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Versicherung eines privat geliehenen KFZ

Themenstarteram 4. Oktober 2006 um 12:56

Manchmal muß man sich eben für bestimmte Zwecke ein KFZ leihen, da man keins hat bzw. dasjenige was einem zur Verfügung ist für den Zweck nicht geeignet ist.

Meine Frage:

Wie kann ich mich für einen Schaden, den ich bei der Ausleihung eines fremden Autos (insbesondere von einem Bekannten) finanziell absichern falls es durch mein Verschulden zu einem Schaden/Unfall kommt.

Privathaftpflicht:

Eine Privathaftpflicht wird dieses Risiko wohl nicht übernehmen (oder doch) ? (Wäre unwahrscheinlich, denn Sixt und Konsorten bieten ja seperate Vollkaskoversicherungen an...)

Gibt die Möglichkeit, daß ich bei Ausleihung des PKWs von meinem Freund irgendwo versichere falls ich selbst einen Unfall verschulde.

Schaden durch Rückstufung:

Gut der Schaden (der mal theoretisch gesehen in die Millionen gehen könnte) wäre ja durch die Versicherung des Fahrzeughalters begrenzt. Aber sicherlich müßte ich bei einem Unfall ihm den PKW selbst ersetzen und ich muß ihm über ein Jahrzent die erhöhte Haftpflichtprämie kompensieren, bis er dann irgendwann wieder dort ist wo er ohne diesen Unfall wäre. Der Schaden ginge also letztendlich durch die Versicherung des Halters nicht ins Unermessliche (da ich mal denke, daß auch Unfall durch fremden Fahrer versichert), es kämen für mich aber sicherlich einige Tausend EUR an Schadenssumme für die erwähnte Rückstufung hinzu.

Für eine praktikable Regelung wie man von einem Bekannten sicher ein KFZ ausleiht wäre ich dankbar.

Diese Frage liegt mir schon lange auf dem Herzen und möchte hier jetzt endlich eine abschließende Antwort.

Schönen Gruß

Manfred

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von themightymerlin

 

Lt. Versicherung ist dies NUR über die Vollkasko des Fahrzeughalters zu regeln.

So ist es - die Auskunft ist vollkommen korrekt.

 

Zitat:

Original geschrieben von themightymerlin

1. Läuft ein solcher Schaden nicht über die Teilkasko? Auch wenn der Sturn/Wind nicht zwingend 8 Bft hatte? (bin das gerade am recherchieren beim Wetteramt)

Nein.

Spar dir die Zeit - das ist kein Teilkaskoschaden, auch nicht bei Sturm.

Mal überlegen: Ich schlage jetzt die Tür meines Fahrzeuges gegen eine Wand.

Dann warte ich solange, bis es Sturm gibt und melde den Schaden dann als Sturmschaden meiner Teilkasko - merkst du was....?

 

Zitat:

Original geschrieben von themightymerlin

2. Kann dieser Schaden ggf. auch über meine Privathaftpflicht geregelt werden, da der Motor aus war?

Nein.

1. Endet der Gebrauch eines Kraftfahrzeuges nicht mit dem Abschalten des Motors.

2. Sind in der PHV Schäden an geliehenen/gemieteten/gepachteten Sachen generell ausgeschlossen.

 

Es gibt hier genau diese zwei Möglichkeiten:

 

1. Du zahlst deinem Kumpel den Schaden, den du ihm angerichtet hast.

2. Dein Kumpel kommt dir entgegen und meldet den Schaden seiner Vollkasko.

Dann musst du ihm den Selbstbehalt sowie den Rückstufungsschaden ersetzen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autotür durch Wind aufgeflogen bei geliehenem KfZ // Schadensfrage' überführt.]

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am 7. Oktober 2006 um 21:54

@Individual-Wob

Mein Kenntnisstand ist ein völlig anderer als Deiner. Nach §§ 280, 276, 278 BGB haftet man und hat den Schaden zu ersetzen, auch die Höherstufung der Versicherung.

am 8. Oktober 2006 um 19:31

Wenn ich dazu komme, suche ich einige Urteile mal raus...kann aber etwas dauern...

