Versicherung des Unfallgegners verlangt Kopie des Kaufvertrags und Angabe des Kaufpreises. Legitim?

Hallo liebe Gemeinde,

ich hatte vor Kurzem einen Unfall, wobei mein Fahrzeug beschädigt wurde. Der Unfall wurde für mein Verständnis ohne Zweifel von dem anderen Fahrer verursacht, so habe ich meinen Wagen von einem KFZ-Gutachter inspizieren lassen und bei der Versicherung des Unfallgegners gemeldet. Nun bekam ich von ihnen (von der Gegenversicherung) einen Brief wo Sie mich darüber informieren, dass der Schaden nun an eine Andere Stelle weitergeleitet wurde und sie mich dazu auffordern ein Formular auszufüllen und unterschrieben zusammen mit Kopien vom Kaufvertrag des beschädigten Fahrzeugs, vom Fahrzeugbrief, dem Führerschein und Fotos von der Unfallstelle abzugeben. Eigentlich hatte ich bereits bei der Schadenmeldung am Unfalltag auf deren Webseite alles angegeben und samt Fotos eingereicht.

Ok, das man das Formular nochmal ausfüllen und unterschrieben abgeben muss, kann man noch nachvollziehen, aber ich verstehe nicht ganz wozu sie unbedingt Kopie von dem Kaufvertrag und die Angabe des Kaufpreises im Formular benötigen. Ist diese Forderung legitim und muss von mir erfüllt werden? Ich meine, dass der Wagen mir gehört, kann ich ja mit der Kopie des Fahrzeugbriefs nachweisen, wozu dann noch der Kaufvertrag und der Kaufpreis?

Ich danke euch herzlichst im Voraus für eure Antworten!

Liebe Grüße
Sigg

87 Antworten

Die Frage ist, ob Versicherungen auf Kaufvertrags-Infos Anspruch haben, die über den Eigentumsnachweis hinausgehen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. September 2024 um 20:32:14 Uhr:


... kommt der freundliche Hinweis, dass das Gutachten unbrauchbar sei und daher nicht bezahlt werde.

Das Gutachten wird schon bezahlt werden. Nur nicht von der Versicherung.

Ferner wird man den Anspruchsteller auflaufen und klagen lassen. Da dieser seine Ansprüche der Höhe nach nicht beweisen kann wird er neben ausbleibendem Schadenersatz auf den Kosten des Gutachtens und seiner anwaltlichen Vertretung sitzen bleiben, und das nach meiner Ansicht vollkommen zu recht.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 2. September 2024 um 20:53:51 Uhr:


... ob Versicherungen auf Kaufvertrags-Infos Anspruch haben, die über den Eigentumsnachweis hinausgehen.

Selbst wenn nicht sollte man nicht davon ausgehen, dass in den Schadensabteilungen nur Anfänger sitzen.

Zitat:

Ferner wird man den Anspruchsteller auflaufen und klagen lassen. Da dieser seine Ansprüche der Höhe nach nicht beweisen kann wird er neben ausbleibendem Schadenersatz auf den Kosten des Gutachtens und seiner anwaltlichen Vertreung sitzen bleiben, und das nach meiner Ansicht vollkommen zu recht.

Die Frage ist, wer tatsächlich die Beweislast hat. Wenn die Versicherung vorträgt, es lägen wertmindernde Umstände vor, würde doch sie diesen Vortrag beweisen müssen und nicht anders herum, oder?

Die Beweislast liegt natürlich bei dem, der Ansprüche stellt. BGB erstes Semester.

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Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 02. Sept. 2024 um 21:2:04 Uhr:


Wenn die Versicherung vorträgt, es lägen wertmindernde Umstände vor, würde doch sie diesen Vortrag beweisen müssen und nicht anders herum, oder?

Wäre der HIS-Eintrag nicht sogar solch ein Beweis?

Von daher wäre es für die Versicherung relativ einfach.

Also nochmal, unbedingt Anwalt nehmen. Du bis sonst als Laie diesen Argumenten hilflos ausgeliefert. Die Versicherungen geben einen Haufen Geld aus für Leute, die Ansprüche abwehren sollen und können.

So meine Herren, ich empfehle dann mal einen längeren Blick auf die Eingangsfrage.

Stimmt eure Antworten damit ab.

Gruß Moorteufelchen
Moderator

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 2. September 2024 um 21:16:47 Uhr:


Also nochmal ...

Vielleicht solltest du mal den Thread komplett lesen.

Zitat:

Wäre der HIS-Eintrag nicht sogar solch ein Beweis?
Von daher wäre es für die Versicherung relativ einfach.

Aber wenn das länger als vier Jahre her ist? Und da dort eh keine Beträge drin stehen, was dann?

Deswegen: Die Versicherung behauptet, die Versicherung muss beweisen.

Und Du meinst, dass die Versicherung das einfach ins Blaue behauptet?

Entweder die Versicherung leistet, wie üblich zu erwarten oder überraschenderweise nicht. So what?

Ohne Vorschäden hast du z. B. einen Anspruch auf 5.000 EUR, mehr oder weniger. Dann bekommst du die oder nicht. Wenn nicht, muss das die Versicherung das begründen.

Nochmal:
https://www.motor-talk.de/.../...kaufpreises-legitim-t7867890.html?...

Moorteufelchen

Da sind wir! Genau beim 1. Post.

Ist es legitim, dass die Kaufpreis-Info verlangt werden kann? Nein! Wenn das Auto geschenkt wäre, was dann?

Wenn die Versicherung Gründe sucht, weniger zu leisten, soll sie dort suchen, wo sie bequem und erlaubt suchen kann, aber wenn sie den Kaufvertrag sehen will, kriegt sie die obere Hälfte, die Käufer, Verkäufer, Fahrgestellnummer enthält - fertig! Reicht zum Eigentumsnachweis.

Die Versicherung müsste mal begründen, WARUM sie den Kaufvertrag sehen will. Dazu habe ich bereits im dritten Post hier geraten. Hat der TE dieses inzwischen gefragt @sigg ?

Zitat:

@keksemann schrieb am 3. September 2024 um 06:41:45 Uhr:


Die Versicherung müsste mal begründen...

Nein das

muss

sie nicht.

Genau so wenig, wie man der Versicherung einen Kaufvertrag vorlegen muss.
Könnte ja sein, man hat gar keinen.

Wie bereits geschrieben, ist am Ende des Tages der Anspruchssteller hinsichtlich der Höhe seines Schadens in der Beweispflicht.

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