Vers.-Wechsel durch proforma-Verkauf und Rückkauf?

Wir haben eine ähnliche Situation wie score12: meine Gattin kaufte ihren tdi in 6/2006, versicherte bei direct-line, weil die sie, nach langer autoloser Zeit, am günstigsten einstuften. Blieb in 6/2007 aus Dankbarkeit bei d. Jetzt beim großen vergleichen stellt sich raus : Sie zahlt pro Quartal 252, würde sie " von außen " jetzt zu d. gehen, zahlte sie 208, ginge sie zu huk24, zahlte sie 185. Ihr Vertrag läuft noch bis 7/2008.
Also Frage : was könnte sie tun, daß sie zum 1.1.2008 zu huk24 kommt?
Unterjährig kündigen dürfte nichts bringen.
An die Kulanz von d. appellieren, den neuen Tarif zu nehmen, könnte, muss aber nicht funktionieren.
Wenn sie an mich verkauft, ich ihr am nächsten Tag zurück ???????
Habt Ihr ne Idee?
Andreas
 

32 Antworten

Das ->

Zitat:

Den 1 Tag, wo ich ihn besitze, brauche ich ihn nicht anzumelden. Bleibt noch das 2-malige Umschreiben plus Zulassung geschätzt 35.-.

...funktioniert SO nicht.

Das Fahrzeug muss wie richtig beschrieben erst nochmal auf den neuen Halter angemeldet werden.

Tageszulassung kostet übrigens auch Geld... Ob sich der Stress also noch lohnt ist daher schon
die nächste Frage. An einem Tag ist das ganze m.M.n. sicherlich nicht mal eben abgewickelt.

MfG Bluce

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee



Das Fahrzeug muss wie richtig beschrieben erst nochmal auf den neuen Halter angemeldet werden.

Und auch

neu

versichert werden - aber nicht mit einem Vertrag der Frau als VN!

Weil der Versicherer der Frau, soll ja diesen Vertrag wegen Risikofortfall stornieren müssen, können kann er immer wenn er denn darf 🙂.

Logo, dann muss auch der Risikofortfall dargestellt werden. Bleibt die Frau durchgehend VN (auch bei abweichenden Haltern), kann mitnichten von einem Risikofortfall gesprochen werden.

Ich hatte Anfang diesen Jahres Ärger mit der Allianz, weil die mir einen Nachlass nicht auf mein neues Auto gewährt haben ohne mich darüber zu informieren. Nach langem hin und her mit dem Versicherungsvertreter, hab ich einfach ~4 Wochen das Auto einfach auf meine Mutter angemeldet und dann wieder auf mich angemeldet. Hab danach ne Versicherung gefunden bei der ich um die 500€ gespart hab. Die Allianz hat allerdings beim SF Übertrag geschlampt und nur 1/2 statt 1 übertragen, nach einem Anruf bei der Allianz wurde dass dann nach einigen Tagen richtig gestellt.

Gruß
Christian

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee



Das Fahrzeug muss wie richtig beschrieben erst nochmal auf den neuen Halter angemeldet werden.
Und auch neu versichert werden...

Eben, ist ja logisch. Eine Anmeldung bekommst ja ohne Versicherung ned hin... 😉

@fiestaknechter:
Ich versichere meinen neuen bei 'nem Kommunalen, bei mir in der Region, da kostet mich der ST nur 760,- mit VK und das mit SF5.

Hab auch geschäftlich viel mit denen zu tun und weiß daher, dass die sehr genau und vorallem auch schnell arbeiten.

MfG!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee



Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Und auch neu versichert werden...

Eben, ist ja logisch. Eine Anmeldung bekommst ja ohne Versicherung ned hin... 😉

?

@Bluce Lee,

Was soll denn dieser Blödsinn, und dann noch halb zitieren!

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Und auch neu versichert werden - aber nicht mit einem Vertrag der Frau als VN!

-

aber nicht mit einem Vertrag der Frau als VN!

Keine Ahnung warum das für Dich unwesentlich ist.

Zitat:

@Bluce Lee,
Was soll denn dieser Blödsinn, und dann noch halb zitieren!

