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Verschuldeter Vollkaskoschaden & Schadensminderungspflicht

Themenstarteram 24. Juli 2008 um 16:05

Hallo Gemeinde,

ich habe am Sonntag meinen 2004er Leon unsanft in einer Leitplanke geparkt. Jetzt schlage ich mich die letzten Tagen also mit den Formalitäten rum.

Eine erste Einschätzung vom Meister bei VW war ein Schaden von rund 8.000, schaut man vergleichbare Autos auf mobile oder autoscout24 an, dürfte der Wagen ohne Knitterwerk noch um die 10.000 gebracht haben.

Mir geht es jetzt drum, was ich am besten mache. Die Versicherung schreibt mir gestern, ich müsse deren Erlaubnis einholen, wenn ich das Fahrzeug verkaufen wolle. Und auch, daß die Gebotshöhe bei Verkauf Einfluß auf die Schadensleistung habe. Das nennt man wohl Schadensminderungspflicht des Versicherten, wenn ich das richtig verstehe.

Ich frage mich jetzt:

- Wenn ich sage, ich reparier das irgendwie so, zahlen die mir doch Schaden laut Gutachten abzgl. Märchensteuer. Was ist mit Wertverlust?

- Entschließe ich mich nach ein paar Wochen, den Wagen doch nicht mehr bei Onkel Egon zu reparieren, sondern einem fliegenden Händler auf die Pritsche zu schieben, muß ich dann immernoch den Preis melden? Wie lange gilt denn die sog. Schadenminderungspflicht?

- Wenn ich jetzt von Pontius zu Pilatus laufe, um wirklich das Höchstgebot zu erzielen, werde ich bestraft, weil meine Versicherung dann einfach weniger leisten wird, hab ich das richtig verstanden?

Danke für Eure Mühe, ich hab damit bisher glücklicherweise noch nichts zu tun gehabt.

Beste Antwort im Thema

So, damit kann man doch schonmal was anfangen.

:D

 

Variante 1:

Du reparierst nicht, sondern rechnest auf Basis des Gutachtens ab.

Dann erstattet Dir Dein Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts abzüglich SB.

Den Restwert bekommst Du (wenn Du willst) dann von dem Aufkäufer, den der Gutachter Dir noch namentlich benennen wird.

 

Variante 2:

Wagen wird repariert.

 

Variante 2.1:

In der Werkstatt:

Du reichst die Rechnung bei der Versicherung ein und bekommst den Brutto-Betrag abz. SB oder Du unterschreibst eine Abtretungserklärung bei der Werkstatt, zahlst die SB an die Werkstatt und die machen den Rest selber.

 

Variante 2.2:

Du reparierst selbst:

Du weist der Versicherung die Reparatur nach, z.B. durch Vorlage eines Fotos.

Du bekommst die Netto-Raparaturkosten abz. SB.

Je nach Unternehmen musst Du damit rechnen, dass das Fahrzeug nachbesichtigt wird und Du nur die Rep-Kosten bekommst, wenn sach- und fachgerecht repariert wurde. Bisschen glattziehen und Sprühdose läuft nicht:cool:.

 

Wertminderung:

Bei allen Varianten: Fehlanzeige, da nicht Umgfang der Kasko-Verssicherung.

Die Kasko ersetzt im Wesentlichen nur den reinen Fahrzeugschaden und die einfachen Transportkosten (Abschleppen in die Werkstatt).

 

Gruß

Hafi

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige

Hallo zusammen,

 

könnte mir einer der Herren Fachleute bitte einmal sachlich den Begriff:

 

 

Schadensminderungspflicht

 

und das ohne Polemik (!!!) erklären???

Hat doch Onkel Franz schon getan..... :rolleyes:

 

glaubst du dem plötzlich nicht mehr? Ist doch euer Captain, das ist Meuterei !!

Au weia ...... :p

 

Aber keine Angst, von mir erfährt er nix, ich halte dicht ;)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige

Hallo zusammen,

 

könnte mir einer der Herren Fachleute bitte einmal sachlich den Begriff:

 

Schadensminderungspflicht

 

und das ohne Polemik (!!!) erklären???

