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Verrückte Verkehrszeichen vor dem Leonberger Tunnel

Themenstarteram 6. April 2021 um 9:43

Kuckt mal, was die Helden vor dem Leonberger Tunnel aufgestellt haben. Die Schilder auf den beiden Spuren haben die gleiche Bedeutung

Nach längerem Nachdenken würde ich sagen: Auf der rechten Seite fehlt ein "frei" im Zusatzzeichen.

Einfacher verständlich wäre sicherlich eine Pfeiltafel mit Fahrzeugsymbolen gewesen, so etwas in dieser Art https://www.rhein-zeitung.de/.../...llpaper_image_308ab74c69b93aa9.jpg

2 Spuren, gleiche Bedeutung.
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40 Antworten

Zitat:

@mh234 schrieb am 07. Apr. 2021 um 12:0:50 Uhr:

Die durchgestrichenen Zusatzzeichen wurden in der DDR verwendet

...

ist halt doppelte Verneinung und braucht deshalb ein bisschen länger im Gehirn.

Wobei halt jeder Ossi in der Schule das Gesetz der doppelten Negation kennengelernt hat:

 

"Das Gesetz der doppelten Negation (auch Prinzip der doppelten Negation, oder lateinisch duplex negatio affirmat – die doppelte Verneinung bekräftigt/bejaht) ist ein Gesetz der klassischen Logik, wonach die Verneinung eines verneinten (Aussage-)Satzes gleichbedeutend ist mit der Bejahung des Satzes, ein doppelt verneinter Satz ¬¬A also denselben Wahrheitswert hat wie der unverneinte Satz A." (Quelle Wikipedia)

 

Da dauert(e) es mit dem Begreifen eher etwas kürzer. :D

Zitat:

@mobiles schrieb am 6. April 2021 um 17:53:52 Uhr:

Das Zusatzschild besagt, dass obiges Verbotsschild nur für die auf dem Zusatzschild angezeigte Fahrzeugkategorie gilt. Also bedeutet es das selbe wie das Verbot auf der linken Seite.

Verstehe ich so, dass man in 150m mit einem Fahrzeug mit kennzeichnungspflichtiger Ladung abfahren muss. Was ja durchaus möglich ist.

Weshalb aber nicht auf beiden Spuren das selbe Symbol verwendet wurde, weiss wohl nur der, der das so angeordnet hat (vielleicht).

Hallo,

eben nicht!

Zusatzschilder bedeuten bei Verboten immer "ausgenommen".

Daher ist die Beschilderung für die rechte Spur wie folgt zu lesen:

Verbot für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Gefahrguttransporte.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 6. April 2021 um 18:00:25 Uhr:

Das Verkehrsschild 250 ist ein "generelles" Verbot,da müsste man den Gefahrguttransport nicht extra hervorheben um ihn einzeln zu verbieten.

Hallo,

der Gefahrguttransport darf da ja auch fahren...

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 6. April 2021 um 19:05:34 Uhr:

Es hätte mehr Sinn gemacht (und wäre auch korrekter) wenn man bei der rechten Schilderkombination noch ein "frei" daruntergesetzt hätte. Hoffentlich erschliesst sich das dem polnischen Trucker genau so, nicht dass da einer noch anfängt zu wenden :-)

Hallo,

nein, dann würdest Du das ja wieder ins Gegenteil umkehren.

Ein Zusatz "frei" würde bedeuten, dass Gefahrguttransporte von der Ausnahme des Fahrverbots für Fahrzeuge aller Art befreit sind, also wieder nicht fahren dürfen...

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@Amen schrieb am 6. April 2021 um 20:00:59 Uhr:

Zitat:

@mh234 schrieb am 6. April 2021 um 19:56:04 Uhr:

Das ist doch kein Argument. Als ich dort war, sind (grobe Erinnerung) rechts 3 Pkw gefahren und links 2.

Kurz nach diesen Schildern kamen elektronische Schilder, wo dann tatsächlich "frei" mit drauf stand. Dann kommt auf der rechten Spur eine Temperaturmessanlage, die die Fahrzeuge für 15 Minuten stoppt, wenn sie zu heiß sind. Das erklärt dann schon, was gemeint war, aber halt erst im Nachhinein. Die Schilder sind trotzdem falsch. Im Anhang die ganze Stelle in ihrer Schönheit.

