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Versichererwechsel, was ist bei nachträglicher Rückstufung (Aufwand)

Themenstarteram 8. November 2016 um 21:29

Hallo. Bin gerade bei der VHV, SF1 HF und VK. Nun hatte ich einen Unfall und würde laut VHV nächstes Jahr bei 0 und 0 landen. Gut SF Klassen sagen nichts aus.

Nun ist es so, dass es sein kann, dass Haftpflicht garnicht belastet wird. Bis dass aber feststeht dauert das und ich werde vorläufig hochgestuft, was ja i.O. ist.

Wie hoch ist denn der Aufwand, wenn ich dann nächstes Jahr bei einem anderen Versicherer bin und die VHV mir mitteilt Haftpflicht stufen wir doch nicht hoch - dann müsste der neue Versicherer ja informiert werden.

Ist dass "unkompliziert" möglich? Mir wurde deswegen empfohlen bleib lieber noch ein Jahr bei der Versicherung, dass wäre dann viel einfacher. Aber bei einer anderen Versicherung zahl ich 50€ weniger... monatlich...

Vllt könnt ihr mir da weiterhelfen. Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@azrazr schrieb am 9. November 2016 um 11:55:29 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 9. November 2016 um 11:51:09 Uhr:

 

Deine alte Versicherung bescheinigt den tatsächlichen Versicherungsverlauf mit Schaden.

Dann ist der Rabattschutz nichts anderes, als ein Kundenbindungsprogramm...

Gibt es dennoch Versicherungen, die den "Rabattschutz" aus Kunden-Gewinnungsgründen mit übernehmen?

1. Ja es ist ein Kundenbindungsprogramm. Halte daher den Rabattschutz für nicht seriös.

2. Eventuell vereinzelt. Müsste man einen Makler befragen. Denke mal Online wird man keinen finden. Eventuell aus Kulanz, wenn man schon andere Versicherungen (nicht KFZ) dort hat.

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Neuen Versicherungsagent fragen, oder Onlline? Vers.

Rechtslage ist, wenn ein Schaden gemeldet wird muss der Versicherer eine Rücklage bilden. Solange die Rücklage besteht muss der Vertrag mit Schaden gestuft werden. Im Normalfall wird der Vertrag zum 01.01. des Folgejahres (hier also 2017) zurück gestuft.

Sollte der Schaden ohne Kosten geschlossen werden, so wird der Vertrag rückwirkend so behandelt als ob kein Schaden gewesen wäre.

Deine Versicherung teilt der Nachversicherung den Schadenverlauf mit. Wird dieser korrigiert, teilt dies Deine Versicherung automatisch der Nachversicherung mit. Du musst da selbst nichts machen.

Die Versicherung zu wechseln halte ich nicht für klug, wenn man grade erst einen Unfall hatte.

Zudem solltest du dich vergewissern, ob die neue Versicherung dich überhaupt mit TK oder VK nimmt, bevor du kündigst.

Außerdem solltest du genau prüfen, wie eine so hohe Differenz sein kann, nicht dass du Äpfel mit Birnen vergleichst.

Möglicherweise kannst du bei der alten Versicherung auch billiger abschließen.

Ich habe auch eine verwandte Frage...

Es ist noch nichts passiert... Aber...

Ich habe Rabattschutz. Angenommen, ich habe einen Unfall, bei dem ich die Versicherung in Anspruch nehmen muss. Meine SF-Klasse bleibt erhalten, Klasse!

Nach z.B. drei Jahren habe ich Bock zu wechseln, weil mir blau als Versicherungsfarbe besser gefällt als gelb. Oder grün. Oder ich will eine Burg auf meinem Schein sehen.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die neue Versicherung bietet Rabattschutz

2. Die neue Versicherung bietet KEINEN Rabattschutz

Wenn ich wechsle, muss ich erst alles abklären - klar. Aber was ist wahrscheinlicher (evtl. Erfahrungswerte vorliegend? ...und zwar je nach Möglichkeit 1. und 2. von oben):

- Dass ich mit der SF-Klasse weiter fahre, wie bei der rabattgeschützten Versicherung?

- Oder, dass die neue Versicherung auf meinen alten Rabattschutz pfeift, und ich kriege SF 3 oder so - eben die Zeit, die seit dem Unfall vergangen wäre?

Letzteres.

Zitat:

@azrazr schrieb am 9. November 2016 um 11:22:27 Uhr:

Ich habe auch eine verwandte Frage...

Es ist noch nichts passiert... Aber...

Ich habe Rabattschutz. Angenommen, ich habe einen Unfall, bei dem ich die Versicherung in Anspruch nehmen muss. Meine SF-Klasse bleibt erhalten, Klasse!

Nach z.B. drei Jahren habe ich Bock zu wechseln, weil mir blau als Versicherungsfarbe besser gefällt als gelb. Oder grün. Oder ich will eine Burg auf meinem Schein sehen.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die neue Versicherung bietet Rabattschutz

2. Die neue Versicherung bietet KEINEN Rabattschutz

Deine alte Versicherung bescheinigt den tatsächlichen Versicherungsverlauf mit Schaden. Die neue Versicherung übernimmt den Versicherungsverlauf mit Schaden, egal ob bei der neuen auch ein Rabattschutz beantragt wird oder nicht.

Der Rabattschutz bezieht sich nur intern für den Versicherer. Also solange Du die Versicherung nicht wechselst und einen Rabattschutz hast, wird dies Intern berücksichtigt. Bei Versichererwechsel oder Ausschluss des Rabattschutzes, wird der tatsächliche Schadenverlauf genommen. ;)

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 9. November 2016 um 11:51:09 Uhr:

Zitat:

@azrazr schrieb am 9. November 2016 um 11:22:27 Uhr:

Ich habe auch eine verwandte Frage...

