauen und so, ich weiß... 😁
Mittlerweile ist es leider Mode geworden, sich immer auf emotionale Probleme usw. herauszureden. Aber das darf nicht dazu verleiten, dass man das jedem als missbräuchliche Entschuldigung oder Ausrede unterstellt. Wie so oft leiden die wenigen, bei denen das ein ernstes Problem ist, unter der Modeerscheinung, dass sich viele das ganze als Ausreden zurechtlegen. Und die ach so woke Gesellschaft stützt das auch noch.
Dennoch wäre es schön, vom Fortgang der Sache zu erfahren.
Da kommt nichts mehr, da wette ich drauf.
Glaub auch nicht...
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Das ist schon ziemlich eindeutig, es sei denn, er ist nun im Urlaub.