ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung brutal gestiegen!

Versicherung brutal gestiegen!

Themenstarteram 6. November 2009 um 7:44

Hab ein Prob mit meiner Versicherung

ich hatte dieses Jahr im Mai eine auffahrunfall also ich bin jemand draufgefahren

am auto war nichts (nur bei 40kmh) aber die person ist damals zum artzt wegen schleudertrauma

so hab mir nichts dabei gedacht

jetzt bekomm ich gestern post von der versicherung das ich nächstes jahr

halbjährlich 502€ zahlen soll sondern jetzt

902!!!!!!!!!!!!!

bin erst mal vom appel gefallen hab gedacht das gibts doch net dann ist mir aber der unfall wieder eingefallen

und meine Prozente wären jetzt bei dem Fahrzeug bei 140% von vorher 85!

Hallo können die das so ein krassen anstieg

weil so schlimm war doch der unfall gar net und außer das die person beim artzt an dem tag ist nichts unternommen worden!

ist das normal?

Beste Antwort im Thema
am 6. November 2009 um 8:17

JA, dass ist normal!!!

Egal wie winzig der Unfall war, er wurde der Versicherung gemeldet, sie hat den Schaden reguliert, und deine Versicherung steigt (unabhängig davon, wieviel Geld deine Versicherung bezahlt hat). Das steht alles in deinen AGB deiner Versicherung. Und da wird eben auch stehen: Rückstufung bei 1Unfall: 85% --> 140%

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten
am 6. November 2009 um 8:17

JA, dass ist normal!!!

Egal wie winzig der Unfall war, er wurde der Versicherung gemeldet, sie hat den Schaden reguliert, und deine Versicherung steigt (unabhängig davon, wieviel Geld deine Versicherung bezahlt hat). Das steht alles in deinen AGB deiner Versicherung. Und da wird eben auch stehen: Rückstufung bei 1Unfall: 85% --> 140%

Wenn der Schaden sehr gering war, macht es Sinn, ihn aus eigener Tasche zu zahlen. Ein Schadenrückkauf ist aber nur innerhalb gewisser Fristen (sechs Monate nach Schadenregulierung) möglich. Statt bei 140% läge der Beitragssatz jetzt bei ca. 70% (je nach Vertrag).

 

Kein Schaden am Auto, aber dennoch 40 km/h und Verdacht auf Schleudertrauma ist jedoch merkwürdig.

am 6. November 2009 um 8:46

Du wurdest 2 Stufen höher gestuft und das ist völlig normal.

Ob der Schaden 1000€ ist oder 100000€ spielt für die Hochstufung keine Rolle.

 

Such dir eine anderen Versicherung, Check24.de oder aspektonline.de werden dir beim Vergleichen helfen.

Nach einem Unfall würde ich sowieso wechseln, da das Risiko von der Vers. gekündigt zu werden zu groß ist, wenn man einen zweiten Unfall meldet..

am 6. November 2009 um 8:53

Die Rückstufung kannst du selbst anhand deiner Vertragsunterlagen überprüfen.

Du meinst, dass bei einem Auffahrunfall mit 40 km/h kein Schaden am Fahrzeug eingetreten ist? Vielleicht für dich optisch nicht zu erkennen, bedingt durch die Flexibilität des Stoßfängers, aber mit Sicherheit ist dort ein Schaden entstanden.

Es ist auch möglich, dass die Regulierung des Schaden noch nicht abgeschlossen ist. Trotzdem erfolgt sofort die Vertragsbelastung.

Gruß

traumzauber

Du denkst, da war sonst nichts!

Ein Irrglaube!

Wie lange war der von Dir geschädigte Mensch krank geschrieben?

Was war an medizinischer Betreuung nötig?

und so weiter und so fort.

Dies alles muss die Versicherung ersetzen. Auch die Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber, das Krankengeld, die ärztliche Behandlung.

Dann wunderst Du dich!?

Das kann alles viel teurer werden als ein Blechschaden. Und mit 40 km/h wo draufknallen, da kann großer körperlicher Schaden entstehen.

bei 40kmh sollte zumidnest ein auto mehr oder weniger ein totalschden sein weil die airbags ausgelöst haben!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

bei 40kmh sollte zumidnest ein auto mehr oder weniger ein totalschden sein weil die airbags ausgelöst haben!