(...)

Ich habe Rabattschutz.

(...)

Deine alte Versicherung bescheinigt den tatsächlichen Versicherungsverlauf mit Schaden.

Dann ist der Rabattschutz nichts anderes, als ein Kundenbindungsprogramm...

Gibt es dennoch Versicherungen, die den "Rabattschutz" aus Kunden-Gewinnungsgründen mit übernehmen?

Und überhaupt... Ich verstehe die Rückstufung nicht ganz...

Wenn einer SF 35 hat, und einen Unfall baut, wird er zurückgestuft. Auf SF 0? Oder wonach entscheidet sich das überhaupt?

Zitat:

@azrazr schrieb am 9. November 2016 um 11:55:29 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 9. November 2016 um 11:51:09 Uhr:

 

Deine alte Versicherung bescheinigt den tatsächlichen Versicherungsverlauf mit Schaden.

Dann ist der Rabattschutz nichts anderes, als ein Kundenbindungsprogramm...

Gibt es dennoch Versicherungen, die den "Rabattschutz" aus Kunden-Gewinnungsgründen mit übernehmen?

1. Ja es ist ein Kundenbindungsprogramm. Halte daher den Rabattschutz für nicht seriös.

2. Eventuell vereinzelt. Müsste man einen Makler befragen. Denke mal Online wird man keinen finden. Eventuell aus Kulanz, wenn man schon andere Versicherungen (nicht KFZ) dort hat.

Zitat:

@azrazr schrieb am 9. November 2016 um 11:55:29 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 9. November 2016 um 11:51:09 Uhr:

 

Deine alte Versicherung bescheinigt den tatsächlichen Versicherungsverlauf mit Schaden.

Und überhaupt... Ich verstehe die Rückstufung nicht ganz...

Wenn einer SF 35 hat, und einen Unfall baut, wird er zurückgestuft. Auf SF 0? Oder wonach entscheidet sich das überhaupt?

Kommt auf Deinen Tarif an. Die Rückstufungstabelle findest Du in Deinen AKB:

Kfz-Haftpflichtversicherung

bei 1; 2; 3; 4 Schäden

aus SF-Klasse nach SF-Klasse

35 20 8 2 0

34 17 7 1 0

33 16 7 1 0

32 16 6 1 M

31 15 6 1 M

30 15 6 1 M

29 14 6 1 M

28 14 5 ½ M

27 13 5 ½ M

26 13 5 ½ M

25 12 4 ½ M

24 12 4 ½ M

23 11 4 ½ M

22 11 4 ½ M

21 10 3 ½ M

20 10 3 ½ M

19 9 3 ½ M

18 9 2 S M

17 8 2 S M

16 8 2 S M

15 7 1 S M

14 6 1 S M

13 6 1 S M

12 5 1 S M

11 5 1 S M

10 4 ½ M M

9 3 ½ M M

8 3 ½ M M

7 2 ½ M M

6 2 S M M

5 1 S M M

4 1 0 M M

3 1 0 M M

2 ½ 0 M M

1 ½ 0 M M

½ 0 M M M

S 0 M M M

0 M M M M

M M M M M

Vollkaskoversicherung

bei 1; 2; 3;4 Schäden

aus SF-Klasse nach SF-Klasse

35 26 16 9 2

34 22 12 6 1/2

33 21 12 6 1/2

32 20 12 6 1/2

31 20 11 5 0

30 19 11 5 0

29 18 10 4 0

28 18 10 4 0

27 17 9 4 M

26 16 9 4 M

25 16 8 3 M

24 15 8 3 M

23 14 7 2 M

22 14 7 2 M

21 13 6 1 M

20 12 6 1 M

19 12 5 1 M

18 11 5 1 M

17 10 5 1 M

16 10 4 ½ M

15 9 4 ½ M

14 8 3 0 M

13 7 3 0 M

12 7 2 M M

11 6 1 M M

10 5 1 M M

9 5 ½ M M

8 4 ½ M M

7 3 0 M M

6 2 0 M M

5 2 0 M M

4 1 0 M M

3 ½ 0 M M

2 0 M M M

1 0 M M M

½ 0 M M M

0 M M M M

M M M M M

es gibt Versicherungen die den rabattschutz übernehmen, wenn du ihn dort auch einschliesst!

einfach schlau machen

Im Moment suche ich keine neue Versicherung. Aber man weiß nie, was die Zukunft bringt :-)

Ich will den Thread jetzt auch nicht "kapern" - wollte aber auch keinen Neuen aufmachen. Ich bin restlos glücklich mit den Antworten, vielen Dank - und nun gerne zurück zum TE :-)

Themenstarteram 9. November 2016 um 11:24

Kein Problem azrazr...

Zu mir: Warum ist es denn nicht so klug die Versicherung zu wechseln?

Tatsächlich würde ich bei Cosmosdirekt 213€ zahlen, bei VHV 303€, monatlich!

Ich kann doch erst den neuen Versicherungsvertrag schließen und wenn der genehmigt ist den alten kündigen, so kann ich doch einfach prüfen ob ich VK Deckung habe, oder?

Je nach möglichem Kündigungstermin mußt du dich aber ggf. beeilen.

Nochmal, vergleiche die Konditionen genau und googel auch mal, ob nach einem Jahr vielleicht der Hammer kommt, Stichwort - Neukundenprämie.

PS: nach einem Schadensfall kann jede Partei den Vertrag kündigen, davon machen Versicherungen gerne mal Gebrauch, wenn sich das Risiko nicht rechnet

Themenstarteram 9. November 2016 um 11:32

Hi, wenn das dann teurer wird -> Versicherungswechsel, ganz einfach :)

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