Versicherung kündigen

Kfz-Halter: Person A
Ver.nehmer: Person B

Kann Person B die Versicherung sofort kündigen, ohne dass die Person A das Auto abmelden muss? Person A soll auch die Vers. übernehmen das das Auto über sich versichern.
Person B braucht die Versicherung für einiges Auto in Zukunft.

Beste Antwort im Thema

irgendwie war die antwort schon da.
die bedingungen stehen ja auch in deinem vertrag.
kuendigungsfristen sind einzuhalten und ohne halterwechsel/verkauf/stilllegung, geht eine "sofortige" kuendigung wohl eher nicht.

mit 2x halterwechsel ( auf dich und wieder zureuck) ginge es natuerlich.
kostet und kommt sich im verkauf sicher auch nicht gut

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der Versicherungsnehmer kann jederzeit die Versicherung kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfristen zum Vertragsende, also in der Regel zum 01.01.
Der Fahrzeughalter muß sich dann rechtzeitig um eine neue Versicherung kümmern, die dann auch zum Ablauf eine neue eVB bei der Zulassungsstelle hinterlegt.

Wenn der Fahrzeughalter die bestehende Versicherung übernehmen soll, muß man schauen, ob dafür die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. Dauer des Führerschein-Besitz.

Das Auto braucht dafür nicht extra abgemeldet zu werden.

Danke, aber das war nicht die Antwort auf meine Frage 🙂
Kann ich sofort kündigen, zum 01.01. geht ja sowie so?

irgendwie war die antwort schon da.
die bedingungen stehen ja auch in deinem vertrag.
kuendigungsfristen sind einzuhalten und ohne halterwechsel/verkauf/stilllegung, geht eine "sofortige" kuendigung wohl eher nicht.

mit 2x halterwechsel ( auf dich und wieder zureuck) ginge es natuerlich.
kostet und kommt sich im verkauf sicher auch nicht gut

....wie Harry gesagt hat, kannst Du ohne Halterwechsel nicht kündigen!

Du kannst aber mit Deinem Vermittler sprechen, ob der eine Vertragsfreigabe erwirken kann und der jetzige Halter in den Vertrag einsteigen kann. Hat bei uns bisher immer geklappt und mehr als nein sagen können sie nicht!

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Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Kfz-Halter: Person A
Ver.nehmer: Person B

Kann Person B die Versicherung sofort kündigen, ohne dass die Person A das Auto abmelden muss? Person A soll auch die Vers. übernehmen das das Auto über sich versichern.
Person B braucht die Versicherung für einiges Auto in Zukunft.

In diesem Text gibt es einen Fehler!

Wenn Person A den Schadensfreiheitsrabatt von Person B übernehmen soll - ist er weg.
Dann kann Person B den SFR nicht für ein eigenes Auto verwenden und muss wieder von vorne anfangen!

Gruß!

au weia, einfach mal einen rat aus der praxis...

vn versichert den neuen wagen wieder auf sich und hat somit 2 wagen versichert.
dann macht ihr bei eurer versicherung einen rabatttausch, der erste wagen bekommt dann den zweitwagenrabatt und der neue "eigentliche" wagen des vn bekommt die rabatte des altvertrages.

also macht ihr nichts anders als einen erstwagentausch. somit bekommt der halter des wagen a auch noch sf2 und nicht sf0 wenn er bisher noch keine rabatte hatte....

Mal eine kurze Frage zum Kündigen (da Versicherungswechsel):

WO muss gekündigt werden?

Wir sind derzeit bei der Mecklenburgischen versichert.. haben den Vertrag jedoch damals über eine "Agentur" die zur Mecklenburgischen gehört (und welche auch wiederum einer Landesdirektion unterliegt) abgeschlossen.. Diese stehen auch als Ansprechpartner auf unserem Vertrag oben rechts sowie auf unserer Versichertenkarte..

Mit dieser "Agentur" waren wir stets sehr unzufrieden, da eigentlich nur Fehler passiert sind, man als Kunde teilweise mehr Ahnung hatte wie der Vertreter (und für mich ist die Materie eigentlich noch komplettes Neuland) usw.. Daher bereitet es mir etwas Sorge, hier kündigen zu müssen, da ich etwas Angst hätte, dass meine Kündigung am Ende nicht mehr rechtzeitig an die Mecklenburgische weitergeleitet wird..

Daher meine Frage: Kann ich meine Kündigung einfach direkt an die Mecklenburgische (Mecklenburgische Versicherungsgruppe, Berckhusenstr. 146, 30625 Hannover) per Einschreiben mit Rückschein senden?

In unseren Vertragsunterlagen laß ich nur etwas über die Kündigungsfristen, also bis wann die Kündigung zugegangen sein muss sowie dass dies schriftlich erfolgen muss.. eine Adresse war jedoch nicht angegeben..

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen!

Vielen Dank im Voraus!

Moin,

zu Deiner Frage, ja am besten direkt per Einschreiben nach Hannover schicken, damit die Frist 30.11. eingehalten wird.

Also ich hab schon seit Jahren keine Kfz-Versicherung mehr per Einschreiben gekündigt. Immer per Fax und es gab nie Probleme. Ich achte nur darauf, dass ich immer den Faxbericht habe und alles gut lesbar mit schwarzem Stift geschrieben ist und die Unterschrift sollte man nicht vergessen. Es sind einige Duzend Kündigungen jedes Jahr, die ich so verschicke.

Danke für die Antwort! 🙂
Habe jetzt einfach mal mein Kündigungsschreiben sowohl nach Hannover, wie auch an die "Agentur" geschickt.. Nach Hannover per normalem Brief, zur "Agentur" per Einschreiben mit Rückschein (wurde heute auch zugestellt). Sicher ist sicher!

Nochmals eine weitere Frage:

Muss ich bis zum 30.11. die neue Versicherung abgeschlossen haben oder reicht das, wenn ich mir damit noch bis (Mitte) Dezember Zeit lasse?

Grund: Evt. kommt noch ein Gegenangebot von der gekündigten Versicherung UND beim Abschluss einer neuen Versicherung muss man den aktuellen KM-Stand (aufgerundet) angeben, welcher sich im Dezember jedoch definitiv nochmals ändern wird.. (Laut Anfrage an die Versicherung wird dieser im Januar nämlich nicht erneut nachgefragt).

Für mich ist dies der 1. Versicherungswechsel, daher die vielleicht etwas doofe Frage.. im TV/Internet hört man ja blos ständig "bis zum 30.11. WECHSELN".

Vielen Dank im Voraus! 🙂

der 30.11. ists, weil viele (nicht alle!) das versicherungsjahr = kalenderjahr haben und eine kuendigung einen monat vor ablauf noetig ist.
deine neue evb muss zum 1.1.2012 (bzw ab wegfall der alten VS) bei der zulassungstelle hinterlegt sein.

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