Hi,

je nach situation reichen 40km/h bei weitem nicht um den Airbag auszulösen. Es werden die verzögerungswerte gemessen und wenn man mit 40 auf ein bewegliches Hinderniß wie ein anderes Fahrzeug trifft sind die Kräfte "relativ" gering.

Mit 40 gegen einen Baum oder eine Mauer würde die Airbags aber wahrscheinlich auslösen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 6. November 2009 um 18:55

des warn net 40 des war sehr grob geschätzt

des war nur son rempler mein auto hatt ja vom bremsen schon fast gestanden nur das vorruttschen des gewichts hatt den rempler ausgelöst!

und laut telefonat wurde nur eine ärtzliche behandlung durchgeführt!

naje egal

wie ist es denn wenn ich meine versicherung jetzt wechsel gehen dann diese werte mit also beim wechsel?

Zitat:

Original geschrieben von -DefenDer-

gehen dann diese werte mit also beim wechsel?

ja.....

Zitat:

Original geschrieben von -DefenDer-

wie ist es denn wenn ich meine versicherung jetzt wechsel gehen dann diese werte mit also beim wechsel?

Ja, der neue Versicherer fragt die SF-Historie beim Vorversicherer ab. Du wirst also um die Hochstufung nicht herumkommen. Allenfalls der zu zahlende Betrag wird bei einem günstigeren Versicherer etwas geringer ausfallen.

Hi,

die neue Versicherung würde dich genauso einstufen. Aber je nach Versicherung wäre der beitrag vielleicht billiger.

Frag bei deiner Versicherung mal nach was sie zahlen mußte.

Wenn es wirklich "nur" eine kurze ärtzliche Behandlung war könnte es billiger sein als die 400€ die du mehr zahlen mußt.

Bei ärztlichen Behandlungen wird es zwar schnell teuer aber nachfragen lohnt.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

die neue Versicherung würde dich genauso einstufen. Aber je nach Versicherung wäre der beitrag vielleicht billiger.

Gruß Tobias

Das ist so IMHO nicht ganz richtig :)

Der Vorversicherer meldet den aktuellen SF und die Anzahl der Schäden im lfd. Jahr. Die Rückstufungen sind nicht bei allen gleich, hier kann man also durchaus taktieren ;)

Grüße

Steini

Aufpassen muss man allerdings wenn man die SF2 aufgrund einer Sondereinstufung wie z.B. 2.Wagenregelung oder sowas bekommen hat. Denn dann wirst Du aufgrund des Schadens bei einer anderen Versicherung unter Umständen noch deutlich weiter hoch gestuft!!!

Sowohl die Antworten von Steini, als auch von Benny sind hier richtig.

Massgeblich ist nämlich nicht irgendeine SF-Einstufung, sondern das Rabattgrundjahr!

Wie lange ist der TE bereits versichert, wie lange hat er den Führerschein, wie lange ist er vor diesem Unfall schadenfrei gefahren?

 

Diese Parameter bestimmen das Rabattgrundjahr.

 

Sodann erfolgt die Einstufung in eine SF-Klasse.

 

Und jetzt geht es los: In welche SF-Klasse erfolgt die Einstufung?

Welche weiteren Parameter sind evtl. hierfür ausschlaggebend gewesen, dass der TE bei seiner bisherigen Versicherung so und nicht anders eingestuft wurde (z.B die genannte Sondereinstufung).

 

Wie wird das dann bei einer anderen Versicherung gewertet - und wie erfolgt die Einstufung dort?

 

Letztlich: Man bezahlt seinen Versicherungsbeitrag noch immer in Euro und Cent und nicht in SF-Klassen und auch nicht in Prozenten.

 

Folglich kann und sollte sich der TE schon eimmal bei anderen Versicherungen umhören nach den dortigen Einstufungen und (vor allem) dem dann zu zahlenden Beitrag.

 

Das Rabattgrundjahr, wird allerdings (selbstverständlich) auch zu der neuen Versicherung mitgenommen bzw. nach dort übertragen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung brutal gestiegen!