Versicherung bei Schaden durch Überspannung/Blitzschlag

BMW

Hallo zusammen,

bin gestern Mitten in der Nacht raus und habe meinen Hybrid, der mit dem serienmäßigen Ladeziegel an einer extra abgesicherten und mit FI geschützten Steckdose hängt, sicherheitshalber abgesteckt, da ein heftiges Gewitter über uns hinweg zog. In meinem Haus existiert bisher weder ein innerer, noch äußerer Blitzschutz, bzw. Überspannungsableiter.

Hat evtl. jemand bereits Erfahrungen diesbez. gemacht? Wie reagieren die Versicherungen bei evtl. Schäden am Ladegerät/Fahrzeug (durch Überspannung)? Elektr. Geräte im Haus sind ja (ggf.) über die Hausratversicherung abgedeckt, aber wie schaut's beim Auto aus, welches gerade an der Steckdose hängt?

Eine Anfrage bei meinem Versicherungsvertreter läuft bereits...
Würde mich aber trotzdem über Antworten freuen!

Gruß
Gerhob

Beste Antwort im Thema

https://www.huk.de/.../allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf

wirf mal beispielhaft einen Blick auf A223 auf den Seiten 7 und 8.

Sind Bedingungen der HUK, die Musterbedingungen der GDV dürften ähnlich lauten.

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Nur Info:
Hab NDLimit mittlerweile in einer PN geantwortet, da ich die Versicherung hier eigentlich nicht öffentlich nennen möchte, bzw. auch nicht sicher bin, ob dies nicht unter "Schleichwerbung" läuft...

tja... und der Versicherer macht auf seiner Homepage ein Geheimnis um die Bedingungen 🙁

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. August 2019 um 12:14:36 Uhr:


tja... und der Versicherer macht auf seiner Homepage ein Geheimnis umd die Bedingungen 🙁

Handelt es sich zufällig um die AXA?
gute Versicherung (aus meinen pers. Erfahrungen), aber die AKB sind überaus schwer bis unmöglich zu finden. Zumindest mit meiner Suchstrategie...

die waren es nicht.... aber da sind so einige Versicherer, die da mit Info´s geizen...

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Toll! Gerade Antwort vom Versicherungsvertreter erhalten:
"Beim jetzigen Tarif ist ein Überspannungsschaden leider nicht versichert, aber im neuen Tarifwerk Premium bei einem E-Kennzeichen sind Überspannungsschäden und Tierverbiss die zu Kurzschlüssen führen bis 20 000.- EU mitversichert. Also klären ob es möglich ist ein E-Kennzeichen anzufordern und dann den Tarif umstellen ins neue Tarifwerk."

Im Klartext: Kosten für neues E-Kennzeichen + Mehrkosten für neuen Tarif (vermutlich)...
... oder gleich mal nach einer anderen Verischerung umschauen... 🙂

Hab vorhin noch in anderen AKB´s gestöbert. In aktuellen Tarifen ist es durchaus drin, unabhängig ob es ein E-Fahrzeug ist.

Hast Du die Möglichkeit, Deine Bedingungen hier rein zu stellen?

Der Tipp, Versicherungen regelmässig auf Aktualität zu überprüfen ist nicht verkehrt...

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. August 2019 um 21:24:11 Uhr:


Hab vorhin noch in anderen AKB´s gestöbert. In aktuellen Tarifen ist es durchaus drin, unabhängig ob es ein E-Fahrzeug ist.

Hast Du die Möglichkeit, Deine Bedingungen hier rein zu stellen?

Der Tipp, Versicherungen regelmässig auf Aktualität zu überprüfen ist nicht verkehrt...

Bin gerade meine ganzen Unterlagen durchgegangen, die AKB habe ich gar nicht, nur meinen Versicherungsschein, in dem mehrmals auf die AKB Bezug genommen wird. Im Versicherungsschein steht jedenfalls nichts zum Thema E-Mobilität oder Akku. Evtl. war ich da in der Vergangenheit etwas blauäugig, da ich bisher zum Glück noch nie einen größeren Schadensfall hatte, folglich konnte ich mit meiner Versicherung bisher eigentlich auch nicht unzufrieden sein...

Im Internet finde ich nur eine Version von 2014 und die nicht mal auf der Seite der Versicherung selbst. Ob die noch aktuell sind?

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