Zitat:

Original geschrieben von individual-wob

Wenn Du ein Fahrzeug privat ausleihst, hat der Besitzer KEINERLEI Anspruch auf einen Ausgleich, der von Dir verursachten Schäden an SEINEM Fahrzeug. Bei angemieteten Fahrzeugen (Sixt usw) ist das natürlich was anderes...

Nach der gesetzlichen Lage trägt der Entleiher für selbstverschuldete Schäden das Risiko gegenüber dem Verleiher.

Jedenfalls vorbehaltlich anderer Abssprachen.

Zitat:

Original geschrieben von individual-wob

Bei kommerziellen Vermietern liegt ein Vertrag vor (in dem ist alles geregelt). Es gibt zu dem Thema eindeutige Urteile. Deswegen ersetzt eine Privat Haftpflicht auch keine Schäden für Sachen, die Du Dir ausgeliehen hast (von Privat). Deswegen immer gut überlegen, wem Du was ausleihst. Kann teuer werden...

Eine private Haftpflicht schließt aus guten Gründen in aller Regel

sowohl Schäden aus Leihverhältnissen

als auch Schäden im Zusammenhang mit Fahrzeugen (Benzinklausel) aus.

Zitat:

Original geschrieben von maidcruiser

Nach der gesetzlichen Lage trägt der Entleiher für selbstverschuldete Schäden das Risiko gegenüber dem Verleiher.

Jedenfalls vorbehaltlich anderer Abssprachen.

So weit ist schon alles klar.

Wie sieht es aber dann bei einem Parkschaden aus, der von einem Unbekannten verursacht wurde (könnte ja auch eine Schutzbehauptung des Entleihers sein)?

oder

Das geliehene Fahrzeug kommt in Fahrbewegung durch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (unversicherte Vorsatztat) eines anderen Verkehrsteilnehmers zu Schaden (könnte ebenfalls eine Schutzbehauptung des Entleihers sein)?

am 21. November 2006 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von individual-wob

Die Rechtssprechung sieht das ganz einfach....

Wenn Du ein Fahrzeug privat ausleihst, hat der Besitzer KEINERLEI Anspruch auf einen Ausgleich, der von Dir verursachten Schäden an SEINEM Fahrzeug. Bei angemieteten Fahrzeugen (Sixt usw) ist das natürlich was anderes...

Die Rechtsprechung sieht das völlig anders. Selbst die Messlatte für sogenannte Gefälligkeitsfahrten liegt sehr hoch:

http://www4.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/ziv/prziv169.htm

 

D.h. wenn Du Dir ein Auto von privat ausleihst, nur um es für Dich selber zu benutzen haftest Du für den kompletten Schaden - wenn Du einen verursachst.

Alex

So ist in diesem Urteil zu lesen:

>Entscheidung

>Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Klage im wesentlichen statt.

>Die Beklagte habe den Unfall schuldhaft verursacht.

@Amen,

So weit ist schon alles klar.

Wie sieht es aber dann bei einem Parkschaden aus, der von einem Unbekannten verursacht wurde (könnte ja auch eine Schutzbehauptung des Entleihers sein)?

oder

Das geliehene Fahrzeug kommt in Fahrbewegung durch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (unversicherte Vorsatztat) eines anderen Verkehrsteilnehmers zu Schaden (könnte ebenfalls eine Schutzbehauptung des Entleihers sein)?

Hallo Forumsgemeinde,

ich wende mich an euch in der Hoffnung auf Hilfe bei meinem am vergangenen Samstag passierten Malheur.

Ich habe von einem Bekannten ein Auto + Anhänger zwecks Möbelabholung geliehen. Auf dem Rückweg habe ich angehalten (Motor aus), die Türe geöffnet und im Nu schnellt diese nach vorne. Dies ist dem Wind (und meiner Dummheit) geschuldet. Der Schaden beläuft sich auf ca. 2000€, also übelst hoch.

Lt. Versicherung ist dies NUR über die Vollkasko des Fahrzeughalters zu regeln.