Hat doch Onkel Franz schon getan..... :rolleyes:

glaubst du dem plötzlich nicht mehr? Ist doch euer Captain, das ist Meuterei !!

Au weia ...... :p

Aber keine Angst, von mir erfährt er nix, ich halte dicht ;)

Genau das war klar, Polemik wo sie nicht hingehört und welcher Catain? Oder wird sich hier auf ein anderes Forum verwiesen? Und zur Info: ich habe nichts damit zu tun!

Ich denke das ich eine klare Frage gestellt habe, auf die die Fachleute einmal sachlich antworten mögen. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Fachleute formaljuristische Begriffe nicht kennen und die daraus resultierenden Fehlinterpretationen weiterhin falsch darstellen möchten!

Also bitte zur Sachlichkeit zurück.

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige

 

Genau das war klar, Polemik wo sie nicht hingehört und welcher Catain? Oder wird sich hier auf ein anderes Forum verwiesen? Und zur Info: ich habe nichts damit zu tun!

 

 

Ich denke das ich eine klare Frage gestellt habe, auf die die Fachleute einmal sachlich antworten mögen. Denn

 

*ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Fachleute formaljuristische Begriffe nicht kennen und die daraus resultierenden Fehlinterpretationen weiterhin falsch darstellen möchten!*

 

Also bitte zur Sachlichkeit zurück.

Ups... Entschuldigung die Sachverständige. :(

 

Kommt nicht wieder vor.

 

Als Entschuldigung gehe ich am Samstag mit Ondrah Gassi, wenn du möchtest... :) 

 

*= wenn du die Antworten schon kennst, warum stellt du dann diese Frage ?

 

Erbitte eine sachliche Antwort.

 

Ahoi

 

Delle

Warum ich diese Frage stelle sollten sich die Fachleute doch mal bitte selber stellen, die kontinuierlich diesen jurist nicht exatken Ausdruck nutzen.

Zur Polemik gehört übrigens auch auf sachliche Fragen mit Gegenfragen zu antworten und bitte nicht wieder gleich aufregen. Es tut dem herzen weniger gut ;-)

du macht mich ganz wuschig Kollegin :o

 

Aber keine Angst, ich hab mich im Griff..... ;)

 

Bis denne....:D

 

 

Ja klar, mit nichtssagenden Antworten schön die eigene *Unwissenheit* überspielen, oder voran liegt es das keine wirklichen sachlichen Antworten, die Geschädigten helfen können, kommen!?!

Ich kann so etwas echt nicht verstehen.

ich weis schon genug. Mehr wie dir vielleicht lieb ist....

 

Und vielleicht merkst auch du (irgendwannn) einmal, dass deine provokante Frage mit dem Thema hier rein gar nix zu tun hat.

 

Die Antworten zum Thema hier waren sachlich und haben dem TE wohl schon geholfen. Sonst hätte er sich wohl kaum dafür bedankt...:rolleyes:

 

Bis zu dem Zeitpunkt deiner hochwichtigen und schwierigen Frage, die du dir aufgrund deiner Fach- und Sachkunde als Sacherständige eigentlich selber beantworten könntest.

 

So etwas kann ich echt nicht verstehen..... :(

 

am 4. August 2008 um 19:15

Hallo,

so - gut jetzt hier.

Polemik, Provokationen und sonstige Ausfälle gehören in dafür bestimmte Foren - einige User werden sich dort sicher besser wiederfinden (so sie es denn nicht schon tun) und aufgehoben fühlebn.,

Darüberhinaus sollte man sich mit einem Nicknamen "die Sachverständige" nicht wundern, wenn Fragen auftauchen nachdem man "Schadensminderungspflicht" erklärt haben möchte - gleichzeitig in einem anderen Thread vermeintlich fachlich ein BHG-Urteil zitiert....

Das Verständnis für aufkommende Verwunderung sollte da sein....

Insofern - beschränkt Euch aufs wesentliche.