Das ist kein Blödsinn, ich wollte nur darauf hinaus, dass ich das vorhin schon gesagt habe.

Zitat:

Das Fahrzeug muss...erst nochmal auf den neuen Halter angemeldet werden.

Neue Anmeldung = Geht nicht ohne eine "neue" Versicherung!

Aber das "neue" kann man sich ja sparen, da er sicherlich nicht zur alten will. XD

...weiß also nicht was daran nun Blödsinn sein soll...

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Und auch neu versichert werden - aber nicht mit einem Vertrag der Frau als VN!

- aber nicht mit einem Vertrag der Frau als VN!

Keine Ahnung warum das für Dich unwesentlich ist.

Das ist NICHT unwesentlich für mich, sondern

klar

... es geht doch sogar schon aus dem bisher geschrieben hervor,

dass er es zuerst auf SICH zulassen soll da es ja SEIN Auto ist. Das ganze soll ja schließlich einen Risikowegfall bei

der Frau darstellen...

Siehe auch hierzu nochmal:

Zitat:

Das Fahrzeug muss wie richtig beschrieben erst nochmal auf den neuen Halter angemeldet werden.

Dass mit diesem neuen Halter nicht die Frau, sondern der neue Besitzer gemeint ist, erschien für mich jedenfalls logisch...

...zumindest war es ursprünglich so von mir gemeint.

Ich glaub ich setze wohl zuviel voraus... oder reden wir womöglich aneinander vorbei?

MfG und Gute Nacht!

Edit: Tippfehler beseitigt.

Hallo,

ihr redet eigentlich nur wenig aneinander vorbei - Beukoed hat das ganze nur spezieller ausgedrückt - so wie es im Fall auch nötig ist.

Natürlich geht die Anmeldung ohne Versicherung nicht - mit der dann folgenden Aussage...

Zitat:

Das Fahrzeug muss wie richtig beschrieben erst nochmal auf den neuen Halter angemeldet werden.

...aber könnte einer auf die Idee kommen,

alleine

den Halter zu wechseln, den VN aber zu belassen.

Dass hier ein komplettes Ummelden nötig ist - also sowohl eine neue (!) Versicherung für den Wagen (wenn auch nur kurzfristig) auf den Namen des Partners als auch eine neue Halterschaft - sollte beschrieben werden. Der Versicherungsnehmer ist schließlich genauso relevant - dann kann man aber nicht nur von Halter sprechen.

Das ging leider nicht ganz deutlich aus Deinen Ausführungen hervor, daher war die Richtigstellung so schon korrekt.

Also - bissl aneinander vorbeigeredet schon - lasst es jetzt dabei bleiben.

Abschließend bin ich der Meinung, dass bei dem Beitragsunterschied darüber nachgedacht werden sollte, aber durchaus auch die Möglichkeit gecheckt werden sollte, einfach nen Tarifwechsel bei der bisherigen Versicherung zu machen und bis 07/08 zu warten.

Zudem wären die Kosten der Aktion auch vorher zu prüfen:
- Ummeldung 2mal (ca. 40 €)
- 1mal Kurztarif mit Zweitwageneinstufung auf Partner
- Ein zusätzlicher Haltereintrag mehr im Schein ist kein besseres Verkaufsargument

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi



Dass hier ein komplettes Ummelden nötig ist - also sowohl eine neue (!) Versicherung für den Wagen (wenn auch nur kurzfristig) auf den Namen des Partners als auch eine neue Halterschaft - sollte beschrieben werden. Der Versicherungsnehmer ist schließlich genauso relevant - dann kann man aber nicht nur von Halter sprechen.

Das ging leider nicht ganz deutlich aus Deinen Ausführungen hervor, daher war die Richtigstellung so schon korrekt.

So isses (war es).

@Bluce Lee, es geht nicht um Recht haben, sondern um den klaren Hinweis was zu tun ist, wenn jemand auf diese Art im Versicherungsjahr "umsteigen" will. Nur deshalb habe ich verdeutlicht, tut mir Leid, weil Dein Text zuviel Platz für Interpretationen ließ.