Wird dann der Streifen rot abgekreuzt, oder wie funktioniert das Warten, wenn das Fzg zu heiss ist? Das Laber-Schild hat 0,0 Relevanz. Was soll ein Kraftfahrer damit, der kein Deutsch, Englisch oder Polnisch kann? Auf der AB darf man nicht einmal anhalten.... .

Hallo,

eventuell gibt es am Tunneleingang, wie so oft, Ampeln.

Wenn die rot zeigen musst Du sogar auf der Autobahn anhalten.

 

Grüße,

diezge

Themenstarteram 7. April 2021 um 11:11

Zitat:

@diezge schrieb am 7. April 2021 um 12:21:57 Uhr:

Zusatzschilder bedeuten bei Verboten immer "ausgenommen".

Wo hast Du denn Deinen Führerschein gemacht? Ich kann nur den Kopf schütteln.

Was soll denn nach Deiner Logik dieses Schild bedeuten? https://www.maz-online.de/.../...fuer-Laster-auf-der-Potsdamer-Strasse (Tipp: Die Antwort steht in der Überschrift und auch im Text.)

Zitat:

@diezge schrieb am 7. April 2021 um 12:21:57 Uhr:

Hallo,

eben nicht!

Zusatzschilder bedeuten bei Verboten immer "ausgenommen".

Du willst uns ganz im erst erzählen, dass dieses Schild, welches typischer Weise vor Baustellen steht bedeutet, dass niemand überholen darf, außer LKW, Bussen und PKW mit Anhängern?

Sorry, aber nein, hier hat einfach nur wer falsch beschriftet. Das Schild im Eingangspost bedeutet für beide Fahrspuren exakt das gleiche.

Schild
am 7. April 2021 um 12:12

Zitat:

@diezge schrieb am 7. April 2021 um 12:21:57 Uhr:

Zusatzschilder bedeuten bei Verboten immer "ausgenommen".

Nein, dafür muss noch das Wort "frei" aufs Zusatzzeichen.

Gewollt ist dort ein Fahrstreifen für alle, außer für Gefahrguttransporte (links), sowie ein Fahrstreifen nur für Gefahrguttransporte (rechts).

"Die Gefahrguttransporte in Richtung Heilbronn/Würzburg werden vor dem Tunnel mit reduzierter Geschwindigkeit auf eine gesonderte Spur geleitet. Dort installierte Spezialkameras erkennen Wärme und scannen die Fahrzeuge auf überhitzte Teile. Stellt das System eine ungewöhnliche Überhitzung – und damit einen potenziellen Brandherd – fest, wird der Lkw vor der Einfahrt in den Tunnel gestoppt und durch die Feuerwehr und die Polizei überprüft." (Stuttgarter Zeitung)

Da es hierfür kein passendes "blaues" Verkehrszeichen, wie z.B. bei Busspuren gibt, sperrt man den rechten Fahrstreifen via Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art und gibt ihn via Zusatzzeichen nur für Gefahrguttransporte frei. Und ja: Dort fehlt das "frei".

Beide Beschilderungs-Varianten führen zum selben Ergebnis:

"Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern"

In der Folge dürften Gefahrguttransporte überhaupt nicht weiter fahren, während auf dem rechten Fahrstreifen alle anderen Fahrzeuge fahren dürften - genauso wie links. Dem rechten Zusatzzeichen muss also ein "frei" hinzugefügt werden, damit die Beschilderung passt.

Genau genommen ist das dann aber auch noch nicht der Fall, da sowohl Zeichen 250 als auch Zeichen 261 kein fahrstreifenbezogenes Verbot erwirken, wenn sie wie hier in eine Fahrstreifentafel integriert sind. Eine entsprechende StVO-Änderung aus dem Jahr 2017 umfasst diese Zeichen leider nicht.

Themenstarteram 15. April 2021 um 8:59

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 6. April 2021 um 12:50:55 Uhr:

Hoffentlich hat das schon jemand der zuständigen Behörde gemeldet.

Die Info wurde inzwischen an die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH weitergeleitet.

Themenstarteram 30. Mai 2021 um 12:25

Ich war wieder mal dort. Inzwischen hat man zusätzliche "frei" auf die Schilder für die rechte Spur geklebt. Ist inzwischen also alles korrekt.

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