Versichert oder nicht ?

Folgender Fall:

Die Freunde A und B machen einen Wochenendausflug mit dem Auto des A. A ist bei der Versicherung als alleiniger Nutzer gemeldet und fährt die ganze Strecke, B ist Beifahrer. An der Tankstelle steigt B aus und tankt weil er nun an der Reihe ist. A bleibt im Auto sitzen.
Kurzfassung: Auto bleibt nach ein paar KM stehen, B hat Benzin statt Diesel getankt, hoher Schaden.

Nach meinem Empfinden ist das kein KFZ Vers. Fall ???? Oder Privathaftpflicht des B ? Oder dumm gelaufen ?

Kann da jemand etwas dazu sagen ob und ggf. wie sowas versichert ist ?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 20. April 2016 um 22:20:18 Uhr:



Zitat:

@MaxMueler schrieb am 20. April 2016 um 22:19:32 Uhr:


Gute Schutzbriefe bezahlen den Schaden.

So ? Das wäre mir neu.

Nicht nur Dir! Und bei ihm vermutlich ein Traum oder eine Lesehalluszination gewesen.

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Also nochmal:

Der Schutzbrief heißt in Verbindung mit einer TK/VK "KaskoPlus", in Verbindung nur mit Haftpflicht heißt er "HaftpflichtPlus". Die Leistungen sind die selben, einzig der Preis ist in der HPF-Variante fast dreimal so hoch.

War nix.

Zitat:

@situ schrieb am 21. April 2016 um 13:24:57 Uhr:



Zum Nachlesen (Klage gegen PHV abgeschmettert, sehr vergleichbarer Fall): https://openjur.de/u/114352.html

Ein überhaupt nicht vergleichbarer Fall. Die PHV konnte hier die "Benzinklausel" ins Feld führen, da der Fahrzeugführer getankt hatte.
Beim Beifahrer greift die "Benzinklausel" nicht und deshalb ist im hier geschilderten Fall die PHV gegenüber ihrem VN leistungspflichtig.

Naja - in 10 von 9 Fällen tankt auch immer der Fahrer !!! und dann zahlt die PHV nicht

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. April 2016 um 16:40:31 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 21. April 2016 um 13:24:57 Uhr:



Zum Nachlesen (Klage gegen PHV abgeschmettert, sehr vergleichbarer Fall): https://openjur.de/u/114352.html

Ein überhaupt nicht vergleichbarer Fall. Die PHV konnte hier die "Benzinklausel" ins Feld führen, da der Fahrzeugführer getankt hatte.
Beim Beifahrer greift die "Benzinklausel" nicht und deshalb ist im hier geschilderten Fall die PHV gegenüber ihrem VN leistungspflichtig.

Dann habe ich zu schnell und flüchtig gelesen - Beifahrer hat zwar getankt, aber zuvor das Fahrzeug ein klein bisschen bewegt. Sein entscheidender Fehler.

Es stellt sich dann nur die Frage wie bringe den Sachverhalt meiner PHV bei, das die dann, das auch glaubt
videoüberwachnung der Tankstelle wäre dann gut

Ich glaube das verzettelt sich hier gerade.

Nochmal die Fakten: Es gibt keinen Schutzbrief !!! Getankt hat der Beifahrer freiwillig weil er einfach an der Reihe war, der Fahrer (und Vers.nehmer) ist im Auto sitzen geblieben und hat aber den Tankvorgang nicht beobachtet. Er ging davon aus daß B das schon richtig macht.

So wie ich das bisher rauslese könnte das tatsächlich ein Fall für die Privathaftpflicht sein.

Gruß, Mucht

@celica1992 :..........wie bringe den Sachverhalt meiner PHV bei...............

Mehr als die "Aussagen" von A und B gibt es nicht. Wer ist da beweispflichtig? Ich habe keinen Anlass den Sachverhalt nicht zu glauben, aber ich bin auch keine Versicherung. Mehr als die Wahrheit sagen geht nicht.

