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Versicherung erteilt Freigabe und möchte nun Fotos haben...

Themenstarteram 20. April 2015 um 13:57

Hallo,

wir hatten einen kleinen Parkrempler - eine unachtsame Person hat unseren Wagen beim ausparken beschädigt.

Wir haben in der Werkstatt erstmal einen Kostenvoranschlag machen lassen: 700 €!

Diesen haben wir bei der gegnerischen Versicherung mit der Bitte um Freigabe abgegeben. Nun erhielten wir Post von der Versicherung:

- Wir können den Schaden in der Werkstatt reparieren lassen

- Wir sollen die Rechnung und Fotos einreichen

Was mich etwas irritiert...warum sollen Fotos erst nach der Reparatur eingereicht werden? Nicht das die Versicherung im Nachhinein noch Abzüge oder sonstwas mindern will.

Außerdem überlegen wir, uns die Nettosumme evtl. auszahlen zu lassen.

Wir hatten so einen Fall noch nicht, daher frage ich hier lieber vorher nach ;)

Danke!

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24 Antworten
am 20. April 2015 um 15:37

Wenn du fiktiv abrechnest wird die Versicherung sicherlich anfangen zu kürzen, deshalb wollen sie einen Reparaturnachweis sehen.

Themenstarteram 20. April 2015 um 17:00

Wir sind aber noch nicht sicher, ob wir überhaupt reparieren lassen wollen oder fiktiv abrechnen.

Was darf die Versicherung denn kürzen?

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 20. April 2015 um 15:57:19 Uhr:

 

- Wir können den Schaden in der Werkstatt reparieren lassen

- Wir sollen die Rechnung und Fotos einreichen

Was mich etwas irritiert...warum sollen Fotos erst nach der Reparatur eingereicht werden?

Die Versicherung will zusätzlich zur Rechnung Fotos von dem Schaden und nicht Fotos nach der Reparatur.

Themenstarteram 20. April 2015 um 17:31

Zitat:

@J_Novi schrieb am 20. April 2015 um 19:03:33 Uhr:

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 20. April 2015 um 15:57:19 Uhr:

 

- Wir können den Schaden in der Werkstatt reparieren lassen

- Wir sollen die Rechnung und Fotos einreichen

Was mich etwas irritiert...warum sollen Fotos erst nach der Reparatur eingereicht werden?

Die Versicherung will zusätzlich zur Rechnung Fotos von dem Schaden und nicht Fotos nach der Reparatur.

Nein! In dem Brief steht explizit 'nach' Reparatur!

Vermutlich den Nachweis, dass repariert wurde.

am 20. April 2015 um 21:11

hallo,

eigentlcih ganz einfach.

1.) Entweder reparieren lassen; fotos und rechnung einreichen.

2.) netto abrechnen, dann ist aber ggf. Kürzung der Stundenverechnungssätze zu rechnen.

Wenn der KVA von einer VW-Werkstatt (Dein Avatar) gemacht wurde würde ich bei einer fiktiven Abrechnung mit einer Kürzung von mindestens:

700

- 111 MwSt.

- 100 Kürzung Stundenverechnungssätze

ca. 500€ ausgehen.

Frag doch einfach mal nach, was sie netto auszahlen würde und was bei Reparatur.

Dann musst Du halt überlegen, was Du möchtest.

Du bekommst erstmal Netto ausgezahlt und wenn alles wieder I.O ist reichst du Bilder ein und dann steht dir die Mehrwertssteuer auch noch zu! Vor 3jahren war dies bei meiner Frau auch so wobei da allerdings ein Gutachter da war und dann hab ich ihn zur Nachbegutachtung nochmal kommen lassen und Kohle gabs nur durch Druck übern Anwalt!

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 21. April 2015 um 11:53:34 Uhr:

Du bekommst erstmal Netto ausgezahlt und wenn alles wieder I.O ist reichst du Bilder ein und dann steht dir die Mehrwertssteuer auch noch zu!