Grüße
Beukeod

Gut kann sein, man sollte bei sowas halt immer von einem absoluten Laien ausgehen,
und ich bin auch manchmal etwas schreibfaul, da habt ihr wohl Recht. 🙂

Naja, dazu dann noch was aus dem Nähkästchen, speziell zum Kurztarif, der Ummelderei

und der Möglichkeit die Kosten und den ganzen Stress hierfür etwas zu senken:

Zitat:

Zudem wären die Kosten der Aktion auch vorher zu prüfen:
- Ummeldung 2mal (ca. 40 €)
- 1mal Kurztarif mit Zweitwageneinstufung auf Partner
- Ein zusätzlicher Haltereintrag mehr im Schein ist kein besseres Verkaufsargument

Momentan haben wir ja empfohlen, dass er das ganze in folgenden Schritten abwickelt.

1. Auto "abkaufen" und abmelden

-> Durch die Abmeldung wird die Versicherungskündigung wirksam

-> Beitragsrückerstattung des zu viel gezahlten Vorausbeitrages durch ersten VR

2. anschließende Anmeldung auf sich(Mann) bei 2tem Versicherer über Doppelkarte/Versicherungsbestätigung.
-> Zulassungsstelle sendet Anmeldebestätigung an VR 2
-> Versicherungsbeitrag für neues Fahrzeug wird beim Mann fällig (Rechnung kommt bald per Post)

3. umgehender Wiederverkauf an Frau und Abmeldung.
-> Versicherungsbeitrag des Mannes wird in Kurztarif (im Verhältnis teurer) umgewandelt
-> geänderte Rechnung von VR 2 kommt bald per Post zum Mann (Verrechnung/Rückerstattung des zuviel gezahlten
oder noch ausstehenden Vorausbeitrages/Jahresbeitrages)

4. Anmeldung mit Frau als VN bei drittem (eigentlich geplantem) Versicherer.
-> Vorausbeitrag wird fällig. Vertrag läuft jetzt wie geplant bei anderem Versicherer.

Sodele, bei Punkt 2 bzw. 3 kann man jetzt sparen sofern man sich mit der neuen dritten Versicherung einig ist.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der VR sich auf sowas einlässt, da diese hier erwähnte Art der außerordentlichen
Kündigung ja nicht gerade die feine englische Art ist (Wer weiß ob dieser auf solch versierte Kunden scharf ist 😉 ).
Klar besteht da zwar beim Versicherer die Pflicht, jeden Kunden im Bereich der KFZ Versicherung zu akzeptieren,
welchen Beitrag er dafür jedoch verlangt bleibt mehr oder weniger ihm überlassen. Zumal ist die KFZ-Sparte nicht
gerade eine, bei der die Versicherer verdienen. Sie ist vielmehr die Einsteigersparte, von der man sich verspricht,
dass man hierdurch Kunden für weitere (ertragsreichere) Produkte (wie LV, Gebäudeversicherung, etc) an Land zu ziehen.

Mein Tipp wäre also zu versuchen den zweiten Versicherer außen vor zu lassen, und als Mann (Schritt 2) direkt zum gewünschten
Versicherer zu wechseln. Wenn das Auto anschließend wieder an die Frau verkauft und sie als Halter bei der Zulassungsstelle
gemeldet wird, das Auto aber nicht abmeldet, dann geht der Vertrag automatisch auf sie über.
Sie und der Versicherer haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, deswegen meinte ich man solle es vorher klären.
Nicht dass dem Versicherer solche Abwicklungen zu wider sind und er dann womöglich von seinem Recht gebrauch macht.
Wenn es aber so funktioniert, dann bekommt der Mann seinen Beitrag (nach Verrechung Kurztarif) nicht zurück erstattet,
denn für den Versicherungsbeitrag haften der Veräußerer und der Käufer gesamtschuldnerisch.
(Zur nächsten Fälligkeit muss sie dann natürlich bezahlen.)
Man kann also hierdurch den Kurztarif und den ganzen Abwicklungsstress mit dem 2ten Versicherer, der sonst auch noch
dazwischen hängen würde, umgehen.
So werden nur noch eventuelle Beitragsrückerstattungen (wegen besserem SF der Frau) oder -erhöhungen (wegen schlechterem
SF der Frau) vorgenommen.