Grüße

Schreddi

Wer hier provoziert hat, sollte ja deutlich gut in den Antworten zu erkennen sein!

Wenn mir hier einer der Moderatoren etwas in dieser Richtung unterstellt, oder etwas mißverständlich gelesen hat, tut mir dieses Leid. Allerdings sollten sich die Moderatoren doch mal ernsthaft fragen warum Fachleute dieser sachlichen Frage, deren Antwort ich selbstredend kenne, davor *drücken* diese sachlich und kompetent zu beantworten.

Übrigens ist das blocken von PN´s ohne wirklichen Grund auch eine Art eine Antwort zu erhalten ;-)

am 4. August 2008 um 19:37

Hi,

zunächst mal - ich bin doch nur einer.

Von Moderatoren kann also nicht die Rede sein - wenns Probleme gibt, her damit - aber an mich ;)

Desweiteren ist es nicht notwendig, hier Wissenstests durchzuführen, indem einer dem anderen mal einen Fachbegriff erklären lässt - wo sind wir denn?

Also --> solche Spielchen bitte per PN.

Hier ist Schluss damit, danke.

Grüße

Schreddi

PS: Nebenher - mit der PN war aber nicht ich gemeint, gell? Ich hab nix geblockt.

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige

 

Übrigens ist das blocken von PN´s ohne wirklichen Grund auch eine Art eine Antwort zu erhalten ;-)

Aber mich wirst du ja wohl nicht damit meinen oder ? :confused:

 

Ich blocke hier keinen ab..... :o

 

Aber, was ich wirklich nicht verstehe......

 

Du kennt die Antwort "selbstredend" 

 

Dann gib Sie uns doch hier zum lesen und lass uns nicht dumm sterben.

 

Vielen Dank dafür :)

 

Es grüßt dich (ehrlich) ohne Provokation und Polemik

 

Delle

Um hier mal ein wenig Stress rauszunehmen.

Was bedeutet Schadensminderungspflicht? Ein Wort das aus dem Schadensmanagment entstanden ist und so in dieser Form juristisch nicht haltbar sein kann.

Wenn "mir" ein Schaden zugefügt wird, wie kann ich diesen mindern? Nur dadurch das ich auf mir zustehende und vollständige Regulierung verzichte! Oder was bedeutet das Wort Mindern sonst?

Korrekt muss es heißen: Schadensgeringhaltungspflicht. Hier wird prägnant gegenüber der Minderung, die ja *mein* Nachteil bedeutet, gesetzlich festgelegt, dass ich den mir entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten habe.

Ich hoffe das ich hiermit ein wenig zur Aufklärung beitragen konnte und das sich die Fachkollegen/Innen nicht auf den Schlipps getreten fühlen.

An Dellenzähler:

Leider kann ich Ihnen keine PN schicken. Deswegen gehe ich davon aus, dass Nachrichten nicht erwünscht sind. Sollte es anders sein, bitte ich im Vorfeld bereits um Entschuldigung.

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige

An Dellenzähler:

 

Leider kann ich Ihnen keine PN schicken. Deswegen gehe ich davon aus, dass Nachrichten nicht erwünscht sind. Sollte es anders sein, bitte ich im Vorfeld bereits um Entschuldigung.

Dann sollten wir das mal an die Werkstatt hier melden. Ich habe hier keinen User gesperrt und auch schon einige PN heute erhalten......

Dafür brauchst du dich aber nicht bei mir Entschuldigen.

 

Gruss

 

Delle

am 4. August 2008 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von der_hessebub

Für die Sachverstaendige:

Schadensminderungspflicht

@die Sachverstaendige

Es hätte ausgereicht, den unter deiner Anfrage vom TE gesetzten Link zu folgen und dort den Beitrag bei Wikipedia einfach mal durchzulesen.

Hier wäre es doch mal angebracht diese Beschreibung der Schadens"minderungs"plicht auf den juristisch korrekten Ausdruck abändern zu lassen. Oder sehe ich das falsch?

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