 

Nun die Fragen:

1. Läuft ein solcher Schaden nicht über die Teilkasko? Auch wenn der Sturn/Wind nicht zwingend 8 Bft hatte? (bin das gerade am recherchieren beim Wetteramt)

2. Kann dieser Schaden ggf. auch über meine Privathaftpflicht geregelt werden, da der Motor aus war?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus,

merlin

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autotür durch Wind aufgeflogen bei geliehenem KfZ // Schadensfrage' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von themightymerlin

 

Lt. Versicherung ist dies NUR über die Vollkasko des Fahrzeughalters zu regeln.

So ist es - die Auskunft ist vollkommen korrekt.

 

Zitat:

Original geschrieben von themightymerlin

1. Läuft ein solcher Schaden nicht über die Teilkasko? Auch wenn der Sturn/Wind nicht zwingend 8 Bft hatte? (bin das gerade am recherchieren beim Wetteramt)

Nein.

Spar dir die Zeit - das ist kein Teilkaskoschaden, auch nicht bei Sturm.

Mal überlegen: Ich schlage jetzt die Tür meines Fahrzeuges gegen eine Wand.

Dann warte ich solange, bis es Sturm gibt und melde den Schaden dann als Sturmschaden meiner Teilkasko - merkst du was....?

 

Zitat:

Original geschrieben von themightymerlin

2. Kann dieser Schaden ggf. auch über meine Privathaftpflicht geregelt werden, da der Motor aus war?

Nein.

1. Endet der Gebrauch eines Kraftfahrzeuges nicht mit dem Abschalten des Motors.

2. Sind in der PHV Schäden an geliehenen/gemieteten/gepachteten Sachen generell ausgeschlossen.

 

Es gibt hier genau diese zwei Möglichkeiten:

 

1. Du zahlst deinem Kumpel den Schaden, den du ihm angerichtet hast.

2. Dein Kumpel kommt dir entgegen und meldet den Schaden seiner Vollkasko.

Dann musst du ihm den Selbstbehalt sowie den Rückstufungsschaden ersetzen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autotür durch Wind aufgeflogen bei geliehenem KfZ // Schadensfrage' überführt.]

am 7. Februar 2011 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Dann musst du ihm den Selbstbehalt sowie den Rückstufungsschaden ersetzen.

Und genau das könnte teuer werden. Der Rückstufungsschaden dürfte einiges kosten.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autotür durch Wind aufgeflogen bei geliehenem KfZ // Schadensfrage' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von mingaa

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Dann musst du ihm den Selbstbehalt sowie den Rückstufungsschaden ersetzen.

Und genau das könnte teuer werden. Der Rückstufungsschaden dürfte einiges kosten.

Oha!

Kennst du den den aktuellen SFR des Fahrzeugeigentümers sowie dessen Rückstufungstabelle in dessen Tarif so genau, dass du zu einer solchen Aussage befähigt bist?

 

Hier spielen diverse Faktoren eine Rolle - der wichtigste Faktor ist aber, dass der Verleiher den Schaden überhaupt seiner Vollkasko melden WILL.

Das muss er nämlich keinesfalls tun.

 

Ein sehr lehrreicher Thread übrigens.

Er lehrt uns mal wieder, dass man NICHT versichert ist, wenn man sich ein Fahrzeug oder einen Anhänger ausleiht und selbige beschädigt.

Jeden einzelnen Cent muss man dann aus der eigenen Tasche bezahlen - so wie dies der TE vorliegend machen muss und auch wird.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autotür durch Wind aufgeflogen bei geliehenem KfZ // Schadensfrage' überführt.]

Hallo zusammen,

vielen Dank für die rasche und konstruktive Antwort.

konifere hat (leider) Recht! Ich versuche nun das mit der Versicherung zu klären, ob man KULANTERWEISE den Schaden über die Teilkasko regeln könnte, da nunmal Sturm eine Rolle gespielt hat.

Somit würde ich dann "nur" an der SB hängen bleiben.

Und die erwähnte Lehre: 100% korrekt.

...shit happens, aber es gibt schlimmere Kriege im Leben die man kämpfen muss.

 

Herzlichen Dank an euch,

merlin

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autotür durch Wind aufgeflogen bei geliehenem KfZ // Schadensfrage' überführt.]

et voilà, die Versicherung regelt das über die Teilkasko! Wow......

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Autotür durch Wind aufgeflogen bei geliehenem KfZ // Schadensfrage' überführt.]

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