Versicherung kündigt nach Vandalismusschaden
Hallo,
mein PKW wurde seit ca. 2 Jahren mehrfach nachts durch Vandalismus zerstört. Es wurden mehrfach Reifen zerstochen und Lack zerkratzt. Ich musste mehrfach meine Vollkaskoversicherung zwecks Schadenregulierung nutzen. Und ich hatte einen teuren Teilkaskoschaden aufgrund eines Steinschlags im Glasschiebedach.
Es liegt eine Person aus meinem Bekanntenkreis nahe, die aufgrund Streitigkeiten und einer gewissen Einstellung gegenüber Autofahrern für die Vandalismus-Schäden verantwortlich ist, aber leider gab es bis heute keinen handfesten Beweis, auch die Dashcam-Aufnahmen lieferten keinen verwertbaren Inhalt. Inzwischen steht das Auto nachts in einer abschließbaren Einzelgarage.
Nun erhielt ich heute ein Schreiben, dass mir meine KFZ-Versicherung zum Jahresende "aufgrund eines ungünstigen Schadenverlaufs" kündigt. Grundlage der Kündigung seien die in meinem Vertrag "zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen".
Ich war über Jahre bei der Versicherung versichert, hatte dort auch diverse andere Versicherungen (Hausrat, Wohngebäude etc.), war immer super zufrieden und bin gerade ziemlich enttäuscht von dem Versicherer.
Wie würdet ihr mit so einer Sache umgehen? Jetzt einfach eine neue Versicherung suchen wird wahrscheinlich schwierig, unter der Bedingung, dass mich meine jetzige Versicherung quasi rausgeschmissen hat...
Viele Grüße,
kielerbenz
23 Antworten
Such Dir eine neue Versicherung, könnte ja sogar günstiger sein, wie deine jetzige. Hast ja dazu noch 10 Monate Zeit, da wird sich schon was finden
Wird sicher nicht günstiger wenn einem die Versicherung kündigt, das finden andere meist auch nicht so toll, dass sie einen mit günstigen Tarifen locken
Solange man sich die neue Versicherung nicht über ein Vergleichsportal sucht, findet man trotz Kündigung durch die Versicherung, eine günstige Versicherung.
Es gibt noch die Möglichkeit, die Versicherung um die Rücknahme der Kündigung zu bitten mit gleichzeitiger Ankündigung, den Vertrag als Versicherungsnehmer selbst zu kündigen. Sollte der Versicherer nicht drauf eingehen, dann bleibt noch der Weg zum Versicherungsombudsmann.
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Das mit der Rücknahme wurde schon geschrieben.
Was soll der Ombudsmann machen? Die Versicherung macht doch nur von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch.
Ich hatte vor einigen Jahren eine RSV welche mir kündigte, da ich nicht (mehr) lukrativ genug war.
Ich konnte seinerzeit die Versicherung nicht umstimmen, dass ich hätte kündigen können.
Die Versicherungswirtschaft hält in diesem Punkt zusammen und der TE wird es teuer bezahlen müssen, wenn er beispielsweise nur noch eine Versicherung eines Automobilclubs e.V. finden kann, die ihn und sein Risiko auf sich nimmt.
Das heißt ja im Umkehrschluss, man sollte nach jedem Schaden schnellstmöglich wechseln
Spätestens nach dem zweiten Schaden innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes würde ich das in Erwägung ziehen.