Versicherung ignoriert die Fallregulierung in Haftpflichtfall ,Schaden 30.000€
Hallo zusammen, ich hatte ein Auffahrunfall. Mir ist jemand ins Heck gefahren.
Schaden laut Gutachten knapp 30.000 Euro, Zeitwert meines Autos 40000 Euro.
Gegnerische Versicherung wurde dann vom Anwalt mehrfach angeschrieben mit einer Frist zur Schadensregulierung. Diese Frist ist nun abgelaufen und die Versicherung, wie sollte es auch anders sein, hat sich nicht gerührt.
Klage eingereicht vor einer Woche.
Meine Frage , wie ticken Versicherungen in so einer Vorgehensweise?Was gewinnen Sie dann wenn die Regulierung einfach so ignorieren?
21 Antworten
Ich kann dir das alles nicht beantworten - wie auch, ohne die Korrespondenz und den Vorgang zu kennen. Und selbst wenn: Ich habe einen anständigen Beruf und bin kein Anwalt. (😛 😉 )
Dein Anwalt sollte dir aämtliche Fragen beantworten können, u.a. dafür ist er da. Gerade was Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug angeht. Das Honorar sollte bei der Schadenshöhe für eine vernünftige Beratung ausreichen.
Was das Gutachten angeht: Nein, muss sie nicht. Ist die Schadenshöhe strittig würde im Prozess vom Gericht ein Gutachter bestellt.
Vielleicht auch erstmal abwarten, vllt. wird ja nach Einreichung der Klage gezahlt wie BP schreibt.
Gab es am Auto evtl. Vorschäden, bist du der erste Besitzer ?
Zitat:
@wabidoc schrieb am 27. Oktober 2024 um 00:00:25 Uhr:
Diese Frist ist nun abgelaufen und die Versicherung, wie sollte es auch anders sein, hat sich nicht gerührt.
Kam schon überhaupt eine Reaktion von der Versicherung und falls nein, wie hat der Anwalt die Versicherung denn angeschrieben?
Manchmal hilft es auch, wenn der Anwalt mal bei der Versicherung anruf und fragt, ob die Schreiben, die er über seine tollen digitalen Dienstleiser verschickt hat auch angekommen sind.
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Er kann über e-Versicherng in die Versicherngsakte direkt hineinschreiben und der Server generiert auch die kompletten Übermittlngsberichte.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Oktober 2024 um 00:32:26 Uhr:
Er kann über e-Versicherng in die Versicherngsakte direkt hineinschreiben und der Server generiert auch die kompletten Übermittlngsberichte.
In die Versicherungsakte schreibt da keiner direkt rein und nicht nicht jede Versicherung ist per Datensatz angebunden.
Und dann geht eine E-Mail raus, die weder das Aktenzeichen der Kanzlei, noch das Aktenzeichen der Versicherung im Betreff hat, sondern lediglich die Vorgangsnummer des Dienstleister.
Zitat:
@wabidoc schrieb am 27. Oktober 2024 um 22:07:42 Uhr:
Bin 3. , bei mir ein klein Vorschaden auch Haftpflichtschaden
Dann besteh zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass das Fahrzeug einen Eintrag im HIS hat und euch die Versicherung auflaufen lässt.
In Erwägung ziehen sollte man das jedenfalls sofern man nicht ganz genau weiß dass es keine unreparierten oder fiktiv abgerechneten Vorschäden gab. Auch in der Zeit vor dem eigenen Besitz.