Mucht

Ok evtl. Videoüberwachung. Gebe ich mal so weiter. Keine Ahnung ob da etwas aufgezeichnet wurde und noch nicht wieder gelöscht wurde.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. April 2016 um 14:55:11 Uhr:


Also nochmal:

Der Schutzbrief heißt in Verbindung mit einer TK/VK "KaskoPlus", in Verbindung nur mit Haftpflicht heißt er "HaftpflichtPlus". Die Leistungen sind die selben, einzig der Preis ist in der HPF-Variante fast dreimal so hoch.

Hat den einfachen Grund, weil es meist alte Karren sind, wenn keine Kasko versichert wird und die entsprechend mehr Pannen haben.

Ansonsten zum Fall:

Wie ich schon schrieb:
In meinen Augen ein Gefälligkeitsschaden, der bei entspechendem Deckungsumfang der PH von der PH bezahlt werden müsste.

Gefälligkeitschäden sind aber nicht standardmäßig in einer PH mit dabei.
Dafür bedarf es einer Zusatzklausel.

Zitat:

@situ schrieb am 21. April 2016 um 13:53:19 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. April 2016 um 13:47:31 Uhr:


Der Schutzbrief der AachenMünchener zahlt auch bis zu 1000 € Reparaturkosten nach Falschbetankung.

Auch falsch: Nicht Schutzbrief, sondern die Zusatzversicherung"Kasko plus"deckt das ab.
Schutzbrief dieser Versicherung versichert generell wie alle anderen und deckt selbstverständlich keine Schäden am Fahrzeug - wie bein allen anderen lediglich einen Teil der Lateralkosten bei nicht fahrfähigem Fahrzeug.

Du bist falsch.

Der Schutzbrief der Aachen Münchener, deckt genau so wie der Schutzbrief der Generali auch reparaturen am Fahrzeug ab.

Auszug AKB Aachen Münchener:

Zitat:

A.3 Kfz-Schutzbriefversicherung (auch Bestandteil der KASKO
PLUS bzw. KFZ-HAFTPFLICHT PLUS Versicherung)

A.3.10 Zusätzliche Leistungen bei einer Panne wegen Falschbetankung
Falschbetankung
A.3.10.1 Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen
wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 1.000 EUR
- für das Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs und
- die Beseitigung der durch den Betrieb des Fahrzeugs mit falschem Kraftstoff entstandenen Schäden am Fahrzeug.
Als Falschbetankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor
mit Dieselkraftstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin
betankt wird

Wie hier schon geschrieben wurde. Die nennen das Kind anders.
Gemeint ist aber der Schutzbrief.

Machen aber andere Versicherer auch.

Zitat:

@mucht schrieb am 21. April 2016 um 17:58:19 Uhr:


@celica1992 :..........wie bringe den Sachverhalt meiner PHV bei...............

Mehr als die "Aussagen" von A und B gibt es nicht. Wer ist da beweispflichtig? Ich habe keinen Anlass den Sachverhalt nicht zu glauben, aber ich bin auch keine Versicherung. Mehr als die Wahrheit sagen geht nicht.

Mucht

Die beiden Aussagen reichen vollkommen aus.

Zitat:

@mucht schrieb am 21. April 2016 um 17:47:26 Uhr:


...
So wie ich das bisher rauslese könnte das tatsächlich ein Fall für die Privathaftpflicht sein.
...

Versuch macht kluch 😉
Die Stellungnahme der Versicherung würde mich dann sehr interessieren.

Der wird 2 Fragebögen rausschicken, die jeder schriftlich zu beantworten hat.

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 21. April 2016 um 18:11:28 Uhr:


Der wird 2 Fragebögen rausschicken, die jeder schriftlich zu beantworten hat.

Das Fragebögen schriftlich zu beantworten sind, ist ja was ganz Neues. 😕😁

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