Aber wie gesagt, dass das ganze so funktioniert, dafür gebe ich keine Garantie. Es wäre aber bedingungsgemäß, theoretisch
so möglich...

MfG Bluce!

PS:
Ich perönlich würde mir aber den ganzen Stress und die anderen 2 Besitzereintragungen im KFZ-Brief ja sparen und bis zum Ablauf
warten, aber ist ja schließlich nicht mein Geld. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee



Gut kann sein, man sollte bei sowas halt immer von einem absoluten Laien ausgehen,
und ich bin auch manchmal etwas schreibfaul, da habt ihr wohl Recht. 🙂

Schön, jetz müssen wir nur noch bestimmen wer Laie sein darf. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee


.
1. Auto "abkaufen" und abmelden
-> Durch die Abmeldung wird die Versicherungskündigung wirksam

Richtig ist:Wird

nicht

wirksam. Der Vertrag ist als beitragsfreie Ruheversicherung weiter in Kraft.

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee


.
2. anschließende Anmeldung auf sich(Mann) bei 2tem Versicherer über Doppelkarte/Versicherungsbestätigung.

Gemäß AKB, wird erst jetzt die Vertragskündigung mit der Hinterlegung einer neuen VBK durch den Erwerber, wirksam.

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee



.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der VR sich auf sowas einlässt, da diese hier erwähnte Art der außerordentlichen
Kündigung ja nicht gerade die feine englische Art ist....

Dann zitiere mal bitte, was die hier die Dispositionsfreiheit des Veräußerers und des Erwerbers einschränkt. Bitte mit Quellenangabe. 😕

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee



.
Klar besteht da zwar beim Versicherer die Pflicht, jeden Kunden im Bereich der KFZ Versicherung zu akzeptieren, ...

...jeden Kunden?

Leider auch falsch. Siehe PflVersG § 5 (4).

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee



Wenn es aber so funktioniert, dann bekommt der Mann seinen Beitrag (nach Verrechung Kurztarif) nicht zurück erstattet,
denn für den Versicherungsbeitrag haften der Veräußerer und der Käufer gesamtschuldnerisch.

Im richtigen Leben wird der Versicherer den Bagatellbeitrag eher ausbuchen.

"gesamtschuldnerisch" ? in letzter Konsequenz ist das sicher richtig. Aber unverbrauchter Beitrag wird schon erstattet und ein Kurztarif wird verwendet oder nicht.

Grüße
Beukeod

PS Jeder ist Laie 🙂, schlecht ist es nur, wenn man es immer und überall ist 😉

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee



Gut kann sein, man sollte bei sowas halt immer von einem absoluten Laien ausgehen,
und ich bin auch manchmal etwas schreibfaul, da habt ihr wohl Recht. 🙂
Schön, jetz müssen wir nur noch bestimmen wer Laie sein darf. 🙂

Könnte es sein, dass du das ganze persönlich nimmst?

Nein es bist NICHT du gemeint! Sondern die Leute denen wir hier ja alles ganz genau erklären

sollen, damit kein "Interpretationsspielraum" mehr vorhanden ist...

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee


.
1. Auto "abkaufen" und abmelden
-> Durch die Abmeldung wird die Versicherungskündigung wirksam
Richtig ist:Wird nicht wirksam. Der Vertrag ist als beitragsfreie Ruheversicherung weiter in Kraft.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee


.
2. anschließende Anmeldung auf sich(Mann) bei 2tem Versicherer über Doppelkarte/Versicherungsbestätigung.

Gemäß AKB, wird erst jetzt die Vertragskündigung mit der Hinterlegung einer neuen VBK durch den Erwerber, wirksam.

Richtig, gibt ja auch die Nachhaftung, hab gerade nochmal nachschauen müssen, wann nun genau die Wirksame Kündigung erfolgt,

aber macht das den Kuchen fett? Die Schritte wären eh nacheinander vorgenommen worden...