Aber nur wenn diese auch wirklich angefallen ist. Wenn man ohne Rechnung reparieren lässt oder es selbst macht, bekommt man keine MwSt.

Doch bekommt man! Habe damals den Seat meiner Frau alleine fertig gemacht und den Gutachter nochmal kommen lassen und dieser hat ein Nachgutachten gemacht wo zusehen war das des Fahrzeug instand gesetzt war! Wie es ausschaut wenn kein Gutachter mit dabei ist weiß ich nicht!

am 21. April 2015 um 15:38

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 21. April 2015 um 14:54:24 Uhr:

Doch bekommt man! Habe damals den Seat meiner Frau alleine fertig gemacht und den Gutachter nochmal kommen lassen und dieser hat ein Nachgutachten gemacht wo zusehen war das des Fahrzeug instand gesetzt war! Wie es ausschaut wenn kein Gutachter mit dabei ist weiß ich nicht!

die wahrheit liegt in der "Mitte". Die MwSt. steuer wird anteilig auf die Teile ausbezahlt.

Themenstarteram 27. April 2015 um 13:51

Wir haben der Versicherung nun mitgeteilt, daß wir den Schaden fiktiv abrechnen möchten. Nun kam die Antwort, daß wir erstmal Fotos vom Schaden einreichen sollen.

Der Schaden ist an der rechten hinteren Stoßstange, die Ecke quasi.

Kann die Versicherung eigentlich sagen, es wird nur ein Teil lackiert? In der Werkstatt wo wir den Kostenvoranschlag haben machen lassen, wurde uns geraten die komplette Stoßstange lackieren zu lassen...aber Versicherungen kürzen ja gerne mal. Was hat man für ein Recht?

am 27. April 2015 um 16:06

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 27. April 2015 um 15:51:33 Uhr:

Kann die Versicherung eigentlich sagen, es wird nur ein Teil lackiert?

wenn die komplette Lackierung nicht notwendig ist, wird sie auch nicht bezahlt.

Ist sie zur sach- und fachgerechten Reparatur erforderlich wird sie entsprechend bezahlt.

Das hat jetzt auch erst einmal nichts mit der fiktiven abrechnung zu tun.

Das Wort "geraten" würde mir Bauchschmerzen verursachen. Da habe ich Probleme mit. Entweder ist es notwendig oder nicht. Man kann ein Fahrzeug nicht besser oder schlechte instandsetzen. Entweder die fach- und sachgerechte Reparautr sieht die Lackierung des kompletten Stoßfängers vor oder eben nicht.

Themenstarteram 27. April 2015 um 16:12

Der Mercedes ist 12 Jahre alt, sehr gepflegt und wir haben den Wagen damals neu gekauft. Der Lack ist aufgrund des Alters nicht mehr wie neu und es wurde uns gesagt, daß wenn nur ein Teil lackiert wird, man es sehen würde. Daher die komplette Stoßstange.

am 27. April 2015 um 16:42

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 27. April 2015 um 18:12:09 Uhr:

Der Mercedes ist 12 Jahre alt, sehr gepflegt und wir haben den Wagen damals neu gekauft. Der Lack ist aufgrund des Alters nicht mehr wie neu und es wurde uns gesagt, daß wenn nur ein Teil lackiert wird, man es sehen würde. Daher die komplette Stoßstange.

hmm naja, dann müsste ja das ganze Auto neu lackiert werden :-)

Diese Begründung halte ich - zumindest pauschal - für unangemessen.

Aber ein Autohaus / ein Meisterbetrieb wird ja wohl wissen, was zu einer sach- und fachgerechten Reparatur gehört. Wenn nicht, bitte Werkstatt wechseln. Da kann ich jetzt konkret auch nicht viel weiterhelfen; threoreisch wird halt die s.u.f. gerechte Reparatur bezahlt, wie die genau aussieht, muss jemand sagen, der vom Fach ist.

Aber ich glaub wir haben hier den einen oder anderen Gutachter im Forum. Vielleicht kommt ja noch n Statement.

gruß

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