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Versicherung ermitteln

Hallo,
Folgender Sachverhalt :
Ehepartner hat sein Fahrzeug bei einer bestimmten Versicherung angemeldet, die mir bekannt ist. Es gibt aber noch ein 2. Fahrzeug desselben Halters, das er nicht dort versichert hat. Der springende Punkt ist, dass der Erstversicherer saftige Beiträge hat, wenn ein unter 24-jähriger Fahrer gemeldet wird. Ich vermute jetzt, dass der Fahrzeughalter das 2. Fahrzeug bei einer anderen Versicherung angemeldet hat und nicht angegeben hat, dass der 18 jährige Sohn damit fährt, um Kosten zu sparen. Bekomme ich darüber Auskunft beim Zentralregister der Versicherer? Ich möchte den 18 jährigen Sohn vor Problemen schützen. Ich müsste behaupten, der Halter habe mein Fahrzeug angefahren und ich brauche den Versicherer, um Regress zu stellen. Die Frage wäre dann, ob das Zentralregister das dann gleich der Versicherung Nr. 2 melden oder ob ich selbst Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen kann?

Beste Antwort im Thema

Hast du langeweile?

Und was redest du von Ehepartner, dein Ehepartner? Dann rede doch mit ihn.

Und es kann dem 1 Versicherer doch egal sein, wer mit den Zweitwagen fährt.

Probleme bekommt der Sohn sicher nicht, versichert ist das Auto auch wenn der 18 jährige Sohn damit fährt.

Der zentralauskunftregister ist nur für Fälle, wo es wirklich ein Unfall gab. Vortäuschen eines Unfalls um an die Versicherung kommen ist nicht die feine Art. Fahr den Wagen doch an dann haste da n grund anzurufen.

Aber was willste den sagen? Der 18 jährige Sohn fährt mit dem Wagen? Die sagen dann oh nein, wir schreiben dem Halter. Der Halter schreibt zurück, dass er nur alleine fährt und das der Sohn nicht fährt...

Wenn du schon so mitfühlend denkst dann schreib doch alle Falschparker auf, und jeden der die zigarettenkippe wegschmeißt.

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@siggi1803 natürlich bei verti nachgerechnet wie es der te gemeint hat, könnte das ja nicht glauben.

Aber die verti nimmt wirklich 1600euro für ein 18jahrigen Fahrer...

Zitat:

@Boosti2019 schrieb am 26. April 2020 um 15:31:38 Uhr:


Fahranfänger machen lt. Statistik viele Unfälle. Von daher iwie nachvollziehbar. Die 1800 Euro Aufpreis war die Auskunft von Verti. Natürlich ist das ein Hammeraufpreis. Wenn du aber den 18 jährigen nicht versichert hast: Bei Unfall ca. 2500 EUR Strafgebühr + Hochstufung in der Versicherung rückwirkend. Ob man das riskieren sollte, ist die Frage

Wen möchtest du mit dieser Aktion eigentlich schützen?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 26. April 2020 um 19:06:07 Uhr:



Zitat:

@Boosti2019 schrieb am 26. April 2020 um 15:31:38 Uhr:


Fahranfänger machen lt. Statistik viele Unfälle. Von daher iwie nachvollziehbar. Die 1800 Euro Aufpreis war die Auskunft von Verti. Natürlich ist das ein Hammeraufpreis. Wenn du aber den 18 jährigen nicht versichert hast: Bei Unfall ca. 2500 EUR Strafgebühr + Hochstufung in der Versicherung rückwirkend. Ob man das riskieren sollte, ist die Frage

Wen möchtest du mit dieser Aktion eigentlich schützen?

Na den Versicherungsnehmer. Dem 18 Jährigen kann es egal sein, da der VN ihn fahren lässt.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 26. April 2020 um 19:19:53 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 26. April 2020 um 19:06:07 Uhr:


Wen möchtest du mit dieser Aktion eigentlich schützen?

Na den Versicherungsnehmer. Dem 18 Jährigen kann es egal sein, da der VN ihn fahren lässt.

Und warum dann der Umweg über die Versicherung?
Sieht mehr nach anschwärzen aus, als das jemand geschützt werden soll.

Ähnliche Themen

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 25. April 2020 um 22:02:34 Uhr:


Wenn du schon so mitfühlend denkst dann schreib doch alle Falschparker auf, und jeden der die zigarettenkippe wegschmeißt.

Mach das lieber nicht, diese Typ "Mensch" braucht der Westen nicht!

Ich denke, das Thema ist jetzt ausgereizt. Danke für die zahlreichen Kommentare

Zitat:

@Boosti2019 schrieb am 27. April 2020 um 10:16:17 Uhr:


Ich denke, das Thema ist jetzt ausgereizt. Danke für die zahlreichen Kommentare

Warum?

Du magst ja nicht mal alle Fragen beantworten!

Ich habe kein Interesse auf Fragen zu antworten, bei welchen mir Bösartigkeit unterstellt wird. Soll der Fahrzeughalter doch in sein Unglück laufen. Beim Sohn wäre mir das weniger egal

Allein mit der letzten Aussage hast Du einige Fragen , wie z.B. Familiäre Unstimmigkeiten, beantwortet!

Zitat:

@Boosti2019 schrieb am 27. April 2020 um 16:09:11 Uhr:


Ich habe kein Interesse auf Fragen zu antworten, bei welchen mir Bösartigkeit unterstellt wird. Soll der Fahrzeughalter doch in sein Unglück laufen. Beim Sohn wäre mir das weniger egal

Da aber dein Sohn nicht VN ist, ist doch alles gut.

Zitat:

@Boosti2019 schrieb am 27. April 2020 um 16:09:11 Uhr:


....Beim Sohn wäre mir das weniger egal

Der Sohn hat nichts zu befürchten. Eventuell vom Sohn bei einem Bums mit dem Wagen Geschädigte werden nach allen Regeln der Versicherungskunst entschädigt. Die Versicherung wird auch nicht mit Regreßansprüchen auf den Sohn zukommen (Alkohol, Drogen etc. natürlich aussen vor)

Nur dem Versicherungsnehmer kann es passieren das die Versicherung die Differenz der Beiträge nachfordert als wäre der Sohn mitversichert gewesen.

Einer der hier Mitlesenden hat bestimmt auch Fachwissen darüber wie die Vollkasko auf Forderungen zur Reparatur des eigenen Wagens reagieren würde, aber das wäre ja eh eine familieninterne Diskussion.

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