Außerdem ging es mir ja vielmehr darum den Tipp mit dem 2ten Versicherer aufzuzeigen (Schritt 2+3) , nicht wann genau die Kündigung

von Schritt 1 bzw. jetzt halt Schritt 2 wirksam wird.

Aber stattdessen was gutes zu dem Vorschlag zu bringen, stichelst lieber rum wie so ein Waschweib. 🙄

Tolles Forum... wenn das hier das allgemeine Miteinander ist, na dann Prost-Mahlzeit... 🙁

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee


Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der VR sich auf sowas einlässt, da diese hier erwähnte Art der außerordentlichen
Kündigung ja nicht gerade die feine englische Art ist...
Dann zitiere mal bitte, was die hier die Dispositionsfreiheit des Veräußerers und des Erwerbers einschränkt. Bitte mit Quellenangabe. 😕

Ist dir die Bedeutung von "bin mir nicht sicher" bekannt? 🙄

Was weiß denn ich, ob die nicht vielleicht noch eine andere Lösung für sowas haben?

Vielleicht solltest auch du lernen die Dinge nicht immer aus dem Kontext zu reißen.

Dann wird klar worauf ich hinaus wollte -> kleiner Tipp: Sonderkündigungsrecht oder ähnliches.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee



.
Klar besteht da zwar beim Versicherer die Pflicht, jeden Kunden im Bereich der KFZ Versicherung zu akzeptieren...
...jeden Kunden?
Leider auch falsch. Siehe PflVersG § 5 (4).

Auf dieses Gesetz im allgemeinen wollte ich hinaus, aber was soll das hier werden? Eine Verhör?

Dann kann ich das nächste mal gleich die ganzen Bedingungen hier als PDF hochladen, wenn wir ständig die Faktoren ändern...

Es geht doch darum das ganze hier zu diesem Fall, einfach darzustellen und nicht von Dingen auszugehen, die hier garnicht

relevant sind... ich verstehe dich echt nicht.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee



Wenn es aber so funktioniert, dann bekommt der Mann seinen Beitrag (nach Verrechung Kurztarif) nicht zurück erstattet,
denn für den Versicherungsbeitrag haften der Veräußerer und der Käufer gesamtschuldnerisch.
Im richtigen Leben wird der Versicherer den Bagatellbeitrag eher ausbuchen.
"gesamtschuldnerisch" ? in letzter Konsequenz ist das sicher richtig. Aber unverbrauchter Beitrag wird schon erstattet und ein
Kurztarif wird verwendet oder nicht.

Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre... und wie du richtig erkannt hast, mal ohne hier irgendeinen Blickwinkel zu verändern:

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


in letzter Konsequenz ist das sicher richtig

PS: Sorry, aber Du musst es schon nötig haben...

@Bluce Lee,

ich nehme hier nichts persönlich.

Im Übrigen ist es Dir völlig freigestellt Dich hier in einer von Dir gewählten Form zu äußern die Dir genehm ist.

Ich bin lediglich auf Deine Falschinformationen argumentativ eingegangen und habe diese, von Dir bisher fachlich unwidersprochen, richtig gestellt.

Eine unrichtige Information richtig zu stellen, mag, ob der Vielzahl bei Dir, von Dir als "sticheln" empfunden werden. Also ich würde mich da auch ärgern.

Grüße
Beukeod

Hi,
jetzt haben meine Frau und ich  jede Menge gelernt, prima.
Die Methode scheint mir  plausibel, nach dem  1. Verkauf gleich auf den gewünschten Versicherer  zu gehen.
Wenn die directline den Sonder-SF gemacht hat, und jetzt stufenweise ganz normal runtergeht, wann kämen wir aus dem teureren Sonder raus in den gleichen SF als normal bei einer billigeren Gesellschaft? Oder hätte uns die d. mit ihren Sonder quasi  " gebunden ", weil wir nur mit Aufpreis aus ihr rauskämen?
Andreas
 
 
 

Deine Antwort
Ähnliche Themen